02.02.2009 · Die verkehrspolitischen Sprecher aller fünf Bundestagsfraktionen verlangen in einem Brief von der Bahn, mehr Licht in die Affäre zu bringen. Die Gewerkschaften fordern eine Entschuldigung vom Bahn-Chef. Doch Mehdorn sieht sich zu Unrecht im Kreuzfeuer.
Von Melanie Amann, Henrike Roßbach und Konrad MrusekBahn-Chef Hartmut Mehdorn hat trotz seines Zugeständnisses, die Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen, den politischen Druck in der Datenaffäre nicht vermindern können. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) forderten eine umfassende und schnelle Aufklärung der Umstände, unter denen die Deutsche Bahn persönliche Daten von 173.000 ihrer 240.000 Mitarbeiter überprüft hat, um eine mögliche Korruption mit den 80.000 Lieferanten der Bahn aufdecken zu können.
Die verkehrspolitischen Sprecher aller fünf Bundestagsfraktionen verlangten in einem Brief, mehr Licht in die Affäre zu bringen. Regierungssprecher Thomas Steg sagte, es sei eine Frage der Unternehmenskultur, wie sich der Bahn-Vorstand in der Aufarbeitung der Affäre verhalte. Die Vorfälle seien noch nicht vollständig aufgeklärt, die Informationen könne nur das Unternehmen selbst liefern - und dies möglichst in den nächsten Tagen. Steg versicherte, die Kanzlerin habe ausdrücklich die Kritik von Tiefensee gebilligt.
Transnet: „Es muss Spielregeln geben“
Auch die Arbeitnehmervertreter erhöhten den Druck: Die Gewerkschaften Transnet und GDBA forderten eine Entschuldigung des Bahn-Chefs, die dieser bisher verweigert. Er räumte lediglich Fehler in der Informationspolitik ein und beteuerte, dass nicht er, sondern die interne Revision den Datenabgleich angeordnet habe. Der Transnet-Vorsitzende Alexander Kirchner sagte am Montag in Frankfurt, die Beschäftigten seien verunsichert und wollten wissen, was aus ihre Daten geworden sei. "Korruptionsbekämpfung ist wichtig", hob er hervor, "aber es muss Spielregeln geben."
Unter anderem, um diese aufzustellen, sei eine Sondersitzung des Aufsichtsrates der Bahn beantragt. Ein Termin stehe noch nicht fest. GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel kritisierte die "Salamitaktik" der Bahn und, dass aus den Vorgängen nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. "Das zeugt von Realitätsverlust", sagte er. Den Rücktritt von Bahnchef Mehdorn wollten die Gewerkschafter zunächst nicht verlangen. "Wir verlangen erst einmal Aufklärung", sagte Kirchner.
Bahn: durch Datenabgleich 300 „Auffälligkeiten“ aufgedeckt
Ein Sprecher der Bahn sah sich nicht in der Lage, eine präzise Zahl der Mitarbeiter zu nennen, die in dem Unternehmen Aufträge zeichnen und damit für Korruption anfällig sein könnten. Die Zahl der Einkäufer liege bei rund 600. In dem Projekt "Babylon" sollte, wie es in einem Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten heißt, dem "Verdacht auf Lieferantenaffinität" nachgegangen werden. Transnet-Chef Kirchner äußerte, den wenigen Mitarbeitern, die in den sensiblen Abteilungen arbeiteten, könne man schon im Arbeitsvertrag klarmachen, dass sie im Fokus der Korruptionsbekämpfung stünden. Aber "die Putzfrau und den Lokführer" zu durchleuchten, sei völlig übertrieben.
Der Bahn-Sprecher beteuerte, dass der Abgleich von Bankdaten notwendig gewesen sei, weil man Fälle aufgedeckt habe, in denen ein Konto eines Mitarbeiters in einer Scheinfirma aufgetaucht sei. Insgesamt seien durch den Datenabgleich mehr als 300 "Auffälligkeiten" aufgedeckt worden. Zwar seien etliche Fälle aussortiert worden, es habe aber auch einige konkrete Ansätze für Verdacht gegeben, denen man nachgegangen sei.
Antikorruptionsorganisation rät: keine allgemeinen Screenings
Mehdorn bezeichnete den Datenabgleich als eine "von den Vereinten Nationen empfohlene Vorbeugung gegen Korruption". Tatsächlich existiert ein Abkommen der UN gegen Korruption (UNCAC), das seit 2005 in Kraft ist und von mehr als 120 Staaten, allerdings nicht von Deutschland, ratifiziert wurde. In diesem völkerrechtlichen Vertrag werden allerdings nicht den Unternehmen bestimmte Maßstäbe aufgegeben, sondern die UN-Mitgliedstaaten verpflichten sich, in ihren Rechtsordnungen gegen Korruption in Behörden oder der Privatwirtschaft einzuschreiten. Von Datenabgleich ist keine Rede, dafür fordert Artikel 12 für private Unternehmen "hinreichende internen Revisionen", die "Korruptionshandlungen vorzubeugen und aufzudecken hätten". Die Befugnisse dieser Einheiten werden nicht konkretisiert. Ein Bahn-Sprecher erläuterte, Mehdorn habe weniger die Vereinten Nationen gemeint als die Internationalen Leitlinien für Wirtschaftsprüfer, ISA 240. Dieses Regelwerk empfehle Daten-Screenings.
Sylvia Schenk, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International in Deutschland, rät von allgemeinen Screenings der Mitarbeiterdaten ab: Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter unter Generalverdacht stellten, werde das Ziel der Vertrauensbildung gerade nicht erreicht.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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