31.08.2010 · Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in zehn Fällen gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. Damit nutzt sie die Befugnisse, die ihr der Gesetzgeber im vergangenen Sommer erteilt hatte, um künftige Krisen zu vermeiden.
Von Hanno MußlerDie Bankenaufsicht nutzt ihre in der Finanzkrise erhaltenen neuen Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren gegen Aufsichtsräte nicht systemrelevanter Banken, darunter sind auch Sparkassen“, sagte der Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt. Landesbanken sind aber offenbar nicht darunter, womöglich aber Genossenschaftsbanken.
Die zehn Fälle lassen sich in drei Kategorien einteilen. In einem Fall habe ein Aufsichtsrat von der Bank einen Kredit erhalten, was im Rahmen eigener Regeln generell zulässig sei, wie der Sprecher der Bafin betont. Im speziellen Fall aber sei der Aufsichtsrat nicht mehr in der Lage, den Organkredit zu bedienen. Deshalb könne er nicht Mitglied im Aufsichtsrat bleiben. Denn als Kreditnehmer, der vielleicht Zinsen oder Rückzahlung gestundet haben möchte, sei er im Aufsichtsrat der Bank einem die Abberufung erfordernden Konflikt zwischen eigenen Interessen und denen der Bank ausgesetzt.
Örtliche Unternehmer in den Kontrollgremien
In sechs anderen Fällen dagegen verlange die Aufsichtsbehörde eine Abberufung von Bankaufsichtsräten, weil sie unzuverlässig seien. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sie vorbestraft oder straffällig geworden seien. In drei Fällen sei die zulässige Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten überschritten.
Der Gesetzgeber hatte im vergangenen Sommer der Bafin mehr Befugnisse gegenüber Banken und Versicherungen erteilt, um künftige Krisen zu vermeiden. Als ein Grund für die vielen erforderlichen staatlichen Stützungsmaßnahmen besonders bei öffentlich-rechtlichen Landesbanken gilt, dass die Kontrollgremien des Vorstandes überwiegend mit Politikern und Sparkassenverbandsfunktionären besetzt sind. In den kommunalen Sparkassen ist in der Regel der Bürgermeister oder Landrat sogar Vorsitzender des Verwaltungsrates. In genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken sind in der Regel örtliche Unternehmer in den Kontrollgremien, denen oft nachgesagt wird, dass sie Bankbilanzen nicht hinreichend lesen können.
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