Die neuen Eigenkapitalregeln für die europäischen Banken können voraussichtlich doch wie geplant Anfang 2013 grundsätzlich in Kraft treten. Nach stundenlangem Streit zeichnete sich am Mittwochabend bei einem Treffen der Finanzminister ein Kompromiss zu den noch offenen Fragen zu den Anforderungen an die Kreditinstitute ab. Umstritten war bis zuletzt, inwieweit die EU-Staaten künftig über die EU-Eigenkapitalregeln hinausgehen dürfen. Großbritannien, Schweden und einige neue EU-Staaten hatten weitgehende Flexibilität gefordert. Frankreich und Deutschland hatten sich dagegen ausgesprochen.
In einem Kompromisspapier kam die dänische Ratspräsidentschaft den Forderungen der Briten und Schweden am Abend weitgehend nach. Dennoch wird die Zeit für die Umsetzung der Regeln in EU-Recht bis Ende des Jahres knapp, weil sich die Staaten noch mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Position einigen müssen.
Die neuen Eigenkapitalvorschriften sollen verhindern, dass die Banken noch einmal wie in der Finanzkrise derart in Schieflage geraten, dass viele von ihnen vom Steuerzahler gestützt werden müssen. Die Kreditinstitute waren vielfach zu hohe Risiken eingegangen und konnten die Verluste mit dem vorhandenen Eigenkapital nicht mehr abfangen. Erarbeitet hat die Vorgaben im Grundsatz der Baseler Ausschuss, der sich aus Vertretern der Aufsichtsbehörden und Notenbanken der wichtigsten Finanzplätze der Welt zusammensetzt. Da der Ausschuss nur Empfehlungen ausspricht, muss die EU diese ebenso wie die anderen Staaten der Welt noch in Gesetzesform gießen und konkretisieren. Bisher hat das nur Saudi-Arabien getan. Die amerikanische Regierung hat noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt.
„Hartes Kernkapital“ muss auf 7 Prozent gesteigert werden
Die wichtigste Neuerung der Basel-III-Regeln ist, dass die Banken den Anteil des „harten Kernkapitals“ – das sind Geld von Aktionären und einbehaltene Gewinne – bis 2019 schrittweise von 2 auf 7 Prozent steigern müssen. Deutschland drang in diesem Zusammenhang vor allem darauf, dass auch stille Einlagen – eine Art Aktie ohne Stimmrecht – unter bestimmten Umständen zum Kernkapital zählen. Das soll nun etwa für die Einlagen von Bundesländern oder die der Mitglieder von Genossenschaftsbanken gelten. Bezugsgröße für die Kapitalanforderungen sind die nach ihrem Risiko gewichteten Kredite und Anlagen. Zudem gibt es erstmals Vorgaben für die Liquiditätsausstattung und zur Verschuldungsquote („leverage ratio“), dem Verhältnis vom Kernkapital zur Bilanzsumme.
Diese Kernpunkte der Regelung waren nicht umstritten. Großbritannien, Schweden und Polen wollen aber durchsetzen, dass sie von ihren Banken ohne Genehmigung der Kommission höhere Kapitalpuffer verlangen können. Die Rede war von bis zu 12 Prozent. In dem Kompromiss der dänischen Präsidentschaft hieß es nun, das solle möglich sein, wenn nur inländische Banken, nicht aber wenn andere EU-Banken davon betroffen sind. Die Briten hatten argumentiert, dass, solange es keine EU-Auffanglösung für angeschlagene Banken gebe und jeder Staat allein für diese aufkommen müsse, auch jeder Staat die Kapitalanforderungen flexibel festlegen können sollte. Die Kommission, Deutschland und Frankreich hatten dem entgegengehalten, dass striktere nationale Eigenkapitalanforderungen in einem Land dazu führen könnten, dass sich die Banken dieses Landes aus den Nachbarländern zurückzögen – was wiederum dort die Möglichkeit für die Unternehmen einschränkte, Kredite aufzunehmen.
Betroffen von den neuen Regeln sind in Europa etwa 8300 Banken und Kreditinstitute. Nach Angaben der Kommission müssen sich diese bis zum Jahr 2015 neue Eigenmittel von insgesamt 84 Milliarden Euro beschaffen, um die Basel-III-Regeln zu erfüllen. Wenn die Anforderungen im Jahr 2019 voll greifen, steigt der Kapitalbedarf auf 460 Milliarden Euro.
Das kleine Eingeständnis mit dem noch grösseren Fehler
Beat Leutwyler (beat126)
- 03.05.2012, 10:14 Uhr
Man hat ja alle Zeit der Welt
Erwin Stahlberg (Nundenn)
- 03.05.2012, 09:12 Uhr
in welchem Film bin ich hier eigentlich?
Closed via SSO (rebekkareiter)
- 03.05.2012, 06:26 Uhr
Keine Rückweg
Martin Danielsson (MartinSchwede)
- 02.05.2012, 22:23 Uhr
Habe ich richtig gelesen? (1) Beschluß ESM. (2) Beschluß,
ESM vor zu ziehen.
Horst Müller (KonzeptionistzuVerlassen)
- 02.05.2012, 21:20 Uhr