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Automobile Wiedeking beschwert sich gegen VW-Gesetz

12.12.2006 ·  Vor dem Europäischen Gerichtshof hat an diesem Dienstag die Verhandlung über das VW-Gesetz begonnen. Prompt meldet sich der Porsche-Chef zu Wort. Nach dem Einstieg bei VW verwundert es kaum, daß Wiedeking das Gesetz lieber heute als morgen abgeschafft sähe.

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Der Porsche-Vorstandsvorsitzende Wendelin Wiedeking hat sich nach Angaben der EU-Kommission schriftlich bei der Bundesregierung und EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy über das VW-Gesetz beschwert. Das sagte der Bevollmächtigte der EU-Kommission im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerald Braun, am Dienstag in Luxemburg. Vor dem EuGH hat an diesem Dienstag die mündliche Verhandlung über das umstrittene VW-Gesetz begonnen.

Wiedeking habe von einer Benachteiligung und von einer Rechtsverletzung gesprochen, sagte Braun. Porsche hält 27,4 Prozent an VW und sieht sich durch das Gesetz eingeengt. Der Vertreter der Bundesregierung, Holger Wissel, sagte hingegen, Porsche nehme jetzt schon aktiv Einfluß auf das Geschick von Volkswagen.

Begehrlichkeiten bei Porsche

Wiedekings Einmischung hat vor allem deshalb Brisanz, weil der Sportwagenbauer das Land Niedersachsen vor einem Jahr als größter Aktionär bei Volkswagen abgelöst und seine Beteiligung inzwischen auf 27,4 Prozent aufgestockt hat. Niedersachsen hält 20,8 Prozent. Die für vier Milliarden Euro erworbenen Stimmrechte kann Porsche aber nur voll ausüben, wenn das auch im Ausland kritisierte VW-Gesetz fällt.

Mit dem Porsche-Einstieg bei den Wolfsburgern sicherte sich der ehemalige VW-Chef und Porsche-Großaktionär Ferdinand Piech seinen Einfluß bei dem Autobauer. Piech ist auch Aufsichtsratsvorsitzender von VW. Seit einiger Zeit wird gemunkelt, daß Porsche VW übernehmen wolle. Offiziell hat Porsche jedoch abgestritten, daß derzeit solche Pläne bestehen.

Kommission klagt gegen Deutschland

In dem Verfahren, das heute vor dem EuGH begonnen hat, müssen die Richter klären, ob das VW-Gesetz aus den 1960er Jahren mit den EU-Regelungen für einen freien Binnenmarkt vereinbar ist. Das Gesetz räumt dem Land Niedersachsen als Großaktionär bei Europas größtem Autobauer eine besondere Stellung ein: Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Aktien an Volkswagen besitzt.

Geklagt hat die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie in dem Gesetz eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union (EU) sieht. Während die niedersächsische Landesregierung für den Erhalt des Gesetzes argumentiert, um sich bei VW Einfluß in punkto Arbeitsplatzsicherung zu erhalten, will VW-Hauptaktionär Porsche die Regelungen rasch abschaffen. Eine Entscheidung durch das höchste EU-Gericht wird frühestens Sommer 2007 erwartet.

Rechtsexperten räumen VW-Gesetz wenig Chancen ein

EU-Rechtsexperten geben dem VW-Gesetz kaum eine Chance. Das Gericht werde wahrscheinlich im Sinne des freien Kapitalverkehrs entscheiden, sagte der Unternehmensrechtler Timo Holzborn von der Münchener Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Eine Stimmrechtsbeschränkung sei äußerst ungewöhnlich und müsse gut nach EU-Recht begründet werden. Dabei müsse es um das Allgemeinwohl und nicht nur um wirtschaftliche Interessen gehen.

Der VW-Betriebsrat hat unterdessen vor einer Zerschlagung des Konzerns bei einem Fall des VW-Gesetzes gewarnt. Dies könnte am Ende „Heuschrecken“ die Tür öffnen, die Volkswagen filetieren könnten, sagte der Geschäftsführer des VW-Gesamt- und Konzernbetriebsrats, Michael Riffel, am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Zwar habe er im Prinzip nichts dagegen, wenn etwa Porsche 50 Prozent an VW übernehmen würde. „Ich glaube nicht, daß Porsche VW zerschlagen würde.“ Aber falls sich Porsche irgendwann zurückziehen würde, könnte VW das Opfer von „Heuschrecken“ werden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters und DPA
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Von Holger Steltzner

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