15.07.2006 · In der Affäre um Lustreisen auf Konzernkosten von Volkswagen stehen einem Zeitungsbericht zufolge erste Ermittlungsverfahren vor dem Abschluß. Die Nachforschungen gegen den ehemaligen Betriebsratschef Volkert und den früheren Personalvorstand Hartz sollen bis November beendet werden.
Die Staatsanwaltschaft will die Affäre um Lustreisen und Prostituiertenbesuche auf Konzernkosten von Volkswagen bis Jahresende juristisch aufgearbeitet haben. Die ersten sechs Ermittlungsverfahren, die wegen ihrer geringeren Bedeutung für den gesamten Komplex abgetrennt worden waren, könnten bereits im August oder September abgeschlossen werden, sagte der Braunschweiger Staatsanwalt Klaus Ziehe der Nachrichtenagentur Reuters am Samstag. Ob Anklage erhoben, die Verfahren eingestellt oder Strafbefehle beantragt würden, sei aber noch offen, betonte er.
Die Nachforschungen über die übrigen acht Beschuldigten, unter anderem gegen den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert, den früheren Personalvorstand Peter Hartz und seinen langjährigen Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer, sollten bis Oktober oder November beendet werden. „Die Ermittlungen könnten den Verdacht gegen den einen oder anderen Beschuldigten erhärten“, sagte der Staatsanwalt.
Medien: Mit Anklagen ist zu rechnen
Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete am Samstag, die Staatsanwaltschaft habe entscheidende Fortschritte erzielt und eine Vielzahl neuer Belastungszeugen aufgespürt. „Es gab sehr kooperative Zeugen, wir konnten Ermittlungsergebnisse abrunden und bestätigen“, zitierte die Zeitung Ziehe. Es sei mit Anklagen zu rechnen, hieß es in dem Bericht unter Berufung auf Justizkreise.
In den Untersuchungen gegen 14 Beschuldigte geht es um ein Netz aus Tarnfirmen, das Gebauer und der frühere Personalchef der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, aufgebaut haben sollen, um sich auf VW-Kosten zu bereichern. Gegen beide wird wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue ermittelt.
Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft Begünstigungen von Betriebsräten, etwa durch Reisen ohne dienstlichen Charakter. Gegen mehrere ehemalige Betriebsräte besteht der Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Zu den Beschuldigten gehören Hartz und Volkert. Beide waren im Zuge der Affäre zurückgetreten, die vor einem Jahr ans Licht gekommen war.
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