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Betriebsratswahlen Wahlkampf im Unternehmen

27.02.2010 ·  Alle vier Jahre, immer im Jahr der Fußballweltmeisterschaft, wird in Unternehmen ein Betriebsrat gewählt. Nun ist es wieder soweit. In den kommenden Wochen stehen in Tausenden Betrieben Wahlen an.

Von Corinna Budras
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Manchmal zählt jede Stimme - sogar vor der Wahl. Wolfgang und Jürgen trifft diese Erkenntnis auf einem Betriebsratsseminar der IG Metall, deshalb kämpfen sie sofort an Ort und Stelle um jeden Mitarbeiter. Im Vortrag der Seminarleiterin Irmgard Seefried geht es gerade um das Wahlrecht der Arbeitnehmer, als sie Morgenluft wittern: Teilzeitkräfte, Mitarbeiter in Elternzeit oder während einer langen Krankheit dürfen wählen, auch Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen, zählt sie auf. "Und was ist mit gekündigten Mitarbeitern?", fragt Wolfgang. "Gekündigte Arbeitnehmer zumindest in einem schwebenden Kündigungsschutzverfahren auch", erläutert die Gewerkschaftssekretärin. Wolfgang stößt triumphierend seinen Kollegen an. "Helmut kann mit auf die Liste", raunt er ihm zu. Beide sitzen kerzengerade im Stuhl und haken auf einer Liste nacheinander einen Namen nach dem anderen ab. Im Moment liegen sie bei 49. Zwei Mitarbeiter mehr und sie haben die Schwelle zum fünfköpfigen Betriebsrat geknackt.

Betriebsräte sind in der Öffentlichkeit mitunter recht scheue Wesen, wenn sie nicht gerade Bernd Osterloh oder Klaus Franz heißen und es bei Volkswagen oder Opel in den Sessel des mächtigsten Arbeiters mit Quasi-Managementfunktion geschafft haben. Hier im Seminarraum der IG Metall gibt man sich öffentlichkeitsscheu und will seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen, denn viele Betriebsräte fürchten, als Querulanten abgestempelt zu werden. Nicht umsonst machte im vergangenen Jahr das Wort "betriebsratsverseucht" die Runde und schaffte es ganz oben auf die Liste des Unworts des Jahres.

Je mehr es kriselt, umso wichtiger die Arbeitnehmervertretung

Viele Mitarbeiter hätten gar Angst, zur Wahl zu gehen, berichtet eine Betriebsrätin aus einem mittelständischen Betrieb. Dabei wird es jetzt wieder Zeit, Flagge zu zeigen: Von kommenden Montag an wird in Tausenden Betrieben eine Arbeitnehmervertretung gewählt. Alle vier Jahre, vom 1. März bis zum 31. Mai, ist die gesetzliche Frist, in der der Wechsel turnusmäßig zu erfolgen hat. In ganz Deutschland gibt es knapp 100.000 Betriebe mit einem solchen Gremium. Rund 11 Millionen Arbeitnehmer werden von einem Betriebsrat vertreten.

In den Wahlen geht es um viel - und je nach Organisationsgrad tobt in den Unternehmen mitunter schon ein richtiger Wahlkampf. Das Betriebsverfassungsgesetz stattet dieses Gremium mit einigen wichtigen Mitbestimmungsrechten aus, besonders was die Ausgestaltung der Arbeit angeht, also Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen oder die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes. Im Fall von Kündigungen muss der Betriebsrat zumindest angehört werden. Je schwieriger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, desto wichtiger wird die Rolle der Arbeitnehmervertretung: Bei Massenentlassungen verhandelt der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung einen Sozialplan, in dem die Abfindungen für die betroffenen Mitarbeiter festgelegt werden.

Kein Wunder also, dass Gewerkschaften im Vorfeld der Wahlen mobil machen, um ein möglichst schlagkräftiges Team zusammen zu bekommen. Schon Monate vorher schulen sie Betriebsräte und Wahlvorstände in ganz Deutschland um gelernte Maler, Elektriker und Verkäuferinnen mit den juristischen Fallstricken der Wahl vertraut zu machen - und von denen gibt es nicht wenige. Angesichts der Flut an gesetzlichen Fristen und Formvorschriften erscheint es geradezu wie ein Wunder, dass es überhaupt rechtswirksam gewählte Betriebsräte in Deutschland gibt.

Seminare für Arbeitgeber

Auf der anderen Seite ist Arbeitgebern - gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise - sehr daran gelegen, dass bei diesen Wahlen für Mitarbeiter gestimmt wird, mit denen sich gut zusammenarbeiten lässt. Landauf landab häufen sich deshalb die Seminare, in denen Personalleiter, Geschäftsführer oder Justiziare lernen können, wie sie die Wahl in ihrem Sinne "gestalten" können.

Gerne wird dabei das Bild des querulanten Mitarbeiters gemalt, der sich nur wegen des umfassenden Kündigungsschutzes zum Betriebsrat wählen lässt. Doch zu viel Engagement ist durchaus gefährlich: Die Geschäftsleitung darf die Wahlen nicht beeinflussen - das steht sogar unter Strafe. Einem Mitarbeiter mit Kündigung zu drohen, nur weil er sich in den Betriebsrat wählen lassen will? Verboten. Mitarbeiternamen auf den Wählerlisten streichen? Auf gar keinen Fall. Mal eben die Wahlplakate der Gewerkschaft zustellen? Bitte nicht.

Doch das bedeutet nicht, dass dem Management die Hände vollständig gebunden sind. In den Arbeitgeberseminaren kann man alle Feinheiten einer ordentlichen Wahlanfechtung lernen. Manche Arbeitgeber gehen sogar so weit, die Unternehmensstruktur zu verändern, nur um Betriebsräte so klein wie möglich zu halten oder einen Gesamtbetriebsrat zu verhindern. Dazu werden etwa Vertrieb und Produktion getrennt oder eigene Gesellschaften gegründet.

In großen Unternehmen dagegen hat besonders der Konzernbetriebsratvorsitzende mitunter eine derartige Machtfülle, dass ihn nur wenig vom Vorstand unterscheidet. Opel-Gesamtbetriebsrat Franz etwa hatte im monatelangen Gezerre um einen möglichen Verkauf an den Automobilzulieferer Magna eine gewichtigere Stimme in der Öffentlichkeit und der Politik als die eigentliche Geschäftsleitung. Doch als mächtigster Arbeitnehmer Deutschlands kann wohl getrost Bernd Osterloh gelten. Als Konzernbetriebsratsvorsitzender bei Volkswagen steht er an der Spitze der Arbeitnehmer in Deutschlands größtem Industriekonzern, in dem mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter in der IG Metall organisiert sind. Als Nachfolger von Klaus Volkert weiß er allerdings nur zu gut, wohin ein zu enger Schmusekurs mit der Unternehmensleitung führen kann: Erst auf die Anklagebank, dann ins Gefängnis.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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