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Breitbandmarkt Kartellamt prüft Marktmissbrauch der Telekom

02.12.2009 ·  Wettbewerber beschweren sich über die Preispolitik der Telekom. Sie soll anderen Anbietern im Großkundengeschäft mit Dumpingpreisen das Wasser abgraben.

Von Helmut Bünder
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Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Telekom ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Nach Beschwerden von Telekom-Konkurrenten geht die Kartellbehörde Hinweisen nach, dass der Bonner Konzern ein wichtiges Vorleistungsprodukt für den Breitbandmarkt unter den tatsächlichen Kosten anbiete und damit Wettbewerber mit eigener Infrastruktur behindere.

Hinter der Auseinandersetzung steht der Kampf um Marktanteile im lukrativen Großkundengeschäft, in dem die Telekom mit Unternehmen wie Telefónica, Vodafone oder QSC konkurriert. Über diverse technische Lösungen bieten sie Zugangsmöglichkeiten zu ihrem Übertragungsnetz für das Internet. Kunden sind Telekommunikationsanbieter mit begrenzter eigener Infrastruktur, Internetserviceprovider sowie zum Teil auch Kabelunternehmen.

Das Verfahren, in dem der Telekom die Verhängung eines hohen Bußgeldes drohen könnte, steht noch ganz am Anfang. In einem ersten Schritt hat das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse verschickt, in denen die Behörde nach Preisen und anderen Marktdaten fragt. Der Vorwurf gegen die Telekom richtet sich auf die Preisgestaltung für das Vorleistungsprodukt "Wholesale Internet Acces" (WIA), das von Unternehmenskunden ohne eigene Infrastruktur genutzt werden kann. Konkurrenten mit eigenen Netzen beanstanden den aus ihrer Sicht zu niedrigen Preis, weil sich ihre Investitionen nicht in Kostenvorteilen gegenüber reinen Wiederverkäufern auszahlten.

Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

"Es besteht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Wege des Behinderungsmissbrauchs durch eine Preis-Kosten-Schere", schreibt das Kartellamt zur Begründung des Auskunftsbeschlusses. Großkunden wie etwa United Internet können über WIA das Basisnetz der Telekom (IP-Backbone) nutzen und so auch ohne eigene Infrastruktur einen direkten Zugang zu ihren Endkunden herstellen. Obwohl dieses Leistungsangebot technisch aufwendiger ist, berechnet die Telekom dafür nur unwesentlich mehr als für eine im Branchenjargon als IP Bitstrom Access (IP BSA) bezeichnete Zugangsvariante, für deren Nutzung eigene Leitungen notwendig sind. Der Preis für Bitstrom wird im Gegensatz zu dem für WIA immer noch von der Bundesnetzagentur kontrolliert und regelmäßig neu festgesetzt, zuletzt auf eine Monatsmiete von 18,32 Euro je Anschluss.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der Telekom-Konkurrenten mit eigenem Netz vertritt, dringt schon seit Monaten auf eine Beseitigung der "Kostenunterdeckung". Die Verzerrung der Preise behindere den Aufbau einer konkurrierenden hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur und schade einem nachhaltigen Wettbewerb, kritisiert der Verband.

Ende des Verfahrens noch völlig offen

Die Telekom nutzt nach Angaben von Konkurrenten die Lücke in der Regulierung für Dumpingpraktiken, um den Wettbewerbern Kunden abzujagen. Durch das äußerst preisaggressive Verhalten der Deutschen Telekom sei eine "verschärfte faktische Remonopolisierung des IP-Backbonemarktes" zu beobachten, heißt es in einer Stellungnahme von Telefónica an die Netzagentur. Weil Wettbewerber bei WIA auch das Backbone-Netz der Telekom nutzten, müsse der Preisabstand deutlich höher sein als der Aufschlag von rund 70 Cent, den die Telekom bisher verlange. So sieht dies auch die Bundesnetzagentur. Sie hatte bereits bei der jüngsten Entgeltentscheidung für IP BSA im September beanstandet, dass der Aufschlag nicht ausreiche. Ein Sprecher der Telekom widersprach: "Der Preisabstand zwischen IP BSA und WIA ist angemessen. Der Wettbewerb wird dadurch nicht beeinträchtigt. Das werden wir dem Bundeskartellamt umfassend darlegen."

Wahrscheinlich könne erst in einigen Monaten, nach Auswertung der Antworten auf die Auskunftsbeschlüsse, über das weitere Vorgehen entschieden werden, sagte ein Sprecher des Kartellamtes. Das Ende des Verfahrens sei noch völlig offen. Dass die Kartellbehörde die Untersuchung führt, ist auf dem Breitbandmarkt ein Novum. In der Branche wird das Verfahren auch als Test dafür gesehen, ob die Kooperation der beiden Behörden beim Übergang von Teilmärkten in die allgemeine Wettbewerbskontrolle funktioniert. Denn für die Missbrauchskontrolle von Märkten, die aus der Regulierung durch die Netzagentur entlassen wurden, ist anschließend das Kartellamt verantwortlich. Telekom-Konkurrenten befürchten langwierige Verfahren, die keinen kurzfristigen Rechtsschutz ermöglichen, wie er auf diesen sich schnell verändernden Märkten notwendig sei.

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