13.02.2012 · Die Kritik an Acta wird lauter, aber die Bundesregierung hält an dem umstrittenen Urheberrechtsabkommen fest. Das Vertragswerk sei notwendig und richtig, man sei aber offen für neu aufgetretene Fragen.
Von Caroline Freisfeld, Joachim Jahn, Michael StabenowNachdem am Wochenende Zehntausende junge Menschen in Deutschland gegen das Urheberschutz-Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) auf die Straße gegangen sind, sammelten die Politiker am Montag die Scherben auf. Mehrere CDU-Politiker kritisierten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), weil sie am Freitag überraschend erklärt hatte, Acta vorerst nicht unterzeichnen zu wollen. Der Unions-Fraktionsvize Günter Krings warf der Ministerin einen Alleingang vor: „Ich wünsche mir von ihr ein klares Bekenntnis zum Inhalt dieses Abkommens“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“.
Beschwichtigender äußerten sich die Führungsspitzen der Union. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte: „Mir liegt daran, dass von niemandem, auch nicht von der Bundesjustizministerin, die generelle Zeichnung des Vertrages infrage gestellt wurde.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Altmaier, äußerte Verständnis für die Acta-Proteste. „Wenn sich an einem kalten Wintermorgen über 50.000 Menschen bundesweit versammeln, ist das auch ein Zeichen dafür, dass wir neue Kommunikationsstrukturen im Internet haben“, sagte er in der ARD.
Die Bundesregierung bekräftigte, dass sie trotz der verweigerten Unterschrift an Acta festhält. Das völkerrechtliche Vertragswerk sei notwendig und richtig und bringe „keine der Gefahren mit sich, die derzeit beschworen werden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. „Der Schutz des geistigen Eigentums muss auch im digitalen Raum durchgesetzt werden.“ Man sei aber offen für die Klärung von Fragen, die neu aufgetreten seien.
Der Sprecher von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich demgegenüber deutlich zurückhaltender; sie hatte ursprünglich keine Einwände gegen das Abkommen gehabt, weil es in Deutschland zu keinerlei Gesetzesänderungen zwinge. Inzwischen gebe es jedoch Überlegungen im Europäischen Parlament, das Regelwerk dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, sagte der Sprecher: „Wenn das Europarlament nicht zustimmt, stellt sich nicht die Frage, ob die Bundesregierung das Abkommen unterzeichnet und der Bundestag es ratifiziert.“
Die Europäische Kommission zeigt sich beunruhigt über die Verzögerungen beim Acta-Vorhaben, hält die Kritik daran aber für weitgehend haltlos. „Acta ändert die bestehende EU-Gesetzgebung zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten in keiner Weise. Was legal ist, bleibt nach Inkrafttreten von Acta legal; was illegal ist, bleibt illegal“, hieß es am Montag in der Kommission.
Ziel sei es aus europäischer Sicht, das in der EU geltende urheberrechtliche Schutzniveau in allen 37 Acta-Partnerländern zu garantieren. Komme es nicht zur Ratifizierung durch alle EU-Staaten, dann werde es keinen entsprechenden Schutz für europäische Inhaber von Urheberrechten in einem Raum geben, der mehr als die Hälfte des Welthandels ausmache.
Den Kundgebungen und Protesten der deutschen Internetnutzer war vorangegangen, dass die polnische Regierung mit Hinweis auf die Bedenken von Internetnutzern von der Ratifizierung bis auf weiteres abgesehen hat. In der Kommission heißt es hingegen, das Recht der Bürger beim Herunterladen von Dateien werde in keiner Weise beeinträchtigt; komme es, wie unlängst in Frankreich, zu verschärften Auflagen, dann liege dies allein in der Zuständigkeit einzelner Mitgliedstaaten. Neues Recht werde durch Acta nicht begründet.
Der von Kritikern vorgebrachte Einwand, Acta sei zu vage formuliert und öffne daher Tür und Tor für die Einschränkung der Rechte von Internetnutzern, wird in der Kommission daher zurückgewiesen. Es sei allerdings richtig, dass ein Großteil der für den Urheberrechtschutz in Acta festgelegten Vereinbarungen auf den in der Welthandelsorganisation (WTO) abgestimmten Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums beruhe. Diese Regeln würden für den klassischen Urheberschutz bei Produkten gelten, nicht aber für Internetdienste; hierfür sei eine EU-Regelung aus dem Jahr 2000 maßgeblich.
Das von der EU Ende Januar in Tokio unterzeichnete Acta-Abkommen bedarf der Ratifizierung durch alle 27 EU-Staaten sowie der Zustimmung durch das Europäische Parlament sowie den Ministerrat, das Beschlussorgan der EU-Regierungen. Die Ratifizierung durch die einzelnen EU-Staaten ist erforderlich, weil Acta Bestimmungen zur strafrechtlichen Durchsetzung von Eigentumsrechten vorsieht.
Für das Strafrecht gibt es in der EU keine gemeinschaftsrechtliche Grundlage. Das EU-Parlament dürfte frühestens nach der Sommerpause Acta zustimmen. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hat jedoch von einem unausgewogenen Abkommen gesprochen, in dem der Schutz der individuellen Grundrechte nicht fest genug verankert sei.
Nein zu ACTA - Ja zum freien Internet
Sarah Bertels (Sarahlein)
- 15.02.2012, 11:39 Uhr
Sie begreifen es nicht.
Karl S. Walter (skeptiker01)
- 14.02.2012, 17:32 Uhr
ACTA veröffentlichen
Uwe Elligsen (booter55)
- 14.02.2012, 11:29 Uhr
Soso, jetzt reagieren die Damen und Herren in Berlin wieder einmal pampig
thomas schulz (peanutbutter)
- 14.02.2012, 11:25 Uhr
Regierungen schützen die Wirtschaft und wer schützt das Volk??
Dennis Dovidat (consulter1976)
- 14.02.2012, 10:36 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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