Es war im Dezember 2010, als der damalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Stefan Mappus verkündete: Das Land werde 45 Prozten des Energiversorgers EnBW kaufen - den Anteil, der zuvor dem französischen Stromversorger EdF gehört hatte. Kaufpreis: rund 4,7 Milliarden Euro. Am heutigen Mittwoch wurde bekannt: Im Zusammenhang mit diesem Geschäft ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen Stefan Mappus und seinen Investmentbanker Dirk Notheis.
Der Verdacht, Mappus habe das Geschäft vor allem aus wahltaktischen Gründen getätigt, ist schnell aufgekommen. In den letzten Wochen allerdings verstärkte sich der Eindruck, der damalige Ministerpräsident habe sich von seinem Freund Dirk Notheis über den Tisch ziehen lassen. Notheis, mit dem Mappus gemeinsam im Vorstand der Jungen Union saß, hatte es inzwischen bis an die Spitze des deutschen Ablegers der Investmentbank Morgan Stanley geschafft. Er konnte von Mappus noch einen Gefallen erwarten – denn er hatte, so wird kolportiert, dem jungen CDU-Mann aus Pforzheim den Vortritt gelassen, als es um einen Posten als Staatssekretär ging.
Welch hemdsärmliges Vorgehen Notheis und Mappus sich wirklich geleistet haben, wurde indes erst in den vergangenen Monaten ersichtlich, als sich der Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem ENBW-Kauf befasste. Für öffentliche Empörung war gesorgt, nachdem E-Mails bekannt wurden, die zwischen Notheis und Mappus einerseits sowie zwischen den Geschäftspartnern auf der französischen Seite, dem EDF-Chef Henri Proglio sowie seinem Zwillingsbruder René Proglio als französischem Morgan-Stanley-Chef, gewechselt wurden. Sie zeugen einerseits davon, dass Notheis seinem Freund Mappus genaue Anweisungen gab, andererseits ist ihr respektloser Ton bemerkenswert: „He can kill Angela with his troops“, schrieb Notheis warnend an seinen französischen Kollegen, um Mappus’ Position in der CDU zu zeigen.
Welche Fehler sich Mappus jenseits moralischer Fragen geleistet hat, ist inzwischen in einem 91 Seiten starken Gutachten festgehalten, das der Landesrechnungshof erstellt – und auch der Staatsanwaltschaft zugeleitet hat. So weist der Rechnungshof nach, dass Mappus in punkto Kaufpreis keinerlei Wertgutachten zur Verfügung stand. Vielmehr habe der damalige Ministerpräsident sich auf Vorschlag von EDF-Chef Proglio daran orientiert, in welcher Höhe das ENBW-Aktien in den Büchern des EDF-Konzerns standen: Proglio wollte eine Abschreibung auf diesen Buchwert vermeiden, der bei niedrigerem Buchwert fällig gewesen wäre. Diesen Wert - 39,90 Euro - habe man geglaubt und dann auch noch salopp nach oben auf 40 Euro aufgerundet. Und dann habe Mappus weitere 1,50 Euro je Aktie draufgelegt, quasi als eine Art Ausgleich für die Dividende, die das Land im darauffolgenden Jahr kassieren würde, obwohl EDF fast das komplette Jahr Eigentümer des ENBW-Aktienpakets war. Allein die beiden Nachbesserungen machen zusammen mehr als 180 Millionen Euro aus.
Wer also geglaubt hatte, der Politiker habe um jeden Cent gefeilscht, sieht sich getäuscht. Der Rechnungshof zitiert in dem Gutachten, das vertraulich ist, aber seit einigen Tagen im Internet kursiert, aus dem Memo des Rechtsanwalts Martin Schockenhoff von der Kanzlei Gleiss Lutz, die für das Land Baden-Württemberg tätig war: „Herr Notheis begrüßt die Teilnehmer. Herr Mappus erklärt, der Buchwert der Aktie liege bei 39,90 Euro. Dies sei der Kaufpreis. Henri Proglio erklärt, er wünsche 40 Euro pro Aktie. Unterhalb des Buchwerts könne er nicht verkaufen. Herr Mappus erklärt, 40 Euro seien o.k.“
„Anhaltspunkte für einen Vermögensnachteil für das Land“
In der Sprache der Staatsanwälte heißt es, daraus ergäben sich „zureichende Anhaltspunkte für einen dem Land entstandenen Vermögensnachteil.“ Die Kungelei zwischen Mappus und Notheis könnte zudem einen weiteren Vermögensschaden verursacht haben, argumentieren die Ermittler – weil der Vertrag mit der Investmentbank Morgan Stanley in krassem Widerspruch zu dem eigentlich notwendigen Bemühen um möglichst niedrige Kosten stand. Zuerst habe die Bank pauschal den Auftrag erhalten, die Kaufvertragsverhandlungen zu führen, ohne dass ein Honorar dafür vereinbart worden sei. Später habe man die Honorarvorstellungen der Bank ohne Prüfung wirtschaftlicher Alternativen akzeptiert. Und vor allem: die Höhe des Honorars war an den Kaufpreis gekoppelt.
Dirk Notheis konnte also gar nicht daran interessiert sein, einen niedrigeren Kaufpreis für das Land auszuhandeln. Ganz abgesehen davon, so die Ermittler, sei nicht nachvollziehbar, warum man die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz eingeschaltet habe, um rechtliche Fragen zu prüfen, statt dafür die in diesen Fragen erfahrenen Experten in den zuständigen Ministerien einzuschalten
Staatsanwaltschaft sieht bei Notheis „Beihilfe zur Untreue“
Während Dirk Notheis sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft lediglich der „Beihilfe zur Untreue“ schuldig gemacht haben dürfte, sieht sich Stefan Mappus mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert: der Erwerb der Aktien sei nicht ordnungsgemäß vorbereitet worden, das sei Pflichtverletzung. Nachdem schon im vergangenen Jahr der Staatsgerichtshof zum Ergebnis gekommen war, die Abwicklung des Kaufs am Landtag vorbei habe der Landesverfassung widersprochen, hebt die Staatsanwaltschaft nun auch darauf ab, dass der Kauf auch der Landeshaushaltsordnung widersprochen habe.
Die Prüfung des „wichtigen Landesinteresses“, das Voraussetzung für die Beteiligung des Landes an einem Unternehmen ist, sei nur unzureichend duchgeführt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die sich auch in diesem Punkt auf den Bericht des Rechnungshofs bezieht.
Tatsächlich hatte Mappus den Eindruck erweckt, das Land Baden-Württemberg habe durch den Kauf des Aktienpakets den Einstieg eines ausländischen Großkonzerns verhindert. Er deutete an, dass Gasprom die Fühler ausgestreckt habe. Dass dem nicht so war, ist längst von den verschiedensten Zeugen ausgeführt worden. Selbst wenn es so gewesen wäre, hätte es aber andere Möglichkeiten gegeben, ENBW zu schützen, führt der Rechnungshof in seinem Gutachten aus. So ist der Zweckverband OEW als Zusammenschluss verschiedener, durchweg CDU-geprägter Landkreise, ebenfalls Großaktionär der ENBW – und hätte dank Vorkaufsrecht ungebetene Interessenten abwehren könnten. „Die Option, die OEW etwa durch eine Landesgarantie zu unterstützen, die von der EDF gehaltenen Anteile zu erwerben, wurde nicht ernsthaft in Erwägung gezogen“, schreibt der Rechnungshof – und legt damit dieses Argument von Mappus als Scheinargument offen.
Keinen Sand in die Augen streuen lassen !
Karl Dietrich Naumann (Huga)
- 11.07.2012, 23:51 Uhr
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Theodor Wedel (TheodorWedel)
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