08.08.2007 · Die Bundesregierung denkt über eine Meldepflicht für Firmenkäufe durch Ausländer nach. Doch nicht nur aus der Wirtschaft, sondern auch aus den eigenen Reihen melden sich Kritiker.
Von Andreas Mihm und Konrad MrusekDie Pläne der Bundesregierung zum Schutz deutscher Unternehmen vor unerwünschten ausländischen Investoren gehen weiter als bisher bekannt. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) berichtete am Mittwoch in Berlin von Überlegungen in der Regierung, eine grundsätzliche Meldepflicht im Falle der Übernahme eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Investor vorzuschreiben.
Diese Pflicht könnte greifen, wenn das deutsche Unternehmen mehr als eine halbe Milliarde Euro Umsatz erziele und der Käufer 25 Prozent oder mehr davon erwerben wolle, sagte Glos. Offenbar gibt es in der Regierung auch Überlegungen, die Meldegrenze niedriger zu fassen.
Mitwirkungsrechte für die Wirtschaft?
Bislang hatte es geheißen, die Regierung suche einen Weg, unerwünschte Investoren, etwa Staatsfonds, dann fernzuhalten, wenn sie sich in strategisch bedeutsame Branchen wie der Energiewirtschaft einkaufen wollten.
Ob mit der Meldepflicht auch Sanktionen oder Übernahmeverbote verbunden sein sollen, wollte Glos nicht konkretisieren. Entscheiden könnte darüber möglicherweise ein Ausschuss. Die Kanzlerin hatte ähnliche Gedanken geäußert und der Wirtschaft Mitwirkungsrechte in Aussicht gestellt.
„Noch kein Gesetzesvorschlag“
Mit Blick auf die Anzeigepflicht sagte Glos, „allein die Tatsache, dass solche Möglichkeiten der Abwehr bestehen, würde verhindern, dass solche Fälle überhaupt eintreten“. Zur Begründung verwies er auf das Außenwirtschaftsgesetz. Das sieht eine Meldepflicht vor, wenn Ausländer 25 Prozent oder mehr eines deutschen Rüstungsunternehmens kaufen.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Regierung den Kauf innerhalb eines Monats nicht abgelehnt hat. Seither habe es keinen solchen Fall gegeben, sagte Glos. Er unterstrich allerdings, dass zu dem Plan „noch kein Gesetzesvorschlag“ bestehe. „Wir befinden uns mitten in einem Diskussionsprozess.“
Die Regierung will allerdings bei ihrer Kabinettsklausur in zwei Wochen in Meseberg auch über Abwehrmaßnahmen gegen ausländische Staatsfonds beraten. Als eine Möglichkeit wird dafür eine Erweiterung des Außenwirtschaftsgesetzes erwogen.
„Goldene Aktien“
In der Debatte spielen auch „goldene Aktien“ eine Rolle, die dem Staat eine Mitbestimmung auch ohne eine entsprechende Kapitalbeteiligung einräumen. Glos bestätigte solche Überlegungen mit Blick auf den deutsch-französischen Flugzeug- und Rüstungskonzern EADS. Eine goldene Aktie würde es ermöglichen, den Staatsanteil abzubauen und dennoch beiden Regierungen weiterhin Mitwirkungsrechte zu garantieren.
Glos wies aber darauf hin, dass möglicherweise schon heute das deutsche Außenwirtschaftsgesetz einen Verkauf der Rüstungsgeschäfte von EADS anzeigepflichtig mache und die Regierung dies ablehnen könne.
Widerstand gegen Veto-Aktien
Derweil regt sich im Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion Widerstand gegen Pläne der Bundesregierung, mit Hilfe einer „goldenen Aktie“ ein staatliches Vetorecht beim europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS zu erlangen und damit strategische Interessen Deutschlands zu sichern.
„Das wäre wie eine Enteignung anderer Aktionäre, der Staat kann sich nicht auf diese Weise begünstigen“, sagte Michael Fuchs, der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er habe daher einen entsprechenden Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben. Diese hatte im Juli bei einem Gespräch mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy die Schaffung einer solchen Veto-Aktie angeregt. Es müsste dafür auch das Aktiengesetz geändert werden.
„Nicht den Franzosen nacheifern“
Der Mittelständler Fuchs ist gegen die Pläne bei EADS auch deshalb, weil er – anders als der Wirtschaftsrat der CDU – einen neuen und möglichst hohen Schutzzaun gegen ausländische Staatsfonds ablehnt. „Wir sollten da sehr vorsichtig sein und nicht den Franzosen nacheifern“, sagte der CDU-Politiker. „Denn wie kann man gutes und schlechtes Kapital voneinander unterscheiden?“ Er wies darauf hin, dass China bisher erst 200 Millionen Euro in Deutschland investiert habe, während allein die Direktinvestitionen aus Holland 3 Milliarden Euro betrügen.
Fuchs widersprach damit indirekt dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU). Dieser hatte argumentiert, staatliche Fonds folgten nicht immer nur dem Gewinn-Motiv, und daher könnten strategisch wichtige Konzerne unter ausländische Kontrolle geraten. „Solch einen Machtmissbrauch ausländischer Staatsfonds kann man mit dem Kartellrecht verhindern“, sagte Fuchs. Außerdem gebe es das Außenwirtschaftsgesetz zum Schutz von Rüstungskonzernen.
Konkurrenz in der Weltwirtschaft wird härter
Erol Güngör (erolg)
- 09.08.2007, 00:17 Uhr
Und die ausländischen Gläubiger der Staatsschulden?
B.-Th. Ramb (Ramb)
- 09.08.2007, 20:03 Uhr
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