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Bestechende Großunternehmen Korruption rechnet sich nicht

 ·  Siemens, Daimler, Thyssen-Krupp - prominente Beispiele von Korruption gibt es viele. Doch: Bestechende Unternehmen verlieren oft Geld und die Kontrolle über ihre Finanzströme und die Loyalität ihrer Mitarbeiter.

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© dapd Siemens-Zentrale in München: Hinter diesen Mauern wurde aufgeräumt

Seit dem 15. November 2006, als die Staatsanwaltschaft München in einer großangelegten Razzia die Siemens-Zentrale durchsuchen und Wagen voll Beweismaterial beschlagnahmen ließ, ist in Deutschland kaum ein Tag vergangen, an dem nicht eine Staatsanwaltschaft wegen Korruption von Großunternehmen ermittelte oder die Presse prominent über solche Vorgänge berichtete. Siemens ist der bislang größte bekanntgewordene Fall, aber beileibe keine Ausnahme, wie die Beispiele MAN, Ferrostahl, Daimler, Infineon, EADS, Thyssen-Krupp und Rheinmetall oder im europäischen Ausland Alcatel-Lucent, ABB, Alstom, News Corp., Eni, Novo Nordisk oder Total belegen.

Die Forschung ist sich einig. Korruption - zumal in einer global vernetzten Welt - ist ein komplexes und verdecktes Phänomen, das der Allgemeinheit schadet. Es fällt schwer, die Schäden zu beziffern, von denen die Opfer meist gar nichts wissen. Zu den Konsequenzen der Korruption gehören überteuerte Preise und - schlimmer noch - der Verlust von Regelvertrauen, einer für die Wirtschaft grundlegenden Ressource. Investoren werden abgeschreckt, es kommt zur Fehl-allokation von Kapital und Produktivitätseinbußen. Wachstumschancen, insbesondere in Entwicklungsländern, werden zerstört.

Zuweilen wird argumentiert, dass Korruption in Ländern wie Venezuela, Bangladesch, Nigeria oder Argentinien ein alternativloses Mittel zur Auftragsbeschaffung und deshalb für die Unternehmen ökonomisch rational sei. Martin Walser bezeichnete das Korruptionssystem von Siemens sogar als „eine sehr solide, vernünftige Konstruktion“. Sie habe Geschäfte ermöglicht und Investitionshemmnisse aus dem Weg geräumt. Wenn Manager „reihenweise am Pranger“ landeten, sei das „deutsch bis ins Mark“. 2010 bekannte sich der Mittelständler Eginhard Vietz in der deutschen Presse zu korrupten Praktiken seines Unternehmens. Geschäfte in Russland, Afrika und China ließen sich nun einmal „nur durch Schmiergeld“ machen. Ein Blick in die Geschichte der Korruption weckt jedoch Zweifel an der These der privatwirtschaftlichen Rationalität der Korruption.

Das Gewohnheitsunrecht

Korruption ist eine lange verwurzelte Praxis des Wirtschaftslebens, die von vielen Grauzonen umgeben wird. Die Grenzen zu Höflichkeitsbezeugungen oder legalen Vermittlungsprovisionen sind fließend. Bislang haben sich erst sehr wenige unternehmenshistorische Arbeiten mit der Korruption befasst. In seiner Geschichte des Schweizer Handelshauses Volkart hat Christof Dejung (Universität Konstanz) auch den bestechungsanfälligen Export europäischer Maschinen nach Asien vor 1939 untersucht. Volkarts Auftraggeber gehörten zur Elite der Schweizer Maschinenbauindustrie wie Oerlikon oder BBC. Um verbotene Kommissionszahlungen zu tarnen, schaltete Volkart Broker ein. Georg Reinhart, Teilhaber des Handelshauses, rechtfertigte solche „Vermittlungsgebühren an Drittpersonen“, die ein Geschäft zustande bringen, mit „indischen Usancen“. Er sprach sich 1929 jedoch gegen die Praxis aus, solche Zahlungen nicht durch die Bücher laufen zu lassen. Das sei zum einen eine „ethische Angelegenheit“, zum anderen eine praktische, da bestechende Angestellte der Kontrolle der Firma entglitten. Reinhart wusste, wovon er sprach: Einige Jahre zuvor hatte er die Unterschlagung von Schmiergeldern aufgedeckt. Welche Gefahren der Firma daraus erwuchsen, stand ihm klar vor Augen: „Sie riskiert im Falle von Streitigkeiten mit den Betroffenen, dass diese ihr Wissen um diese Dinge als Waffe gegen die Firma gebrauchen. Sie hat öffentlichen Skandal zu gewärtigen durch Anschuldigungen in der Presse, und im schlimmsten Falle ist selbst gerichtliche Bestrafung möglich.“

Reinharts Bedenken drangen nicht durch. Volkart überwies weiter regelmäßig explizit für Bestechungszwecke vorgesehene Beträge an die ausländischen Zweigstellen. Dieses Vorgehen eines der bedeutendsten multinationalen Handelshäuser Europas war in Asien nicht ungewöhnlich und bot europäischen Unternehmen den Vorteil, nicht selbst bestechen zu müssen. Dieses Muster passte gut zu Ländern mit einer gewachsenen Korruptionskultur, die auf unzureichenden Gehältern von Staatsdienern und Privatangestellten fußte. Zudem waren die sozialen Unterschiede zwischen den Vertretern der europäischen Firmen und deren einheimischen Kontaktpersonen gravierend. Der Preis, den die europäischen Firmen dafür zahlten, bestand im Kontrollverlust über Zahlungsströme und die Loyalität ihrer Angestellten. Ob diese Nachteile durch Vorteile für die Unternehmen aufgewogen wurden, ist kaum feststellbar. Genau in diesem Verlust der Rechenhaftigkeit liegt aber ein Charakteristikum der Korruption.

Mittelsmänner kommen auch heute noch zum Einsatz, nur dass sie meist vornehm als „Consultants“ firmieren. Jedoch gibt es auch andere Methoden. So ließ Siemens über lange Zeit Mitarbeiter mit prall gefüllten Koffern voller Bargeld durch die Welt reisen. Als 1999 die Bestechung ausländischer Amtsträger in Deutschland strafbar wurde, schaltete der Konzern zunehmend Scheinfirmen und Berater ein. In Venezuela versickerten zwischen 2001 und 2006 fast 17 Millionen Dollar, und in Argentinien zahlte Siemens nach Erkenntnissen der SEC binnen zwei Jahrzehnten rund 100 Millionen Dollar an argentinische Politiker und Beamte sowie „Consultants“, um an einen Milliardenauftrag für Personalausweise zu kommen.

Schärfer gegen Auslandskorruption

Auslandskorruption reflektierte einerseits die Korruptionskultur der jeweiligen Zielländer. Anderseits förderte die rechtliche Situation in den westlichen Ländern die Auslandskorruption geradezu und prägte Unternehmenskulturen. Noch 1985 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass von „einem deutschen Unternehmer“ nicht „erwartet werden“ könne, „dass es in den Ländern, in denen staatliche Aufträge nur durch Bestechung ... zu erlangen sind, auf dieses Mittel völlig verzichtet“. Da Bestechung - zumindest theoretisch - in den betroffenen Ländern strafbar war, ergab sich die bemerkenswerte Konstellation, dass sich das oberste Gericht eines westlichen Landes über die Rechtsordnung anderer Länder hinwegsetzte. „Nützliche Aufwendungen“ waren bis 1999 in der BRD nicht nur steuerlich absetzbar, sondern die Unternehmen konnten sogar auch auf Zahlungsbelege verzichten.

Rainer Offergeld, von 1975 bis 1978 Staatssekretär im Finanzministerium, erklärte damals: „Entweder man macht da mit, oder man sitzt auf dem Trockenen.“ Behörden und Unternehmen kooperierten, und es galt, dass der „gute Zweck“ die Mittel heiligte. Die Bestechung von Amtspersonen ist in westlichen Gesellschaften seit der Entstehung des modernen Staates moralisch diskreditiert und wird - im jeweiligen Inland - seit langem strafrechtlich verfolgt. Die Bestechung inländischer Privatpersonen war dagegen in Deutschland bis 1998 erlaubt und bis 1996 sogar steuerlich abzugsfähig. Demgegenüber kündigte sich in den Vereinigten Staaten schon in den siebziger Jahren ein grundlegender Wandel in der rechtlichen Bewertung und öffentlichen Wahrnehmung der Korruption an.

Angesichts der ausufernden Korruption amerikanischer Unternehmen, die dem Ruf der Weltmacht schadete und im Lockheed-Skandal einen unrühmlichen Höhepunkt fand, verabschiedete der amerikanische Kongress 1977 den „Foreign Corrupt Practices Act“ (FCPA), der die Bestechung ausländischer Amtsträger unter scharfe Strafen stellte. Die Strafverfolgung blieb jedoch zunächst noch lax. In den neunziger Jahren entstand auf der ganzen Welt eine starke Antikorruptionslobby, angeführt von Transparency International (gegründet 1993). Gemeinsam mit kirchlichen und entwicklungspolitischen Gruppen brachte sie das Thema auf die Weltbühne und zog die OECD auf ihre Seite. In einer merkwürdigen Koalition mit der amerikanischen Wirtschaft, die im FCPA einen Wettbewerbsnachteil sah, gelang die Verabschiedung einer OECD-Konvention. Sie trat 1999 in Kraft und verpflichtete die Signatarstaaten, die Bestechung ausländischer Amtsträger zu verbieten. Weltweit erließen die wichtigsten Industriestaaten entsprechende Gesetze. Damit brach für bestechende Unternehmen eine neue Ära an, das Zeitalter der Compliance.

Das Zeitalter der Compliance

Im Zuge der Ratifizierung der OECD-Konvention verschärfte die Clinton-Regierung 1998 den FCPA und baute die Verfolgungsbehörden aus. 1999 zog die rot-grüne Koalition in Deutschland nach. Vorreiter und „Weltpolizist“ im Kampf gegen Korruption sind jedoch die Vereinigten Staaten. Die Reichweite ihrer Jurisdiktion erstreckt sich nicht nur auf Unternehmen, die dort niedergelassen oder börsennotiert sind. Es genügt, dass eine Tathandlung - und als solche gilt bereits ein E-Mail-Verkehr oder eine Überweisung - auf amerikanischem Territorium stattfindet, um ins Fadenkreuz der amerikanischen Behörden zu geraten.

Nach den gigantischen Bilanzfälschungen bei Enron und Worldcom verschärften die Vereinigten Staaten 2002 ihre Bilanzierungsvorschriften durch den „Sarbanes-Oxley Act“, der im Extremfall langjährige Haftstrafen vorsah. Da Korruption immer mit der Verschleierung von Geldflüssen und damit unsauberen Bilanzen einhergeht, stieg das Risiko korrupter Praktiken erheblich an. 2005 folgte eine Uno-Konvention, die auch private Korruption brandmarkte. Frankreich setzte sie 2007 in nationales Recht um, sparte jedoch Handlungen von Nichtamtsträgern aus. Großbritannien brauchte bis 2010, bevor ein umfassender „Bribery Act“ in Kraft trat. Deutschland hatte bereits 2002 die Bestechung auch im ausländischen Geschäftsverkehr unter Strafe gestellt. Gemeinsam ist allen Vorstößen eine gravierende Strafverschärfung bis hin zu langjährigen Haftstrafen. Empfindliche Geldbußen und der Ausschluss von Bieterverfahren („blacklisting“) können Unternehmen zudem in ihrer Substanz treffen.

Der Fall Siemens

Vielen Managern fiel es schwer, die Zeichen der Zeit zu erkennen. Was lange als notwendig galt und staatlich gebilligt wurde, war plötzlich kriminell. Die Orientierungslosigkeit, die dem politischen und juristischen Paradigmenwechsel folgte, war dort besonders groß, wo es wie bei Siemens lange eingespielte Korruptionspraktiken gab. Rundschreiben und Selbstverpflichtungen verboten im Traditionsunternehmen nun die Korruption, die jedoch gleichwohl weiterging, wenngleich besser getarnt und im Umfang rückläufig.

Erste Recherchen zur jüngsten Siemens-Geschichte zeigen, dass das dortige System das genaue Gegenteil einer „soliden, vernünftigen Konstruktion“ war. Es erzeugte vielfach Chaos und Kontrollverlust. Es gab kein straff von oben organisiertes System, sondern in den einzelnen Sparten und Ländern des Riesenkonzerns eine Vielzahl undurchsichtiger Vorgänge, Insidercliquen und Hunderte von Konten im Ausland, die niemand in Gänze überblickte. Diese Vorgänge wurden von Teilen der Unternehmensführung offenbar stillschweigend gebilligt oder in einigen Fällen sogar initiiert. Erst großangelegte Untersuchungen der vom Siemens-Aufsichtsrat beauftragten amerikanischen Anwälte sowie der Münchner Staatsanwaltschaft förderten zutage, dass zwischen 2001 und 2006 fragwürdige Zahlungen von mindestens 1,3 Milliarden Euro geflossen sind. Empfänger und Zweck der Zahlungen sind teilweise bis heute unbekannt. Mit der Bilanzwahrheit hatte die Korruption den Kern kapitalistischer Rationalität ausgehöhlt.

Bestechung, das zeigt der Fall Siemens, erfolgt längst nicht immer zweckrational. Es spricht sehr vieles dafür, dass viele offenbar mit Schmiergeldern akquirierte Aufträge unprofitabel waren. Verantwortliche des italienischen Energieversorgers Enel erhielten von Siemens Schmiergelder, obwohl die benötigten Turbinen so begehrt waren, dass jeder im Verkäufermarkt froh sein musste, der überhaupt beliefert wurde. In Argentinien wurden die Regierungen Menem und de la Rúa bestochen, ohne dass am Ende der avisierte und mehrfach vertraglich zugesagte Großauftrag überhaupt jemals zustande kam. Statt eines lukrativen Geschäfts kam es zu albtraumartigen Szenarien. Es gingen Schweigegeldforderungen ein. Mitarbeiter in Argentinien berichteten von lebensbedrohlicher Bedrängnis, und in München machten sich Manager, die erpresste Zahlungen freigaben, angreifbar und setzten sich moralischen Anfechtungen aus. Man warf Geld in ein Fass ohne Boden - am Ende floss es nur noch zur Schadensbegrenzung. Korruption macht, wie schon Georg Reinhart vom Handelshaus Volkart erkannt hatte, erpress- und verwundbar, nach außen wie nach innen.

Unkalkulierbarer Imageschaden

Heute gilt das mehr als vor 80 Jahren. Selbst für Großunternehmen können Korruptionsvorwürfe infolge der neuen Rechtslage und der gewandelten Einstellung der Öffentlichkeit schnell existenzgefährdend werden. Siemens stand 2007 während der Ermittlungen am Abgrund. Dem Elektrokonzern drohte der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen auf den weltweit wichtigsten Märkten, ein unkalkulierbarer Imageschaden und Milliarden an Strafen. Selbst eine feindliche Übernahme und eine Zerschlagung von Siemens durch eine konzertierte Aktion von Hedgefonds und Private Equity schienen zeitweilig möglich.

Siemens riss das Ruder gerade noch rechtzeitig herum, entschloss sich zur kompromisslosen Aufklärung und tauschte praktisch seine gesamte Führungsriege aus. Zugleich wurde ein umfassendes Compliance-System aufgebaut. Mit einem Vermögensschaden von geschätzten 2,5 Milliarden Euro, davon allein 1,2 Milliarden Euro an Strafzahlungen, kam Siemens mit einem blauen Auge aus einer Krise heraus, die es gefährlich nahe an den Abgrund geführt hatte. Dieser Fall belegt, dass Korruption unternehmerischer Rationalität widersprechen kann. Das gilt umso mehr im Zeitalter der Compliance, in dem es für Großunternehmen schlichtweg keine Alternative zur aktiven Korruptionsprävention gibt, nicht nur aus ethischen Gründen.

Die Autoren

Prof. Hartmut Berghoff leitet das Deutsche Historische Institut in Washington. Prof. Cornelia Rauh lehrt Zeitgeschichte an der Universität Hannover.

Beide sind durch zahlreiche unternehmenshistorische Arbeiten hervorgetreten und wurden von der Siemens AG beauftragt, eine unabhängige wissenschaftliche Studie zur Geschichte des Konzerns seit 1981 unter Einschluss der Korruptionsaffäre zu schreiben. Der Konzern hat die üblichen Archivsperrfristen von 30 Jahren aufgehoben und gewährt den Autoren Akteneinsicht bis in die jüngste Vergangenheit.

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