25.07.2005 · In der Korruptionsaffäre bei Volkswagen haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG noch keine konkreten Ergebnisse vorgelegt. VW hat einen Strafantrag wegen Begünstigung von Betriebsräten gestellt.
VW-Chef Bernd Pischetsrieder und der Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh haben bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Begünstigung von Betriebsräten gestellt. Damit können die Justizbehörden nun auch wegen dieses Straftatbestands im Betriebsverfassungsgesetz ermitteln. Im Rahmen der VW-Affäre läuft bereits ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue. Im Mittelpunkt stehen der ehemalige Personalchef der VW-Tochtergesellschaft Skoda, Helmuth Schuster, sowie der Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der in der VW-Personalabteilung für die Beziehungspflege mit dem Betriebsrat zuständig war.
Auch mehr als drei Wochen nach Bekanntwerden der Betrugs- und Untreuevorwürfe bei dem Autohersteller ist deren Ausmaß schwierig einzuschätzen. Wirtschaftsprüfer der KPMG haben am Montag einem Aufsichtsrats-Ausschuß über einen ersten Zwischenstand referiert.
Konzernchef Pischetsrieder hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingeschaltet, um Vorwürfe der Korruption und des Spesenbetrugs zu untersuchen. Erst zur Aufsichtsratssitzung des Konzerns im September wird KPMG erste schriftliche Zwischenergebnisse vorlegen. Den Abschlußbericht kündigten die Wirtschaftsprüfer für Ende Oktober an. Über die mündliche Unterrichtung wurden am Montag keine Details bekanntgegeben. VW veröffentlichte lediglich eine kurze Stellungnahme. Darin wurde neben dem neuen Strafantrag vor allem auf die großen Datenmengen verwiesen, die durchforstet werden müssen. Die Prüfer sähen sich deshalb noch nicht in der Lage, belastbare Zwischenergebnisse vorzustellen.
Dem Vernehmen nach sollen auch noch Zeugen vernommen werden. Ob der Kreis der Verdächtigen ausgeweitet wird, blieb offen. Vor zwei Wochen hatte VW-Personalvorstand Peter Hartz die "politische Verantwortung" für die Geschehnisse übernommen und seinen Rücktritt angeboten. Diesen nahm der Präsidialausschuß des Aufsichtsrates wenige Tage später an. Bislang war unklar, zu welchen Konditionen Hartz ausscheiden wird. Nach Informationen dieser Zeitung verläßt er Wolfsburg "Anfang August". Er geht dem Vernehmen nach "ganz normal in Rente".
In der VW-Affäre wurden Vorwürfe laut, Betriebsräte seien mit besonderen Vergünstigungen dazu gebracht worden, auf Unternehmenslinie zu argumentieren. Eine solche „Bestechung“ wäre nach dem Betriebsverfassungsgesetz verboten.
In Paragraf 78 heißt es: „Die Mitglieder des Betriebsrats (...) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.“
Verstöße gegen diese Vorschrift werden nach Paragraf 119 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ermittlungen müssen aber durch eine Strafanzeige in Gang gesetzt werden. Denn: „Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, (...) des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.“ (dpa)
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