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Datenschutz Daimler wegen Bluttests in der Kritik

28.10.2009 ·  Der Autobauer Daimler ist wegen seiner Einstellungsuntersuchung in die Kritik geraten. Dazu gehört auch ein Bluttest. Daimler ist jetzt mit einer Untersuchung der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz konfrontiert.

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Der Autobauer Daimler ist wegen seiner Einstellungsuntersuchung in die Kritik geraten. Teil der Untersuchung, die routinemäßig alle Mitarbeiter anlässlich ihrer Einstellung durchlaufen, ist auch ein Bluttest. Zwar wies der Konzern die Darstellung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) zurück, wonach schon Bewerber in einer frühen Phase der Personalauswahl einem Bluttest unterzogen würden. Sobald aber klar sei, dass ein Kandidat eingestellt werden solle, werde er vom werksärztlichen Dienst untersucht, sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Unternehmens. Daimler ist jetzt mit einer Untersuchung der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz konfrontiert: „Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert, sich zu äußern“, sagte ein Sprecher der Behörde.

Nach Angaben von Daimler blieben die Ergebnisse der Untersuchungen streng vertraulich und würden allein dem Kandidaten zur Verfügung gestellt. Sollte der werksärztliche Dienst allerdings zum Ergebnis kommen, dass ein Kandidat aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht für eine bestimmte Stelle in Frage komme, teile er dies der Personalabteilung mit. Dabei komme es stets auf den Einzelfall an, sagte die Sprecherin und nannte Beispiele: Wo Kabel verarbeitet würden, könne Farbenblindheit nicht akzeptiert werden, habe jemand eine Allergie, könnte es in der Lackiererei problematisch werden und mit Diabetes kämen nur Stellen mit klar geregelten Arbeitszeiten in Frage.

Kopfschütteln bei BMW und Bosch

Beim Daimler-Konkurrenten BMW schüttelt man den Kopf über die Praxis der Einstellungsuntersuchungen. „So was gibt es bei uns nicht, das ist doch viel zu heikel“, sagte ein Sprecher. Bosch hat die generellen Einstellungsuntersuchungen schon in den siebziger Jahren gestoppt. Heute würden nur für jene Arbeitsplätze Tests gemacht, wo es von den Berufsgenossenschaften empfohlen werde, etwa im Fall von besonderen Lärmbelastungen. Bluttests würden nur in seltenen Ausnahmefällen gemacht.

Die Personalberatung Kienbaum Executive Consultants beobachtet, dass Unternehmen seit einigen Jahren verstärkt Gesundheitstests durchführen. Drogentests im Urin seien durchaus üblich, Bluttests kämen jedoch eher selten vor. Zum einen, weil sie mit einem höherem Zeit- und Kostenaufwand verbunden seien. Zum anderen, weil Arbeitgebern bewusst sei, dass sie damit das Vertrauensverhältnis zu einem möglichen Mitarbeiter erheblich strapazierten. „Ich kenne auch Kandidaten, die solche Tests abgelehnt haben und trotzdem eingestellt wurden“, berichtet Kienbaum-Partner Sebastian Schäfer.

Rechtlich heikel

Solche Untersuchungen sind auch rechtlich heikel. Grundsätzlich sind nicht alle Einstellungstest verboten, einige sind notwendig, etwa für bestimmte Berufsgruppen wie Piloten, Lokführer oder Busfahrer oder beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen. Blut- und Urintests sind dagegen nur in ganz engen Grenzen zulässig, wenn es um eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ geht, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klargestellt. Auch Drogen- und Alkoholkonsum darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur untersucht werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.

Künftig werden die Grenzen von Bluttests noch enger zu ziehen sein, betont der Arbeitsrechtler Hans-Christoph Schimmelpfennig von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Denn am 1. Februar 2010 tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft, das in Paragraph 19 genetische Untersuchung zum Beispiel auf eine Veranlagung für Epilepsie „vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses“ vollständig verbietet und unter Umständen sogar unter Strafe stellt. Danach sind Bluttests nur noch in Ausnahmen möglich, etwa wenn sich medizinisches Personal auf den HI-Virus testen lassen muss.

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