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Opel Die diskrete Intervention der Neelie Kroes

04.11.2009 ·  Wer die Geschichte des Opel-Falls verfolgt hat, weiß, dass auch die Europäische Kommission im Spiel war. Mit einem Trick aber brachte sich EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroe aus der politischen Schusslinie. Sie gab den schwarzen Peter zurück nach Berlin.

Von Werner Mussler
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Wer die Geschichte des Opel-Falls verfolgt hat, weiß, dass auch die Europäische Kommission im Spiel war – selbst wenn sie an der jüngsten dramatischen Wendung keinen Anteil mehr zu haben schien. Im Gedächtnis ist geblieben, dass die EU-Behörde Bedenken gegen den Verkauf der Opel-Mehrheit an den kanadisch-österreichischen Magna-Konzern hatte. Die GM-Entscheidung, Opel nicht zu verkaufen, dürfte insofern bei EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes für Genugtuung gesorgt haben – genauso wie die Ankündigung des amerikanischen Konzerns, man werde die Überbrückungshilfe von 1,5 Milliarden Euro zurückzahlen, die die Bundesregierung schon gewährt hatte. So groß jetzt allenthalben der Protest gegen die GM-Entscheidung ist, er richtet sich kaum gegen die EU-Kommission, sondern gegen das Unternehmen selbst und gegen die Bundesregierung.

Wie anders wäre es gewesen, hätte die EU-Behörde den normalen Instanzenweg beschritten, die deutschen Staatshilfen als rechtswidrig erkannt und die Übernahme durch Magna damit de facto unmöglich gemacht. Brüssel wäre der böse Bube gewesen, der deutsche Arbeitsplätze zerstört und der Bundesregierung ins industriepolitische Handwerk pfuscht. Kroes hat den Fall eleganter gelöst, indem sie den schwarzen Peter zur Durchsetzung der Beihilferegeln nach Berlin zurückgegeben hat.

Ein Brief an Guttenberg brachte die Welle ins Rollen

Seit Mai hielt sich die EU-Kommission an die immer gleiche Sprachregelung. Erstmals verkündet wurde diese kurz vor Bekanntwerden der deutschen Hilfszusagen von 4,5 Milliarden Euro für Magna. Sie lautete: Jede Staatshilfe müsse sich auf „objektive und wirtschaftliche Kriterien“ stützen und dürfe nicht von „zusätzlichen nichtkommerziellen Bedingungen wie dem Ort der Investition und/oder der geographischen Verteilung“ abhängen. Das hieß vor allem: Hilfszusagen an einzelne Bieter durften nicht von deren Arbeitsplatzzusagen für das eigene Land abhängig gemacht werden.

Obwohl der grobe Rahmen des Opel-Magna-Deals schon im Frühsommer bekannt war, zeigte sich die Kommission lange Zeit nicht in der Lage, ihn beihilferechtlich zu beurteilen. Während des ganzen Sommers wartete die Behörde auf Detailinformationen von deutscher Seite. In Kroes' Umgebung hieß es, die Informationen seien wohl erst nach der Bundestagswahl zu erwarten.

In der Tat traf erst kurz nach der Wahl Material ein, das die Brüsseler Informationsbedürfnisse befriedigte. Kroes' Reaktion darauf: Am 16. Oktober teilte sie dem damaligen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) per Brief mit, sie habe erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die deutschen Staatshilfen (siehe EU-Kommission stellt Opel-Verkauf in Frage). Sie müsse annehmen, dass diese an Bedingungen geknüpft gewesen seien, die nur ein Bieter – Magna – habe erfüllen können. Dessen Geschäftsplan sei offenbar mit Berlin vorbesprochen gewesen, vor allem mit Blick auf die „geographische Verteilung der Restrukturierungsmaßnahmen“.

Guttenbergs Zusicherung

So weit entsprach das Brüsseler Vorgehen den üblichen Gepflogenheiten. Durch einen Trick brachte sich Kroes aber dann aus der politischen Schusslinie: Sie forderte Guttenberg auf, er solle von GM und der Opel-Treuhand die Zusagen erwirken, dass der Verkauf an Magna die Brüsseler Vorgaben erfüllte, also nach „rein wirtschaftlichen Kriterien“ erfolgt und an keinerlei politische Bedingungen geknüpft gewesen sei. Der Minister musste damit selbst den Beweis erbringen, dass Deutschland nicht gegen die Beihilferegeln verstoßen hat. Guttenbergs Ministerium war zwar schnell selbst mit einer entsprechenden Zusicherung bei der Hand. Von GM kam diese jedoch nie.

Der amerikanische Konzern konnte die Berliner Erklärung vielmehr so interpretieren, dass er im Extremfall die deutschen Subventionen genauso gut selbst beanspruchen könnte, da diese ja nicht an Bedingungen geknüpft waren. Dass die Bundesregierung jetzt nicht die Staatshilfen an GM gewähren wird, ist anzunehmen. Für die EU-Kommission ist das der Beleg für die juristische Richtigkeit ihres Vorgehens.

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