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Arbeitswelt Wal-Mart-Ethikrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

 ·  Liebe am Arbeitsplatz? Das wollte Wal-Mart mit einer Ethik-Richtlinie unterbinden. Doch jetzt scheiterte der Handelskonzern vor Gericht. Der entsprechende Passus verstoße gegen das Grundgesetz.

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Mit einer Richtlinie zum Liebesleben seiner Mitarbeiter ist der Handelskonzern Wal-Mart am Montag auch vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht gescheitert.

Der entsprechende Passus in einer Ethik-Richtlinie des Unternehmens verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler. Weitere Klauseln, die die Annahme von Geschenken, „unangemessenes Verhalten“ und die Einrichtung einer Hotline zur Meldung von Verstößen betreffen, müssen mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt werden.

„Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“

Die Ethik-Richtlinie wurde Anfang des Jahres für die rund 12.500 Mitarbeiter von Wal-Mart in Deutschland erlassen. Darin wird es den Mitarbeiter unter anderem untersagt, mit Kollegen zum Abendessen auszugehen oder gar eine Liebesbeziehung zu beginnen, wenn einer der Beteiligten den Arbeitsplatz des anderen „beeinflussen“ kann.

Damit seien in erster Linie Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen gemeint, erläuterte der Rechtsvertreter von Wal-Mart. „Dies greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein und verstößt gegen die Paragraphen eins und zwei des Grundgesetzes“, erklärte dagegen Beseler.

Gesamtbetriebsrat muß zustimmen

In den Richtlinie werden am Arbeitsplatz unter anderem auch „lüsterne Blicke, zweideutige Witze und sexuell deutbare Kommunikation jeder Art“ untersagt.

Zwar müsse der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen, unterstrich das Gericht. Die Grenzen der von Wal-Mart erlassenen Bestimmungen müßten jedoch wie von der Arbeitnehmervertretung gefordert in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat festgelegt werden. Dies gelte auch für den Verfahrensablauf, wie Verstöße gemeldet werden sollen.

„Das Anschwärzen von Kollegen ist ekelhaft“

Denn das Unternehmen hatte seine Mitarbeiter verpflichten wollen, auch vermutete Verstöße unter anderem über eine anonyme Telefon-Hotline anzuzeigen. „Das Anschwärzen von Kollegen ist ekelhaft und hat mit Ethik nichts zu tun“, äußerte sich der für Wal-Mart zuständige Referent der Gewerkschaft Verdi, Ulrich Dalibor, nach dem Beschluß des Gerichts.

Der Gesamtbetriebsrat war mit seiner Klage gegen die Richtlinie bereits in erster Instanz vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht erfolgreich gewesen. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wurde eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Wal-Mart will den Gerichtsbeschluß jedoch zuvor genau prüfen.

Netto-Gewinn steigt

Unterdessen hat Wal-Mart in den Vereinigten Staaten Quartalszahlen vorgelegt. Der Netto-Gewinn stieg im dritten Quartal auf 2,4 Milliarden Dollar oder 57 Cent je Aktie nach 2,3 Milliarden Dollar vor Jahresfrist.

Für das laufende vierte Quartal zeigte sich Wal-Mart-Chef Lee Scott optimistischer als zuletzt. „Trotz der anhaltenden Nachwirkungen durch die Hurrikans und der Folgen der steigenden Energiekosten gehe ich davon aus, daß wir eine gute Feiertagssaison haben werden“, sagte Scott am Montag. In den Monaten November und Dezember, in denen in den Vereinigten Staaten auf Thanksgiving der „black Friday“ mit riesigen Preisnachlässen und das Weihnachtsgeschäft folgen, erzielt der amerikanische Handel die höchsten Jahresumsätze. Die Wal-Mart-Aktien legten in den ersten Handelsminuten an der New Yorker Wall Street um rund 0,8 Prozent auf 49,40 Dollar zu.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa und Reuters
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