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Energie Druck auf die Gasversorger

06.04.2005 ·  Das Kartellamt macht weiter Ernst. Es leitet zwei neue Verfahren wegen überhöhter Preisgestaltung gegen Gasversorger ein. Das Vorgehen zeigt Wirkung: Viele Unternehmen reagieren mit Preissenkungen.

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Nach ersten Erfolgen im Kampf gegen überhöhte Gaspreise verstärkt das Bundeskartellamt den Druck auf die Versorger. Es hat zwei weitere Verfahren wegen des Verdachts einer mißbräuchlichen Preisgestaltung eingeleitet.

Beschuldigt werden die Rhenag Rheinische Energie AG aus dem westfälischen Siegburg und die Dortmunder RWE Westfalen-Weser-Ems AG, deren Tarife um bis zu vierzehn Prozent über den Preisen von vergleichbaren Unternehmen lägen. Zusammen mit den Boykottaufrufen von Verbraucherorganisationen und drohenden Sammelklagen zeigt das Vorgehen der Wettbewerbsbehörden inzwischen Wirkung. Zahlreiche Unternehmen hätten schon eingelenkt und Preiserhöhungen zurückgenommen, berichtete Kartellamtspräsident Ulf Böge am Mittwoch in Bonn.

Jeder siebte deutsche Gasversorger im Visier

Im Dezember vorigen Jahres hatte sein Amt die ersten förmlichen Mißbrauchsverfahren gegen fünf der rund vierzig überregional tätigen Gasversorger eröffnet und damit auch zahlreiche Überprüfungen der Gaspreise durch einige Landeskartellämter ausgelöst. Diese sind für die rund 700 Unternehmen zuständig, die nur Kunden innerhalb eines Bundeslandes beliefern. Insgesamt waren von den Landesbehörden, insbesondere in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, rund 110 Vorverfahren eingeleitet worden, so daß etwa jeder siebte deutsche Gasversorger ins Visier der Kartellämter geriet.

In den meisten Fällen hätten die Unternehmen angekündigt, bis zum 30. Juni keine Preiserhöhung vorzunehmen; einige hätten die Erhöhungen deutlich zurückgenommen, sagte Böge. Nach Angaben eines seiner Mitarbeiter bleiben den deutschen Haushalten in diesem Jahr dadurch Ausgaben in „dreistelliger Millionenhöhe“ erspart. Zu den kompromißbereiten Unternehmen gehören auch zwei der vom Bundeskartellamt beschuldigten Versorger: das Eon-Tochterunternehmen Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben sowie die EnBW Ostwürttemberg Donau/Ries (ODR). Böge hob hervor, daß sich die Thüga dazu verpflichtet habe, spätestens zum 1. Oktober einen neuen Festpreis-Sondertarif einzuführen. Dieser soll nicht von der Entwicklung der Ölpreise abhängig sein und um 0,1 Cent je Kilowattstunde unter dem aktuellen Standardtarif liegen. Diese neue Wahlmöglichkeit für die Verbraucher mache deutlich, daß das System der Gas-Ölpreis-Kopplung „entgegen den Behauptungen der Gaswirtschaft als Absicherungsmechanismus keineswegs unverzichtbar ist“.

Langfristige Lieferverträge sind das Haupthindernis

Böge ließ keinen Zweifel daran, daß die Mißbrauchsaufsicht über die Endkundenpreise nur der erste Schritt zu einem echten Wettbewerb auf dem Gasmarkt sein kann. „Die Kunden müssen in die Lage versetzt werden, ihren Lieferanten nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch wechseln zu können“, sagte er. Dazu müsse der Regulierer so schnell wie möglich die Arbeit aufnehmen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Leitungsnetzen gewährleisten.

Als ein Haupthindernis betrachtet das Kartellamt die langfristigen Lieferverträge zwischen den Ferngasgesellschaften sowie den Stadtwerken und den übrigen Gasverteilunternehmen, die den Markt für neue Wettbewerber praktisch abschotteten. Gegen sechzehn Ferngasversorger hatte das Amt deshalb Kartellverfahren eröffnet. Mit ungewöhnlich deutlichen Worten wandte sich Böge gegen den Vorwurf, ohne die Langfristverträge sei die Versorgungssicherheit bedroht. Das sei ein reines „Totschlagargument“.

Quelle: bü. / F.A.Z., 07.04.2005, Nr. 80 / Seite 11
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