03.08.2006 · Der neue Volkswagen-Aktionär Porsche dringt auf eine schnelle Abschaffung des VW-Gesetzes und scheut dabei auch den Konflikt mit dem Land Niedersachsen nicht. Werksschließungen könnten erleichtert werden. Niedersachsen bleibt gelassen.
Der neue Volkswagen-Aktionär Porsche dringt auf eine schnelle Abschaffung des VW-Gesetzes und scheut dabei auch vor einem Konflikt mit dem Land Niedersachsen als dem zweitgrößten Anteilseigner nicht zurück. "Wir wollen unsere Rechte als Aktionär im vollen Umfang wahrnehmen können", sagte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking am Dienstag auf einem Treffen mit Journalisten. Er schließt auch eine Intervention bei dem EU-Generalanwalt zur Beschleunigung des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof nicht aus. Vor dem Gerichtshof klagt die Europäische Kommission gegen Deutschland, da nach ihrer Auffassung das VW-Gesetz vor allem die Freiheit des Kapitalverkehrs behindert.
Nach dem Gesetz gilt in VW-Hauptversammlungen eine Stimmrechtsbegrenzung von 20 Prozent für die stimmberechtigten Stammaktien, unabhängig davon, wie groß das Aktienpaket in den Händen eines Anteilseigners ist. Das Land Niedersachsen hält 20,75 Prozent der Stammaktien, und wie seine Vorgänger ist auch der amtierende Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) aus strukturpolitischen Gründen gegen eine Abschaffung des Gesetzes. Größter Aktionär ist schon jetzt Porsche mit einem Stammaktienanteil von 21,2 Prozent. Des weiteren hat der Sportwagenhersteller Optionen auf weitere 3,9 Prozent erworben. Sie wird Porsche nach dem Vorliegen der letzten noch ausstehenden Freigabe einer Kartellbehörde ziehen. Dies soll dem Vernehmen nach schon in den nächsten Wochen geschehen.
Mit dem VW-Gesetz fielen viele Fesseln
Ein Fall des VW-Gesetzes, der nach dem letzten Informationsstand im dritten Quartal 2007 erfolgen könnte, würde den Automobilhersteller von vielen Fesseln befreien. So können zum Beispiel Werksschließungen zur Zeit de facto nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erfolgen. Denn in Paragraph 16 der VW-Satzung heißt es: "Beschlüsse über die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats." Dieses faktische Vetorecht resultiert einzig und allein aus dem gleichlautenden Passus im VW-Gesetz. Außerdem enthält das Gesetz die Vorschrift, daß in der VW-Hauptversammlung jene Beschlüsse eine Mehrheit von mehr als vier Fünfteln benötigen, die nach dem allgemeinen Aktienrecht mit einer Dreiviertelmehrheit auskommen.
Niedersachsen reagierte gelassen auf den Vorstoß Wiedekings: "Die Haltung Porsches überrascht nicht. Zu Wirtschaftsgesetzen gibt es oft unterschiedliche Auffassungen. Wir sind zuversichtlich, daß die Bundesregierung als beklagte Partei die überzeugenderen Argumente hat und das VW-Gesetz rechtmäßig und mit EU-Recht vereinbar ist. Wir sollten jetzt gelassen das Urteil des EuGH abwarten", sagte ein Sprecher der Landesregierung in Hannover. Niedersachsen und der Bund haben das VW-Gesetz stets vehement verteidigt. Beide sind der Ansicht, daß die Regelungen nicht den Kapitalverkehr beschränkten. Der Vorwurf, Investoren würden durch das VW-Gesetz abgeschreckt, sei durch den regen Handel der VW-Aktie und den Erwerb größerer Aktienpakete durch internationale Investoren widerlegt.
Das "Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagen GmbH in private Hand", so der volle Titel, stammt aus dem Jahr 1960. Damals wurde VW in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und privatisiert. Um das Unternehmen mit seinen fünf Werken in Niedersachsen nicht vollständig dem eisigen Wind des Kapitalmarktes auszusetzen und es vor einer feindlichen Übernahme zu schützen, ersann man jenen gesetzlichen Schutzwall. Strenggenommen müßte dieser auch aus Sicht des Landes Niedersachsen inzwischen weitgehend überflüssig sein. Denn spätestens seit dem Einstieg von Porsche besteht für VW nicht mehr die Gefahr einer feindlichen Übernahme.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.379,20 | −1,07% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2447 | −0,33% |
| Rohöl Brent Crude | 105,40 $ | −1,36% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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