21.08.2009 · Google stößt mit seinem umstrittenen Vergleich mit der Buchbranche auf neuen Widerstand - diesmal bei einigen seiner größten Wettbewerber. Microsoft, Yahoo und Amazon sind einer Allianz beigetreten, die sich gegen den von Google mit der Buchbranche geschlossenen Vergleich ausspricht.
Von Roland LindnerDer amerikanische Internetkonzern Google stößt mit seinem umstrittenen Vergleich mit der Buchbranche auf neuen Widerstand – diesmal bei einigen seiner größten Wettbewerber. Die drei Technologiekonzerne Microsoft, Yahoo und Amazon.com sind einer Allianz beigetreten, die sich gegen den von Google mit der Buchbranche im vergangenen Oktober geschlossenen Vergleich ausspricht. Wenige Wochen bevor sich ein Richter in New York mit dem Vergleich beschäftigen will, verstärkt sich damit die Front gegen Google um einige prominente Mitglieder. Das amerikanische Justizministerium hat bereits kartellrechtliche Ermittlungen zu dem Vergleich gestartet. Gegner argumentieren, dass Google eine beherrschende Position in der Vermarktung digitalisierter Bücher bekäme.
Der Vergleich ging auf eine juristische Auseinandersetzung zwischen Google und der Buchbranche zurück. Google begann im Jahr 2004 damit, in großem Stil Bücher zu digitalisieren und auf seiner Internetseite verfügbar zu machen, ohne dies mit etwaigen Inhabern von Urheberrechten abzusprechen. Bücher, die nicht mehr unter Urheberrecht stehen – in den Vereinigten Staaten sind dies alle vor 1923 veröffentlichten Werke –, wurden vollständig zum Abruf freigegeben. Bücher unter Urheberrecht wurden in Ausschnitten angezeigt. Google stellte sich auf den Standpunkt, diese passagenweise Nutzung sei durch die sogenannte „fair use“-Klausel im amerikanischen Urheberrecht gedeckt. Der amerikanische Verlegerverband und die Autorengewerkschaft ließen Google damit aber nicht durchkommen und verklagten das Unternehmen im Jahr 2005 wegen Verletzung von Urheberrechten.
Der Rechtsstreit wurde im vergangenen Jahr mit einem Vergleich beigelegt, der es Google erlauben würde, weiter Bücher zu scannen und zu vermarkten. Damit war das letzte Wort nicht gesprochen: Seit dem Vergleichsschluss, der noch von einem Richter genehmigt werden muss, hat sich eine stetig wachsende Opposition gebildet, sowohl in Amerika als auch in Europa. Die Kritik richtet sich vor allem auf den Teil des Vergleichs, der Bücher betrifft, die zwar nicht mehr lieferbar sind, aber noch unter Urheberrecht stehen. Google darf dem Vergleich zufolge diese Bücher auf seiner Seite verkaufen und in Ausschnitten umsonst anzeigen, es sei denn, der Inhaber der Urheberrechte lehnt dies mit einem sogenannten „opt out“ ausdrücklich ab.
Bei noch lieferbaren Büchern wie aktuellen Bestsellern soll es andersherum laufen, und der Rechteinhaber muss der Nutzung durch Google mit einem „opt in“ explizit zustimmen. Die nicht mehr lieferbaren Bücher bilden den größten Teil der von Google gescannten Werke. Google verspricht, Einnahmen aus dem Verkauf digitaler Bücher oder damit verbundener Anzeigen mit Autoren und Verlegern zu teilen. Trotzdem stieß der Vergleich vielen in der Buchbranche auf: Sie kritisieren, dass Google sich mit dem Vergleich bei nicht mehr lieferbaren Büchern die Rechte ohne ausdrückliche Zustimmung einverleiben kann. Gegner des Vergleichs haben bis zum 4. September Zeit, formelle Einwände einzureichen. An diesem Tag läuft auch eine Frist für das „opt out“ von Rechteinhabern nicht mehr lieferbarer Bücher ab. Für den 7. Oktober ist ein Anhörung vor einem New Yorker Gericht über den Vergleich angesetzt. Microsoft, Yahoo und Amazon schließen sich nun einer Gruppe mit dem vorläufigen Namen „Open Book Alliance“ an, die öffentlich gegen den Vergleich argumentieren will. Die Gruppe wird unter anderen vom prominenten Kartellanwalt Gary Reback geführt, der in den neunziger Jahren im Wettbewerbsverfahren auf Seiten der amerikanischen Regierung gegen den Softwarekonzern Microsoft kämpfte.
Neid und Eifersucht ...
Gerhard Schraube (GehherGerd)
- 21.08.2009, 19:48 Uhr
Nennen...
Markus Leibold (MSL)
- 21.08.2009, 22:46 Uhr
Ganz so einfach ...
Frank Müller (Fmyller)
- 22.08.2009, 12:28 Uhr
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