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Air Berlin-Klage Berlins Flughafenbetreiber wehrt sich gegen Schadensersatz-Forderung

 ·  Air Berlin verklagt den Betreiber des noch nicht eröffneten Berliner Großflughafens (BER) auf Schadensersatz. Außergerichtlich habe man sich nicht einigen können, sagt Air Berlin-Chef Mehdorn.

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Die Fluggesellschaft Air Berlin hat am Dienstag beim Landgericht Potsdam eine erste Schadensersatzklage wegen der im Juni gescheiterten Eröffnung des neuen Hauptstadt-Flughafens BER eingereicht. Der Vorstandsvorsitzende der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, Hartmut Mehdorn, sagte in Berlin: „Aus der verzögerten Inbetriebnahme des neuen Flughafens entstehen Air Berlin erhebliche Schäden, die im Einzelnen noch nicht vollständig beziffert werden können. Bis heute sind aber bereits geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.“

Der Schaden setze sich aus vielen Faktoren zusammen. Er sei unter anderem vom Verlauf des operativen Betriebs auf dem weiter genutzten Flughafen Tegel abhängig, besonders im Winter. Mit der Klage verfolge Air Berlin das Ziel, den Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich feststellen zu lassen. Die Flughafengesellschaft hatte den Eröffnungstermin am 3. Juni vor allem wegen Problemen mit dem Brandschutz nicht einhalten können. Der neue Flughafen soll nun am 27. Oktober 2013 eröffnen.

Flughafen-Chef Schwarz: Klage nicht unerwartet

Mehdorn verwies darauf, dass es in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit dem Flughafenmanagement nicht gelungen sei, zu einer Lösung zu kommen. „Vor diesem Hintergrund sieht Air Berlin nunmehr in der Klage den einzigen Weg zur Wahrung ihrer Interessen. Als verantwortliches Management sind wir gegenüber dem Unternehmen und unseren Gesellschaftern verpflichtet, Schaden abzuwenden“, sagte er.

Der Sprecher der Flughafen-Geschäftsführung, Rainer Schwarz, nannte die Klage „nicht unerwartet“, wies aber die Forderung der Fluggesellschaft zurück. „Die Gespräche der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in der Schadensersatz-Frage weit auseinander liegen“, sagte Schwarz. „Nach unserem Ermessen hat Air Berlin dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schadensersatz, da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten.“

Schadensersatz muss rechtlich zwingend sein

Die Flughafengesellschaft könne Schadensersatz nur dann zahlen, wenn dies rechtlich zwingend geboten sei. Schwarz betonte, ihm sei klar, welche Unannehmlichkeiten die Verschiebung des Eröffnungstermins besonders für Air Berlin bringe. „Daher setzen wir alles daran, den weiteren Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. In die Ertüchtigung des Flughafens besonders in den Abfertigungsbereichen von Air Berlin werden jetzt noch einmal zwei Millionen Euro investiert.“ Der Flughafen setze weiter darauf, mit Air Berlin in konstruktiven Gesprächen zu Lösungen zu kommen, sagte Schwarz.

Mehdorn betonte, Air Berlin habe sein Flugangebot für Berlin auf der Basis der Infrastruktur des neuen BER mit dem zugesicherten Eröffnungstermin geplant. Im Sommer habe man das Berlin-Angebot um mehr als 230 zusätzliche Flüge in der Woche erhöht, um das internationale Drehkreuz auszubauen. Dieses Angebot müsse nun komplett über den Flughafen Tegel abgewickelt werden, dessen Infrastruktur dafür nicht ausgelegt sei.

Air Berlin hat selbst Probleme

Anders als die unter hohem wirtschaftlichen Druck stehende Air Berlin haben andere Gesellschaften noch keine Klage eingereicht. Auch Händler oder Fracht-Vertragspartner sind noch dabei zu berechnen, welche Schäden bis zur voraussichtlichen Eröffnung in knapp einem Jahr zusammen kommen könnten.

Dem Vernehmen nach sind nur in einer kleinen Zahl von Verträgen mit Händlern und Gastronomen Schadensersatz-Klauseln enthalten. Die Deutsche Lufthansa hatte der Flughafengesellschaft zu einem früheren Termin mitgeteilt, sie wolle ihre Schadensersatzansprüche erst nach Eröffnung des Flughafens geltend machen. Die Deutsche Bahn teilte mit, sie habe noch nicht über eine Klage entscheiden. Die Verzögerungen am Flughafen hätten sie bisher rund 34 Millionen Euro gekostet. Jeden Monat kämen 2 Millionen Euro hinzu.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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