16.01.2006 · Die „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ ist nicht in Sicht. Mit dem Paragraphendschungel im Steuerrecht wittern zunehmend auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ein lukratives Geschäft in der Steuerberatung.
Von Joachim JahnDer typische Steuerberater ist noch immer sein eigener Herr: Fast drei Viertel dieser Freiberufler sind selbständig - obwohl sich ihre Zahl seit 1980 auf rund 77.000 fast verdoppelt hat. Große Steuerberatungsgesellschaften sind noch selten und meist identisch mit den fachlich verwandten Wirtschaftsprüfungskonzernen.
Dabei ist die Zunft der Abgabenhelfer keine Selbstverständlichkeit: Nicht in allen Ländern der Europäischen Union hat sich ein solcher Berufsstand herausgebildet. Und Deutschlands Rechtsanwälte ärgern sich schon lange, daß ihre Konkurrenz nur deshalb so groß werden konnte, weil sich Juristen nun einmal nicht gern mit Buchführung und Zahlenwirtschaft beschäftigen. Mühsam versuchen die Advokaten nun, mit dem Zusatztitel „Fachanwalt für Steuerrecht“ einen Teil dieses Beratungsmarkts zurückzuerobern.
Steuerberater setzen auf Kompetenz
Doch auch im Berufsbild des Steuerberaters hat sich manches verändert. Mittelständische Betriebe sind immer weniger darauf angewiesen, sich von ihrem Fiskalberater die Lohn- und Finanzbuchhaltung abnehmen zu lassen. Vorbei sind die Zeiten, als ein Zentralrechner der Steuerberater-Genossenschaft Datev in Nürnberg Stapel von Lochkarten verarbeitete und die von ihr ausgedruckten Zahlenkolonnen bundesweit mit der Post verschickte. Moderne Computerprogramme zum Selbstgebrauch und Billiganbieter haben sich längst als Alternativen herausgebildet.
Der Steuerberater von heute muß sich da mehr einfallen lassen, als bloß auf Mandanten zu warten, die sich die Formulare des Finanzamts ausfüllen oder den Jahresabschluß erstellen lassen. Die Beratergilde setzt deshalb verstärkt auf ihre betriebswirtschaftliche Kompetenz. Vermögensberatung und Testamentsvollstreckung runden das Angebot ab. Und wer sowieso die Bilanz seiner gewerblichen Kunden aufgestellt hat, kann ihnen gleich auch noch seine Dienste als Unternehmensberater anbieten.
Steuerrecht wird nicht unkomplizierter
Den lukrativen Kern des Geschäfts stellt ohnehin nicht die „Deklaration“ fremder Steuerlasten dar, sondern die „Gestaltungsberatung“: Durch geschickte Strukturierung eines Unternehmens oder Familienvermögens soll der Fiskus möglichst wenig von den erwirtschafteten Gewinnen abbekommen. Ob eine Betriebsspaltung die Finanzströme raffiniert umverteilt, die Errichtung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG einen Teil der Einkünfte vom Finanzamt abschirmt oder die Bildung einer Ansparabschreibung den zu versteuernden Gewinn auf dem Papier mindert - fast für jeden Steuerbürger hat ein kundiger Berater hilfreiche Instrumente in seinem Werkzeugkasten parat. Öffentlich sprechen die Berater lieber unverfänglich von „Steueroptimierung“ als von „Steuervermeidung“.
Obwohl die Umsätze dieser Branche in den vergangenen drei Jahren leicht zurückgegangen sind, wird den Abgabenkennern die Arbeit nicht ausgehen, auch wenn Privatleute deren Honorar künftig nicht mehr vollständig von der Steuer absetzen können. Denn ein einfaches Steuerrecht wird zwar von Politikern aller Parteien in Sonntagsreden immer wieder gefordert. Doch bisher hat so gut wie jede Gesetzesänderung zu noch komplizierteren Regeln als zuvor geführt.
Frust und Last des Paragraphendschungels
Die „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ ist nicht in Sicht. Gerade erst hat die große Koalition im Bund ein Sparpaket im Steuerrecht verabschiedet, die Eigenheimzulage gestrichen und Steuersparfonds das Leben schwerer gemacht. Deutsche Finanzgerichte bescheren Steuerzahlern ebenso wie ihren Beratern und den Finanzbeamten immer wieder zusätzliche Neuerungen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist auch immer wieder für Überraschungen gut. Darüber hinaus werden die Regeln der Rechnungslegung in den Unternehmen zunehmend international.
Für die Beraterschaft bedeutet der Paragraphendschungel im allgegenwärtigen Steuerstaat allerdings nicht nur eine Existenzgarantie, sondern auch allerhand Frust und Last. Noch kurz vor dem Jahresende steht oft nicht fest, welche Steuerregeln der Bundestag in letzter Minute rückwirkend ändern wird. So lassen sich die bohrenden Fragen der Mandanten kaum beantworten. Und wer im Paragraphengestrüpp einen Fehler macht, weil er sich nicht ständig auf dem laufenden hält, muß sogar mit einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung rechnen.
Qualitätswettbewerb der Steuerberater
„Steuerberater befinden sich in einem Qualitätswettbewerb mit anderen national und international tätigen Beratern“, warnt deshalb Klaus Heilgeist, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, die von Gesetzes wegen den gesamten Berufsstand vertritt und beaufsichtigt. Für die Auseinandersetzung mit anderen Anbietern sei nur derjenige gewappnet, der die Nase vorne habe. Schließlich rüttelt die Europäische Kommission schon länger an der staatlichen Honorarordnung sowie am gesetzlichen Beratungsmonopol von Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Die alte Bundesregierung hatte bereits einen Anlauf unternommen, deren „Vorbehaltsaufgaben“ durch Änderungen im Steuerberatungsgesetz etwas mehr als bisher auch den Bilanzbuchhaltern und Lohnsteuerhilfevereinen zu gestatten. Heilgeist setzt deshalb auf „Qualitätssicherung“. Wenn es nach ihm ginge, würde der Bundestag Steuerberater auch gesetzlich zur Fortbildung verpflichten.
Nur 27 Prozent in Angestelltenverhältnis
Das hat den Deutschen Steuerberaterverband auf den Plan gerufen, der den Kammern keine zusätzlichen Kontrollbefugnisse einräumen will. „Wir können nicht einerseits immer Bürokratieabbau fordern und andererseits solche Bürokratiemonster bei uns selbst einführen wollen“, wettert Verbandspräsident Jürgen Pinne. Seine Organisation vereint fast den halben Berufsstand als freiwillige Mitglieder in ihren Reihen. Pinne setzt lieber auf freiwillige Fortbildung - und auf ein „Qualitätssiegel“ seiner Organisation. Wer sich für dessen Vergabe zertifizieren läßt, kann auf einen Prämiennachlaß in der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung hoffen.
Weil mittlerweile auch viele Mandanten aus dem Mittelstand ins Ausland expandieren, setzt unter den Beratern allerdings ganz langsam ein Konzentrationsprozeß ein. Zwar sind noch immer 74,9 Prozent der Abgabenhelfer Einzelkämpfer in eigener Praxis. Weitere knapp 10 Prozent sind in überschaubaren Kanzleien als Sozietät organisiert. Doch die restlichen Praxen sind Steuerberatungsgesellschaften mit bis zu Tausenden von Mitarbeitern; 80 Prozent von ihnen sind erst in den vergangenen 20 Jahren entstanden. Mit ihren Netzwerken reichen diese über Deutschlands Grenzen hinaus. Doch noch immer gilt: Nur 27 Prozent der Berufsangehörigen stehen in einem Angestelltenverhältnis.
Wachsende Konkurrenz von Wirtschaftsprüfern
Eine wachsende Konkurrenz droht den Beratern überdies von den Wirtschaftsprüfern. Fast jeder dieser Bilanzkontrolleure ist zugleich ein zugelassener Steuerberater - schon deshalb, weil dieser Status das besonders schwere Prüferexamen erleichtert. Hinzu kommt eine bevorstehende Spaltung des Prüferstandes: Wer dort nicht bald eine mittlerweile vorgeschriebene Zusatzprüfung (peer review) absolviert, verliert das Recht, größeren Unternehmen ein Testat für den Jahresabschluß zu verleihen. Kanzleien, die sich für diesen aufwendigen Test gar nicht erst anmelden, werden sich dann um so mehr auf die Steuerberatung verlegen müssen.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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