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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Unternehmen "Europa AG kommt für deutsche Firmen nicht in Betracht"

 ·  Die Spitzenverbände der deutschen Industrie kritisieren die Auflagen der Gemeinschaftsregelung: „Aufgrund diskriminierender Vorgaben zur unternehmerischen Mitbestimmung" wird die Beteiligung an einer Europa AG derzeit ausgeschlossen.

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Das deutsche Mitbestimmungsmodell droht zum Hemmschuh für die deutschen Unternehmen zu werden, ihre Gesellschaft allein oder mit internationalen Partnern in eine Europa AG umzuwandeln. Die von der deutschen Wirtschaft seit langem geforderte und jetzt mögliche Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft biete zwar grundsätzlich den europaweit tätigen Unternehmen mehr Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kooperationen sowie Restrukturierungen. Doch für deutsche Gesellschaften komme eine Beteiligung an einer Europa AG "aufgrund der diskriminierenden Vorgabe zur unternehmerischen Mitbestimmung" zur Zeit nicht in Betracht. Dies haben jetzt die Spitzenverbände der deutschen Industrie, der Banken, des Handels und der Versicherungswirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme bestätigt.

Wegen des deutschen Paritätsmodells werden deutsche Unternehmen als Partner ausländischer Investoren auf Unverständnis stoßen. Die Pflicht zur paritätischen Besetzung von Leitungsgremien sei ein "ernsthaftes Investitionshindernis", denn es wäre "in der Regel für die Europa AG zu übernehmen".

Verstärkung der Wettbewerbsnachteile

Dadurch verstärkten sich nach Einschätzung der Verbandsexperten die Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen im Binnenmarkt der demnächst 25 EU-Länder. Zu Recht sehe das Bundesjustizministerium davon ab, ein eigenständiges Gesetzbuch für die Europa AG zu schaffen. Wegen einer drohenden Überfrachtung und schwerer Lesbarkeit würde es keinen praktischen Nutzen bringen, heißt es in Berlin.

Investoren empfänden es als Enteignung, wenn sich die Verpflichtung zu einer paritätischen Besetzung nicht nur auf das Überwachungsorgan, sondern auch auf den Vorstand erstrecken würde. "Diese Form der Mitbestimmung stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar." Ferner würde dies einen Bruch mit der historischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Konsens bedeuten: Danach sollte sich die Mitbestimmung im wesentlichen auf Überwachungsaufgaben beschränken. "Es ist deshalb nach Wegen zu suchen, diesen Effekt - zum Beispiel durch Beschränkung der Mitbestimmung auf einen Kreis nichtgeschäftsführender Verwaltungsratsmitglieder - zu reduzieren", heißt es in der Erklärung der Spitzenverbände.

„Dem deutschen Standort schaden"

Die Wirtschaft lehnt gleichfalls die Auflagen in der EU-Regelung ab, die den Aktionären weitgehende Austrittsrechte bei einer Sitzverlagerung oder Holding-Gründung einräumen. Dies erschwere eine Sitzverlegung und widerspreche dem Gebot des Binnenmarkts, alle Hürden der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit zu beseitigen sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes: "Wir sehen die Gefahr, daß den deutschen Unternehmen wegen der Brüsseler Mitbestimmungsvorgaben und der angedachten Gründungserschwernisse im Binnenmarkt abermals Nachteile drohen, die dem deutschen Standort schaden", heißt es zusammenfassend.

Quelle: fri. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.06.2003, Nr. 138 / Seite 18
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