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E-Postbrief Tägliche Leerung ist Pflicht

04.08.2010 ·  Hohn und Spott ergießen sich im Internet über die Deutsche Post und ihr neuestes Angebot: den „E-Postbrief“. Er soll E-Mails sicher und außerdem rechtsverbindlich machen. Doch nach der Lektüre des Kleingedruckten in den Verträgen für den soeben gestarteten Dienst wittern Kritiker die „gelbe Gefahr“.

Von Joachim Jahn
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Ein Vorwurf lautet, der Nutzer müsse nach den Bestimmungen täglich sein elektronisches Postfach leeren. Einen "weitgehenden Eingriff in den Lebensbereich der Kunden" nennt dies etwa Udo Vetter, Rechtsanwalt in Düsseldorf und wohl Deutschlands bekanntester Betreiber eines Internetblogs zu Rechtsthemen. Auch die Stiftung Warentest bemängelt einen "Zwang zur täglichen Leerung".

Die Post kontert: Dabei handele es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung; die Regelung schaffe "die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten". Tatsächlich gilt auch ein normaler Brief am nächsten Werktag nach der Absendung als zugestellt, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Eine Verschlechterung gegenüber der herkömmlichen Papierpost ist die Klausel beim elektronischen Brief also nicht: Selbst Urlaub oder Krankheit schützen auch beim traditionellen Postweg nicht davor, dass der Einwurf durch den Postzusteller in den Hausbriefkasten genügt, damit der Absender eine Frist wahrt. So kann ein Beschäftigter vom Arbeitgeber selbst dann fristgerecht gekündigt werden, wenn er in die Ferien verreist ist, wie das Bundesarbeitsgericht einst entschieden hat. Der Absender muss lediglich - etwa durch Verwendung eines Einschreibens mit Rückschein - den Zugang des Schriftstücks beim Empfänger beweisen können. Und eben das soll der "E-Postbrief" im Interesse beider Seiten erleichtern. Genauso ist dies bei den "De-Mails" anderer Anbieter; sie kommen erst in ein paar Monaten auf den Markt, weil dann ein spezielles Gesetz in Kraft tritt, mit dem die Bundesregierung die Benutzung fördern will.

"Ungeheuerlich" nennt Strafverteidiger Vetter überdies die Klausel, dass Daten nach ihrer Löschung durch den Nutzer "gegebenenfalls zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden". Dabei handele es sich aber lediglich um einige Minuten, rechtfertigt die Post diese Klausel; technisch sei das unvermeidlich, um auch die nötigen Sicherungskopien endgültig vernichten zu können. Argwöhnisch betrachten Spam-geplagte Mail-Nutzer ferner, dass die Post mit den Adressen der registrierten Nutzer Handel treiben dürfe. Das Unternehmen verweist dagegen darauf, dass nach ihren AGB jede Weitergabe an Dritte - etwa an Geschäftskunden - ausdrücklich von einer Genehmigung des jeweiligen Privatkunden abhänge. Nicht zu bestreiten ist allerdings, dass die elektronischen Nachrichten gegenüber staatlichen Behörden nicht dem strengen Briefgeheimnis unterliegen, sondern dem Fernmeldegeheimnis. Dessen Stellenwert hat das Bundesverfassungsgericht aber ebenfalls mehrfach bekräftigt.

Ganz andere Einwände äußert der Deutsche Anwaltverein. "Ein praktisches Bedürfnis der Bürger und der Wirtschaft dafür gibt es gar nicht", schreibt der Verband in einer Stellungnahme zu dem von der Regierung geplanten De-Mail-Gesetz siehe Anwälte gegen Online-Brief). Denn längst sei die Infrastruktur für die sogenannte "elektronische Signatur" vorhanden, meinen die Advokaten. Wer auf die sichere Identifizierung seines Kommunikationspartners Wert lege, könne diese nutzen. Und wer die Lesbarkeit seiner Mails für Dritte einschränken wolle, könne auf bewährte Verschlüsselungsverfahren zurückgreifen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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