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Übernahmerecht VW-Gesetz gerät ins Visier der EU

20.06.2002 ·  Staatliche Sonderstimmrechte in Aktiengesellschaften hält der EuGH weitgehend für unzulässig. Jetzt denkt er über das so genannte VW-Gesetz nach.

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Wenige Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen so genannte Goldene Aktien nimmt die Europäische Kommission möglicherweise Sonderstimmrechte des Landes Niedersachsens bei Volkswagen ins Visier. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kündigte den Widerstand der Bundesregierung gegen eine mögliche Abschaffung des VW-Gesetzes an.

Ein Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte am Donnerstag in Brüssel, die Kommission werde sich etwa zehn Fälle von „Goldenen Aktien“ vornehmen. Dazu zähle auch das deutsche VW-Gesetz.

Zur Verhinderung von Übernahmen in Kraft gesetzt

Dieses Bundesgesetz räumt Niedersachsen als Hauptaktionär bei VW bestimmte Sonderrechte ein, die es zum Beispiel verhindern, dass das mit 20 Prozent beteiligte Land auf Hauptversammlungen überstimmt werden kann. Diese Regelung aus dem Jahr 1960 war eingeführt worden, um Volkswagen vor Übernahmen zu schützen.

Bei internationalen Anlegern gelten staatliche Sonderstimmrechte inzwischen als Investitionshindernis. VW selbst misst dem VW-Gesetz Aussagen von Vorstandschef Bernd Pischestrieder zufolge nicht mehr die frühere Bedeutung bei. Um sich vor unerwünschten Übernahmen zu schützen, sei ein hoher Aktienkurs viel wichtiger.

Zehn Fälle im Visier

Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Sonderstimmrechte, mit denen sich Regierungen bei früheren Staatsunternehmen nach der Privatisierung ihren Einfluss sichern, grenzübergreifende Übernahmen behindern. „Wir schauen uns derzeit ungefähr zehn Fälle an", sagte ein Sprecher Bolkesteins. In all den Fällen könne es sich um eine Verletzung der EU-Regeln zum freien Kapitalverkehr handeln. Als weiteren Fall nannte er bestimmte Stimmrechtsbeschränkungen, die dem französischem Energiekonzern Électricité de France (EdF) bei einer Beteiligung in Italien auferlegt wurden. Außerdem sollen Sonderstimmrechte des niederländischen Staates bei dem Telekommunikationsunternehmen KPN sowie ein Fall untersucht werden, bei dem es um den Flughafen Kopenhagen geht.

Ein Vertreter der EU-Kommission erklärte, vor der Sommerpause seien gesetzliche Vorhaben in diese Richtung unwahrscheinlich.

Schröder: „Unter meiner Führung keine Änderung des Gesetzes“

Bundeskanzler Schröder sagte auf einer Betriebsversammlung im größten VW-Werk in Wolfsburg vor 11.000 Beschäftigten: „Unter meiner Führung wird es zu diesem Gesetz in Deutschland keine Änderungen geben und wir werden jeden bekämpfen, der über Europa eine solche Veränderung herbeiführen will.“ Das VW-Gesetz sei eine Voraussetzung für den Erfolg des Automobilherstellers.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor zwei Wochen staatliche Sonderstimmrechte in Aktiengesellschaften weitgehend für unzulässig erklärt. Das Gericht urteilte, dass Goldene Aktien beim ehemaligen französischen Staatsunternehmen Elf Aquitaine und bei privatisierten portugiesischen Unternehmen nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

Betriebsrat gegen Änderung

Binnenmarktkommissar Bolkestein hatte daraufhin zunächst offen gelassen, ob das Urteil auch Konsequenzen für das VW-Gesetz haben werde. Bolkestein hatte vor einigen Monaten angekündigt, im Zusammenhang mit der geplanten EU-Übernahmerichtlinie auch das VW-Gesetz kritisch prüfen zu wollen.
Gegen Änderungen an dem Gesetz hatten sich in den vergangenen Wochen auch das Land Niedersachsen und der VW-Gesamtbetriebsrat ausgesprochen. Betriebsratschef Klaus Volkert kritisierte bei der Betriebsversammlung CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz scharf, weil der sich für eine vollständige Privatisierung von Volkswagen ausgesprochen habe. Der staatliche Einfluss und ein starker Betriebsrat hätten VW nicht geschadet.

Schröder kritisierte vor den VW-Beschäftigten erneut auch die Pläne der EU-Kommission zur Liberalisierung des Automobil-Vertriebs in Europa. Bislang können Autohersteller das Vertriebsrecht für eine bestimmte Region oder Stadt exklusiv an Händler vergeben. Schröder sagte, der Service solle nicht vom Vertrieb getrennt werden. Die Bundesregierung lehne die bisherigen Vorschläge ab, sie nutzten weder den Verbrauchern noch den Automobilkonzernen. „Die Kommission muss nacharbeiten", sagte der Kanzler.
Schröder saß als niedersächsischer Ministerpräsident früher im Aufsichtsrat und pflegt weiter enge Kontakte zu dem Automobilkonzern.

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Von Heike Göbel

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