01.12.2008 · Das Kartellamt hat im Kampf gegen hohe Gaspreise einen Vergleich mit 29 Versorgern geschlossen. Sie verpflichteten sich, ihren Kunden insgesamt rund 127 Millionen Euro zurückzuerstatten. Wer im einzelnen betroffen ist, veröffentlicht das Kartellamt nicht. Eine unvollständige Liste ist jedoch bekannt geworden.
Im Ringen um niedrigere Gaspreise hat das Bundeskartellamt einen Vergleich mit 29 führenden Gasversorgern erzielt. Die Versorger verpflichteten sich auf Druck der Wettbewerbsbehörde, ihren Kunden insgesamt rund 127 Millionen Euro zurückzuerstatten. Im Gegenzug stellten die Wettbewerbshüter die im Frühjahr eingeleiteten Preismissbrauchsverfahren gegen die Energieunternehmen ein.
Durchschnittlich könne jeder der 3,5 Millionen betroffenen Kunden mit einem geldwerten Vorteil von 50 bis 55 Euro rechnen, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer am Montag in Bonn. Im Einzelfall könne die Erstattung auch bis zu 200 Euro betragen.
Beim Bundeskartellamt sind derzeit 33 Verfahren anhängig. Lediglich zwei davon seien eingestellt worden, weil sich der Verdacht bei diesen beiden Unternehmen nicht bestätigt habe, sagte Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer während einer Pressekonferenz am Montag in Bonn.
Vier RWE- und sechs Eon-Tochterfirmen unter den Beteiligten
Welche 29 Versorger im einzelnen betroffen sind wollte das Bundeskartellamt nicht in Form einer vollständigen Liste publik machen. Die Behörde verwies auf das Geschäftsgeheimnis und machte auch deutlich, dass es Teil des Deals mit den Unternehmen gewesen sei, deren Identität nicht zu veröffentlichen.
Eine unvollständige Liste der beteiligten Unternehmen ist allerdings bekannt geworden (siehe Kasten am Ende des Textes). Darunter sind vier RWE-Tochterunternehmen und sechs Eon-Tochterunternehmen. Die Zugeständnisse, die die RWE-Tochterfirmen gemachen haben betragen zusammen rund 18 Millionen Euro, die der Eon-Tochterfirmen etwa 55 Millionen Euro.
Bonuszahlungen, Gutschriften, spätere Preiserhöhungen
Etwa die Hälfte der Gesamtsumme von 127 Millionen Euro aus den Vergleichen werde den Gaskunden durch Bonuszahlungen oder Gutschriften in ihrer Abrechnung erstattet, berichtete das Kartellamt weiter. Der übrige Betrag werde durch die Verschiebung von Preiserhöhungen oder Preissenkungen an die Kunden weitergeleitet. Darüber hinaus hätten die betroffenen Gasversorger in diesem Jahr auf die Weitergabe gestiegener Gasbezugskosten in beträchtlichem Umfang verzichtet. Die Preiszusagen seien Netto-Beträge, sagte Heitzer. Das bedeute, dass die Kunden zusätzlich über entsprechende Steuern und Abgaben entlastet würden.
Heitzer betonte, die Rentabilität der betroffenen Unternehmen habe keine weiteren Zugeständnisse zugelassen. Bestandteil der Vergleiche sei aber, dass die Unternehmen keine Kompensationen ihrer Zugeständnisse in späteren Preisrunden machen dürften. Das Kartellamt hoffe, dass durch die fortschreitende Regulierung auch der Wettbewerb im Gassektor in Gang komme.
Das Kartellamt will nach den Worten ihres Präsidenten „in Kürze“ fünf weitere Verfahren wegen so genannten „Behinderungsmissbrauchs“ auf dem deutschen Gasmarkt einleiten. Dabei gehe es um Gasversorger, die von neuen Anbietern eine zu hohe Konzessionsabgabe verlangten und sie dadurch beim Markteintritt behinderten, so Heitzer. Dies sei eine „sehr raffinierte Behinderungsstrategie“, die gerade kommunalen Versorgern offen stehe.
Folgende Energieversorger haben im Rahmen der Übereinkunft mit dem Kartellamt Zugeständnisse gemacht:
Sechs Eon-Tochterunternehmen (zusammen rund 55 Millionen Euro)
Eon Hanse
Eon Avacon
Eon Mitte
Eon edis
Eon Thüringer Energie
Eon Bayern
Vier RWE-Tochterunternehmen: (zusammen rund 18 Millionen Euro)
Westfalen-Weser-Ems
Süwag AG
Rhenag
Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Stadtwerke
Stadtwerke Bremen
Stadtwerke Düsseldorf AG
Stadtwerke Homburg AG
Stadtwerke Karlsruhe AG
Sonstige
Bad Honnef AG
Energieversorgung Gera GmbH
Energie SaarLorLux GmbH
Erdgas Schwaben, Augsburg
EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
EVL Energieversorgung Limburg GmbH
Gasag Berlin („kleinerer Millionenbetrag“)
Gas- und E-Werk Singen der Thüga AG
Harz Energie GmbH
RheinEnergie Köln AG („zweistelliger Millionenbetrag“)
Verfahren laufen noch gegen: Stadtwerke Rostock und N-Ergie Nürnberg
Verfahren eingestellt gegen: Stadtwerke Essen und Stadtwerke Frankenwald
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.376,76 | −0,07% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2527 | −0,11% |
| Rohöl Brent Crude | 106,98 $ | −0,26% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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