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Ehemaliger MAN-Manager Weinmann Vom Angeklagten zum Kläger

 ·  Noch nie hat ein Manager nach einer Anklage so scharf zurückgeschossen wie Anton Weinmann: Der ehemalige Vorstand von MAN wehrt sich mit Strafanzeigen und Klagen gegen die Justiz.

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© ddp Anton Weinmann posiert auf einem Archivbild aus dem Jahr 2008 in einem MAN-Lastwagen

Die meisten Bürger, die sich zu Unrecht wegen einer Straftat angeklagt fühlen, verteidigen sich vor Gericht. Dazu gibt es schließlich eine mündliche Hauptverhandlung, in der die Richter den Beschuldigten anhören und Zeugen vernehmen. Dort können die Angeklagten öffentlich für einen Freispruch kämpfen. Manche versuchen auch schon im Vorfeld, das Gericht auf ihre Seite zu bringen. So gibt es das sogenannte Zwischenverfahren: Dort können Verteidiger Argumente vorbringen, warum das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gar nicht erst zulassen sollte. Sehr viel häufiger ist allerdings eine diskrete Verständigung am Telefon: Dann wird das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt, und der Betroffene darf sich weiterhin als unschuldig bezeichnen. Oder er kommt mit einem Strafbefehl davon, von dem niemand etwas erfährt.

Ganz anders Anton Weinmann. Der frühere MAN-Konzernvorstand und Chef der Nutzfahrzeugsparte muss sich vor dem Landgericht MünchenI verantworten, weil er Beihilfe zur Bestechung geleistet haben soll. Die Strafverfolger glauben, dass er nicht gegen Schmiergeldzahlungen beim Verkauf von Lastwagen und Bussen ins Ausland eingeschritten sei. Die zuständige Wirtschaftstrafkammer findet die Anschuldigungen zumindest so plausibel, dass sie für diesen Donnerstag den ersten Verhandlungstag angesetzt hat. Nach der Strafprozessordnung darf sie dies nur, wenn sie es für wahrscheinlich hält, dass eine Verurteilung folgt.

Das aber lässt der 56 Jahre alte Angeklagte nicht auf sich ruhen. Über seinen Frankfurter Strafverteidiger zeigte er zwei der Staatsanwälte wegen Verleumdung an. Einige Behauptungen der Anklagevertreter seien unwahr, beleidigend und ehrverletzend, manche gar frei erfunden oder fehl am Platz. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige zwar zurückgewiesen. Sie sieht nicht einmal einen Anfangsverdacht gegen ihre eigenen Kollegen. Über Weinmanns Beschwerde hiergegen muss nun der Generalstaatsanwalt in München befinden. Ein juristischer Gutachter Weinmanns hat dem Gericht sogar indirekt eine Strafanzeige angedroht, falls es am Donnerstag - wie es üblich ist - die Anklage vorlesen lässt. Sein Anwalt äußert sich im Vorfeld nicht zu der ungewöhnlichen Verteidigungsstrategie. Das gilt auch für einen zweiten Vorstoß: Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht erreichte er mithilfe von Presserechtlern aus Bonn, dass die Justiz nicht (wie sonst in München und auch an anderen Gerichtsstandorten) der Presse vorab einen Auszug aus der Anklageschrift - den Anklagesatz - verschicken kann.

Margarete Nötzel, die Sprecherin des Oberlandesgerichts, nennt das Vorgehen einen „raffinierten Schachzug“. Das Verwaltungsgericht habe sich bislang nur formal für zuständig erklärt, und die Strafjustiz habe den Kollegen daraufhin versprochen, deren einstweilige Anordnung im Eilverfahren abzuwarten. „Und nun entscheiden die einfach nicht.“ Aus Nötzels Sicht erschwert dies eine Berichterstattung im Vorfeld ebenso wie in der Hauptverhandlung selbst. Keinen Zweifel hat sie, dass die Strafkammer sich nicht einschüchtern lässt oder gar die öffentliche Verlesung der Vorwürfe unterbindet.

Mit Spannung wird daher der erste Tag der Verhandlung erwartet, die vom in Sachen Korruption erfahrenen Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Eckert geleitet wird. Eckert hat es gerade zur internationalen Berühmtheit gebracht: Er soll mithelfen, die Korruptionsvorwürfe im Internationalen Fußball-Verband Fifa aufzuklären. Mitte Juli wurde er in der neuen Ethik-Kommission zum Vorsitzenden der Recht sprechenden Kammer ernannt.

Dabei ist Weinmann gar nicht einmal der Einzige, der sich für korruptionsverdächtige Zahlungen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe zwischen 2002 und 2009 im MAN-Konzern verantworten muss. Für einen der gravierendsten Fälle hatte schon Heinz Jürgen Maus geradezustehen. Der frühere Vorstandsvorsitzende des damaligen Teilkonzerns MAN Turbo hatte Unregelmäßigkeiten in einem Geschäft zur Lieferung von Turbinenkompressoren für Gasleitungen in Kasachstan in Kauf genommen, bei dem in einem Fall 9 Millionen Euro Schmiergeld geflossen waren. Anders als Weinmann war Maus, heute 68 Jahre und im August 2007 planmäßig in Pension gegangen, geständig. Er arbeitete mit der Justiz zusammen. Das hat ihm die Milde von zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 100000 Euro eingebracht.

Neben dem beachtlichen Widerstand unterscheidet sich der neue Prozess von der Causa Maus auch in einem anderen Punkt: Unter Weinmanns Aufsicht soll es ein regelrechtes Schmiergeldsystem gegeben haben, um sich Vorteile im Verkauf von Lastwagen und Bussen mit allem Drum und Dran zu erschleichen - inklusive Briefkastenfirmen in der Karibik. Das alles hat dem MAN-Konzern schon eine Geldstrafe von 151 Millionen Euro eingebrockt, die noch vor Silvester 2009 gezahlt wurden. Der Technologiekonzern Siemens berappte allein in Deutschland 600 Millionen Euro an Geldbuße, um den 2006 hochgekommenen Schmiergeldskandal juristisch abzuschließen.

MAN-Konzernchef Håkan Samuelsson musste als Folge der im Mai 2009 bekanntgewordenen Affäre ebenso gehen wie Finanzvorstand Karlheinz Hornung und eben Weinmann. Neben Maus von MAN Turbo ist bereits Nutzfahrzeug-Vertriebsvorstand Peter Erichreineke in diesem März zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden. Auch er war kooperativ.

Wenngleich das Ausmaß des Siemens- Korruptionsskandals deutlich größer war, mutet die juristische Aufarbeitung im Fall MAN umfassender an. Als hochrangiger Siemens-Manager hat es vor allem Michael Kutschenreuther getroffen, der einmal Vorstand in der Siemens-Kommunikationssparte ICN war. Der Prozess gegen den ICN-Vorstandsvorsitzenden Thomas Ganswindt wurde gegen eine Geldauflage abgeschlossen. Schon eine Phase früher wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den einstigen Siemens-Vorstandsvorsitzenden Heinrich von Pierer und Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Häufig aber scheinen es Top-Manager besonders schwer hinzunehmen, wenn gegen sie ermittelt wird. Wie Pierer vermittelte auch Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzender Josef Ackermann im „Mannesmann-Prozess“ den Eindruck, ihnen werde unfair mitgespielt. Der Ackermann-Mitangeklagte Klaus Esser verklagte sogar das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadensersatz wegen einer vermeintlichen Rufmordkampagne - und bekam zum kleinen Teil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf recht. Eine ganz andere Form der Revanche übte SAP-Gründer Dietmar Hopp: Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim lange (und erfolglos) gegen ihn ermittelt hatte, gründete er die Stiftung „Pro Justitia“ gegen Justizunrecht.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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