09.01.2004 · Die Commerzbank hat den Vorstand von der Kündigung der Betriebsrente ausgenommen. Aufsichtsratsvorsitzender Martin Kohlhaussen rechtfertigt nun die Sonderregel. Derweil sieht der BDI die Zukunft der Betriebsrente nicht rosig.
enn./hlr. BERLIN/FRANKFURT, 9. Januar. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank, Martin Kohlhaussen, verteidigte am Freitag, daß der Vorstand von der Kündigung der Betriebsrente verschont wurde. Die Grundpensionen der Commerzbank-Spitze bezifferte Kohlhaussen auf 30 Prozent des Festgehalts. Dies seien 108 000 Euro jährlich. Die Pensionen sieht Kohlhaussen "auf einem im Vergleich zur deutschen Industrie eher moderaten Niveau". Außerdem seien die variablen Zuwächse bei den Pensionsrückstellungen, die der Vorstand in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bank erhalte, für 2001 um 50 Prozent und für 2002 um 86 Prozent reduziert worden. Der variable Anteil betrage "im Maximalfall 10 800 Euro", sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.
Unterdessen rechnet der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Michael Rogowski, mit weiteren Kündigungen von Betriebsrentenvereinbarungen. "Das wird kein Einzelfall bleiben", sagte er am Freitag und verwies auf die hohen Personalnebenkosten. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sprach von einer "unguten Entwicklung, die hoffentlich nicht zu einem Trend wird". Dagegen warnte der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische, vor einer Überbewertung der spektakulären Fälle wie die Ankündigung der Commerzbank. "Man sollte aus den Einzelfällen keine Entwicklung ableiten, die uns mit Sorge erfüllen müßte", sagte Rische. Noch werde die Zahl derer, die über eine Betriebsrente für das Alter vorsorgten, größer. Unterdessen hat der Autohersteller Opel eine Wiederaufnahme betrieblicher Vorsorgeregeln in Aussicht gestellt. Geschäftsführung und Betriebsrat verhandeln seit längerem über ein Altersvorsorgesystem für die gut 30 000 Beschäftigten.
Rogowski forderte, die Verpflichtung der Unternehmen, die Betriebsrenten nach drei Jahren an die Inflations- oder Nettolohnentwicklung anzupassen, müsse gestrichen werden. Wenn das Betriebsrentengesetz nicht geändert werde, würden weitere Unternehmen diese Vorsorge kürzen oder aufkündigen. Die Betriebsrentenregelungen böten den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Personalkosten wenigstens partiell zu beeinflussen. Die Vorschrift zur Anpassung der betrieblichen Rente an die Inflationsrate oder die Lohnsteigerungen, aber auch dynamische Regelungen für spätere Rentenansprüche seien die Hauptursachen dafür, daß "die Systeme häufig explodierten". Daher zahlten Unternehmen oft nur noch einen bestimmten Beitrag in das System ein.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
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| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
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| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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