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Automobile EU bereitet Klage gegen VW-Gesetz vor

07.10.2004 ·  Nun also doch: Die Entscheidung von Binnenmarktkommissar Bolkestein zur Klage gegen die Sonderstellung Niedersachsens als VW-Aktionär sei so gut wie sicher, heißt es - es soll sein Abschiedsgeschenk werden.

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Der EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein wird höchstwahrscheinlich noch in der kommenden Woche wegen des sogenannten VW-Gesetzes Klage gegen Deutschland einreichen. Das verlautete am Donnerstag aus der Europäischen Kommission nahestehenden Kreisen.

Damit wird wohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort in dem jahrelangen Streit zwischen der EU-Behörde und Deutschland über die Sonderstellung des Landes Niedersachsen als VW-Aktionär haben. Ein Sprecher von Bolkestein bestätigte, daß das VW-Gesetz am kommenden Mittwoch auf der Agenda der Kommissionssitzung stehe. Das könne sich allerdings in letzter Sekunde auch noch ändern. EU-Kreise halten eine Änderung der Tagesordnung aber für unwahrscheinlich. Die Tatsache, daß am Mittwoch eine Entscheidung fallen solle, deute darauf hin, daß sich Bolkestein in diesem Punkt durchgesetzt habe.

Letzte Aufforderung im Frühjahr

Der Entschluß, Bolkestein eine Klage gegen Deutschland zu ermöglichen, gilt allgemein als Abschiedsgeschenk für den scheidenden Kommissar. Der Niederländer hatte das VW-Gesetz während seiner Amtszeit stets heftig kritisiert. Die EU-Kommission hatte Deutschland zuletzt im Frühjahr dieses Jahres aufgefordert, das Gesetz zu ändern. Die rot-grüne Bundesregierung hatte auf das Mahnschreiben jedoch nur geantwortet, es gebe keinen Anlaß, das Gesetz zu ändern oder aufzuheben.

Nach Ansicht von Bolkestein beeinträchtigt die durch das Gesetz gewährleistete Sonderstellung des Landes Niedersachsen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU. Außerdem werde die Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt blockiert. Die Kombination aus staatlichen Entsenderechten für den Aufsichtsrat und Stimmrechtsbeschränkungen für Aktionäre schrecke Investoren ab und schütze den Volkswagen-Konzern unbotmäßig vor feindlichen Übernahmen.

Die Bundesregierung wie auch die Regierung Niedersachsens hatten die Vorwürfe Bolkesteins in der Vergangenheit hingegen als ungerechtfertigt bezeichnet. Die Erfahrung mit dem Handel von VW-Aktien deute nicht darauf hin, daß das Gesetz ein Hindernis sei. Die Papiere des Wolfsburger Autokonzerns würden an der Börse in ähnlichem Umfang gehandelt wie diejenigen anderer Automobilhersteller auch. Zudem widerlege die Beteiligung ausländischer Anleger an dem Konzern die Vorwürfe Bolkesteins. Schon jetzt befinde sich die Mehrheit der Aktien in der Hand von ausländischen Eignern.

Verheugen hält sich raus

Bolkestein hatte in der vergangenen Woche bereits angedeutet, daß er vorhabe, alle offenen Fragen noch vor Ende seiner Amtszeit am 31. Oktober zu behandeln. Das war jedoch noch nicht als Indiz für eine Klage gewertet worden - zumal der in der künftigen Kommission von José Manuel Barroso als EU-Industriekommissar vorgesehene Günter Verheugen in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament gesagt hatte, er rechne nicht damit, daß ein Verfahren eröffnet werden. Es gebe noch Verhandlungsspielraum. Verheugen hatte allerdings erklärt, er werde einer Klage gegen Deutschland nicht im Wege stehen, um nicht wieder als "Pudel Berlins" bezeichnet zu werden.

Das VW-Anteilsrechteüberführungsgesetz, das aus dem Jahr 1960 stammt, begrenzt die Stimmrechte der Aktionäre auf maximal 20 Prozent. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen zudem einer Mehrheit von 80 Prozent des anwesenden Grundkapitals. So sind Entscheidungen gegen den Willen des Landes Niedersachsen und des Bundes de facto unmöglich. Niedersachsen besitzt allein rund 18 Prozent der Stammaktien.

Quelle: hmk., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.10.2004, Nr. 235 / Seite 11
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