27.02.2006 · Der in eine Betrugsaffäre verwickelte Geldtransporteur Heros arbeitete mit einer Regelung, durch die Kontrollen der Aufsichtsbehörden unterblieben. Neben Heros gilt diese Ausnahme jedoch noch für viele andere Dienstleister dieser Branche.
Der in eine Betrugsaffäre verwickelte Geldtransporteur Heros hat seit Jahren auf Basis einer Übergangsregelung gearbeitet, durch die eigentlich vorgesehene Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden unterblieben sind. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigte, daß es bislang nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche gekommen sei. Neben Heros arbeiten auch die übrigen Geldtransporteure, die sogenannte Finanztransfergeschäfte betreiben, seit 1998 auf Basis einer Ausnahmeregelung.
Wie berichtet, stehen Führungskräfte des größten deutschen Geldtransportunternehmens Heros im Verdacht, in den vergangenen Jahren mindestens 300 Millionen Euro, die ihnen von Kunden anvertraut waren, veruntreut zu haben. Mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent ist Heros der größte Geldtransporteur in Deutschland. Das Unternehmen und seine 23 Tochtergesellschaften hatten unlängst Insolvenz beantragt.
Verdacht auf Betrug und Untreue
Seit Anfang 1998 unterliegt die Besorgung der Finanztransfergeschäfte der Aufsicht der Bafin. Nach einer Definition der Behörde vom Mai 2000 betrifft dies diejenigen Geldtransporteure, die sich - grob gesprochen - in der Bargeldbearbeitung betätigen und dabei die Gelder verschiedener Auftraggeber vermischen. Die Bafin knüpft die Genehmigung zu solchen Dienstleistungen an zahlreiche Voraussetzungen.
Dazu zählt, „Geldflüsse durch Schaffung einer lückenlosen Papierspur zwischen Auftraggeber und Empfänger einer Zahlung transparent zu machen“. Die Bafin-Sprecherin merkte dazu an, im Fall Heros gehe es um den Verdacht auf Betrug und Untreue. Solche Vorkommnisse hätten Kontrollen, die auf Vermeidung von Geldwäsche zielten, ohnehin nicht verhindern können, meint die Sprecherin. Ein Sprecher der Deutschen Bundesbank, die an der Aufsicht mitwirkt, äußerte sich ähnlich.
Nur ein Antrag der alle Voraussetzungen erfüllt
Mehrere Geldtransporteure hätten seinerzeit bei der Bafin eine Zulassung zu Finanztransfergeschäften beantragt, sagt Hans-Jürgen Kröger, der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands Bundesvereinigung Deutscher Geld und Wertdienste (BDGW). Doch stehe ein Bescheid auf diese Anträge immer noch aus, sagt Kröger, der auch Vorsitzender der Geschäftsführung des Geldtransportunternehmens Brink's ist. Der BDGW befürchtet, daß die gesamte Branche durch die Heros-Affäre an Vertrauen einbüßt.
Die Bafin-Sprecherin erklärte den Umstand, daß mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen noch keine Kontrollen durchgeführt würden, mit Abgrenzugsfragen und rechtlichen Schwierigkeiten. Einige Unternehmen hätten ihr Geschäft zwischenzeitlich umgestellt, andere ihre Anträge nachbessern müssen. Im Oktober 2005 habe erst ein einziger Antrag vorgelegen, der alle Voraussetzungen erfüllt habe. Er sei aus bestimmten Relevanzüberlegungen heraus noch nicht beschieden.
Unlauterer Wettbewerb mit „Dumping-Preisen“?
Den BDGW treibt die Sorge um, daß der Vertrauensverlust durch den Heros-Skandal seine Bemühungen untergräbt, künftig die gesamte Geldbearbeitung - einschließlich der Prüfung der Banknoten auf Echtheit - übernehmen zu können, wie dies in einigen europäischen Ländern schon üblich ist. Hierzulande strebt die Deutsche Bundesbank an, sich mit Hilfe niedriger Preise einen Anteil von mindestens 50 Prozent an diesem Geschäft zu sichern. Der BDGW hat die Bundesbank deshalb verklagt. Sie betreibe mit „Dumping-Preisen“ unlauteren Wettbewerb, lautet der Vorwurf.
Auch über andere Aspekte der Umsetzung europäischer Vorgaben für die Bargeldbearbeitung liegen BDGW und Bundesbank im Streit. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wie die Maschinen zum Erkennen von Falschgeld zugelassen und fortlaufend überprüft werden. Laut BDGW-Geschäftsführer Harald Olschok plädiert der Verband für eine gesetzliche Regelung dieser Fragen.
Aufsicht und Bargeldbearbeitung strikt getrennt
Nur so ließen sich die notwendigen Prüfungen eindeutig und rechtlich verbindlich für alle Marktteilnehmer umsetzen. Und nur so gebe es dann auch eine klare rechtliche Grundlage, bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. Demgegenüber wolle die Bundesbank diese Fragen in bilateralen Verträgen zwischen ihr und jeweils dem einzelnen Geldtransporteur regeln.
Diesen Verträgen zufolge müßten die privaten Unternehmen der Bundesbank interne Daten zur Verfügung stellen - und damit einem Konkurrenten, da sich auch die Bundesbank verstärkt in der Geldbearbeitung betätigen wolle, kritisiert Olschok. Der Bundesbanksprecher sagte dazu, Aufsicht und Bargeldbearbeitung seien bei der Bundesbank strikt voneinander getrennt.
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