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Bundesverfassungsgericht Lebensversicherer auf dem Prüfstand

28.10.2004 ·  Verbraucherschützer haben vor dem Bundesverfassungsgericht umfassende Reformen am System der Kapital-Lebensversicherung und für die Versicherten mehr Einblick in die Kalkulation der Anbieter gefordert.

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Die Geschäftspolitik der Lebensversicherer steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen ganzen Tag lang über elf Verfassungsbeschwerden verhandelt, mit denen der Bund der Versicherten (BdV) für höhere Überschußbeteiligungen der Versicherten streitet. Außerdem verlangen die Kläger eine größere Transparenz über stille Reserven in den Bilanzen der Versicherer und mehr Kontrolle durch die Gerichte sowie die Allfinanzaufsicht Bafin. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier unterstrich, daß es zwar für die Versicherten nur um kleine Beträge von etwa 300 Euro gehe. Doch für die Versicherungsbranche könne das Gerichtsverfahren "weitreichende Konsequenzen" haben.

BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck sagte, der Generationenvertrag sichere nicht mehr den Lebensabend. Auch der Staat werbe mittlerweile für private Vorsorge. Doch für Verbraucher gebe es bei der kapitalgebundenen Lebensversicherung keine Transparenz, sondern "absolute Schwärze". Nur durch ausreichende Information könnten diese auch wissen, ob sie nicht besser von dieser Anlageform die Finger lassen sollten.

„Legaler Betrug“

Leider würden aber die Vorschläge, die eine Expertenkommission jüngst für die Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes entwickelt habe, nicht weiterhelfen, ergänzte BdV-Justitiar Joachim Bluhm. Daher könne man weiter von "legalem Betrug" sprechen. Seine Anwältin Astrid Wallrabenstein sah ein "Marktversagen". Bereits versicherte Kunden könnten wegen der hohen Abschlußkosten kaum noch den Anbieter wechseln; das verstoße gegen die Vertragsfreiheit und das Sozialstaatsgebot. Auch werde das "Eigentumsrecht auf Überschußbeteiligung" verletzt, wenn die Unternehmen Bilanzreserven nicht aufdecken müßten und sie nach ihrem Ermessen an die Versicherten ausschütten könnten.

Die Bundesregierung verteidigte dagegen die geltende Rechtslage. "Keine andere Wirtschaftsaufsicht hat sich dermaßen des Schutzes der Betroffenen angenommen", sagte ihr Rechtsvertreter Dirk Ehlers. Doch habe das Europarecht vor zehn Jahren die Kontrollen abgebaut, weil es statt dessen auf Schutz durch Transparenz und Wettbewerb setze. Überdies gelte es, auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen als deren Kapitalgeber zu schützen. In aller Regel würden zudem mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Prozent der Überschüsse an die Kunden ausgeschüttet. Das gesamte Bilanzrecht stelle auf die Bewertung von Vermögensgegenständen nach dem niedrigen Anschaffungswert ab, verteidigte Ehlers die "stillen Reserven".

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), Jörg Freiherr von Fürstenwerth, erklärte, diese seien als "Sicherheitspuffer" zum Schutz vor Schwankungen am Kapitalmarkt erforderlich. Anders lasse sich der Garantiezins nicht einhalten. Wer dagegen sein Geld etwa in Aktien investiert habe, habe in den Jahren 2001 und 2002 bis zu 75 Prozent seiner Anlagen verloren.

"Ping-Pong-Spiel" beim Rechtsschutz

Die Verfassungsrichter untersuchten in der Verhandlung weniger die drei konkreten Fälle. Diese betrafen den Deutschen Herold (hier waren Versicherungsverträge im Konzern auf eine neue Gesellschaft übertragen worden), die Gothaer Versicherungen sowie die R+V (dort hatten die Kunden zugleich ihre Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verloren); die Kläger hatten ihre Prozesse auf höhere Beteiligungen vor dem Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise Bundesgerichtshof verloren. Vorrangig zielten die Fragen und Vorhaltungen des Karlsruher Gerichts an die Versicherungswirtschaft auf deren große Entscheidungsspielräume und die geringe Durchschaubarkeit ihrer Berechnungen. Wolfgang Hoffmann-Riem, Berichterstatter in dem Verfahren, argwöhnte zudem ein "Ping-Pong-Spiel" und einen "Verschiebahnhof" beim Rechtsschutz durch die unterschiedlichen Gerichtszweige und die Bafin. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Papier, welche Lösung sich der BdV denn wünsche, konnte dessen Justiziar Bluhm allerdings nur antworten, für ein "Patentrezept" brauche er noch ein paar Wochen Bedenkzeit.

Urteil nicht vor Dezember

Der Erste Senat des Gerichts will sein Urteil frühestens im Dezember verkünden. Fallen soll es aber noch in dieser Woche, weil die daran beteiligte Richterin Renate Jaeger anschließend zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wechselt. Ein weiterer Richter, Brun-Otto Bryde, konnte nur auf den Zuhörerplätzen teilnehmen. Er gilt als befangen, weil er früher als Juraprofessor selbst den BdV bei seinen Klagen vertreten hatte.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 782/94, 957/96 und 80/95

Quelle: jja., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.10.2004, Nr. 252 / Seite 21
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