19.07.2008 · Sie gehören zu den meistaufgerufenen Seiten im Internet - und ihr Erfolg beschäftigt jetzt die Justiz. Facebook wirft seinem deutschen Gegenstück StudiVZ in einer Klage vor, intellektuelles Eigentum gestohlen zu haben. Dagegen wehrt sich der Gründer von StudiVZ, Ehssan Dariani.
Von Holger SchmidtDer Wettbewerb zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ wird nun vor Gericht ausgetragen. Facebook hat StudiVZ vor einem Gericht im kalifornischen San Jose verklagt, als Kopie das intellektuelle Eigentum von Facebook zu missbrauchen.
„StudiVZ hat nicht nur Facebooks Features gestohlen, sondern auch das „Look and Feel“, das Design, große Teile der Website-Funktionalitäten und andere Eigentumsrechte wie Style Sheets“ heißt es in der Anklageschrift. Ein Vergleich der beiden Seiten zeige, dass sie virtuell identisch seien. Als Beweis für den Diebstahl führt Facebook unter anderem ein Interview mit dem StudiVZ-Gründer Dariani an, in dem dieser zugibt, sich an den Linien des Facebook-Layouts orientiert zu haben.
Gründer wehrt sich
Der Gründer der Online-Gemeinschaft StudiVZ, Ehssan Dariani, hat sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Natürlich sei StudiVZ an Facebook angelehnt, sagte Dariani der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.), aber schlimm sei das nicht. „Die Software hinter der Seite kann man ja gar nicht kopieren, die muss man selbst schreiben.“
Tatsächlich sehen die beiden Webseiten einander sehr ähnlich. Sie könnten aber nicht miteinander verwechselt werden, sagte Dariani. „Die Farben unterscheiden sich: StudiVZ ist rot, Facebook ist blau.“ Sowohl StudiVZ als auch die Eigentümer beim Holtzbrinck-Verlag wollten sich zu der Klage nicht äußern. Branchenkenner spekulieren: Facebook wolle Holtzbrinck mit der Klage dazu bringen, StudiVZ günstig an Facebook zu verkaufen. Das werde aber nicht geschehen, sagte Holtzbrinck-Manager Konstantin Urban der F.A.S., obwohl StudiVZ noch keinen Gewinn abwirft. „StudiVZ läuft so gut, das verkaufen wir nicht.“
Monatelange Gespräche vor der Klage
In der Anklageschrift heißt es weiter, die Gleichheit der Seiten könne dazu führen, dass Nutzer zu dem Schluss kommen, dass es eine Verbindung zwischen Facebook und StudiVZ gebe. Da StudiVZ unkontrollierte Standards für Services, Features und den Schutz der Privatsphäre einsetze, sei dies negativ für Facebook. „StudiVZ hatte viele Daten- und Sicherheitslecks. Weil StudiVZ so viele Aspekte von Facebook kopiert hat, könnten die Nutzer zu dem Schluss kommen, Facebook leide unter denselben Datenschutz- und Sicherheitsproblemen, was nicht der Fall ist“, heißt es in der Anklageschrift.
Der Klage soll offenbar monatelange Gespräche zwischen Facebook und StudiVZ vorausgegangen, die aber wohl nicht das erhoffte Ergebnis aus der Sicht von Facebook gebracht haben. StudiVZ hat nun 20 Tage Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder seine Website umzubauen.
StudiVZ verfügt zusammen mit SchülerVZ und MeinVZ über rund zehn Millionen Nutzer in Deutschland, während Facebook seine deutsche Version erst im März gestartet hat und nur etwa eine Million Nutzer in Deutschland hat. Weltweit ist Facebook allerdings inzwischen das führende soziale Netzwerk mit mehr als 100 Millionen Nutzern. In Deutschland wird ein soziales Netzwerk heute mit etwa 20 Euro je Nutzer bewertet. International schwankt der Wert zwischen 40 Dollar, die AOL für jedes der 22 Millionen Mitglieder des britischen Netzwerks Bebo gezahlt hat, und etwa 150 Dollar je Nutzer, wie Microsofts Einstieg in Facebook gezeigt hat.
Gegenklage von StudiVZ
Wie erwartet weist StudiVZ die in den Medienberichten zitierten Vorwürfe als haltlos zurück. Eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart soll dies feststellen. StudiVZ-CEO Marcus Riecke: „Nachdem es Facebook trotz aufwendiger Bemühungen bisher nicht gelungen ist, in Deutschland Fuß zu fassen, versucht mach jetzt offensichtlich, den Erfolg von StudiVZ gerichtlich zu verhindern“. Mit dem Versuch, StudiVZ mit dem Prozess ohne Erfolgsaussichten zu schädigen, erhebe Facebook den Anspruch auf ein weltweites Monopol bei sozialen Netzwerken.
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