Home
http://www.faz.net/-gqe-u69u
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Tourismus Aida streitet mit Aidu

10.01.2007 ·  Der Leipziger Online-Anbieter „Ab in den Urlaub“ (Aidu) ist von dem Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises wegen Markenrechtsverletzung verklagt worden. Zwischen den beiden Namen bestehe Verwechslungsgefahr.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (0)

Einem der größten deutschen Internet-Reisebüros könnte sein Name zum Verhängnis werden. Nach Informationen der F.A.Z. ist der Leipziger Online-Anbieter „Ab in den Urlaub“ (Aidu) von dem Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises wegen Markenrechtsverletzung verklagt worden, weil zwischen den beiden Bezeichnungen Verwechslungsgefahr bestehe.

Nach dem Willen der Kläger soll das Landgericht Köln die Leipziger am 8. Februar dazu verurteilen, das Kennzeichen „Aidu“ aufzugeben und auf die Internetadresse „aidu.de“, die „aida.de“ zu ähnlich sei, zu verzichten. Im Fall der Zuwiderhandlung, heißt es der Klageschrift, die der F.A.Z. vorliegt. Für jede Verwendung der Abkürzung solle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Drittgrößtes deutsches Onlinereisebüro

Aidu versteht sich hinter Expedia und Opodo als drittgrößtes deutsches OnlineReisebüro. Die Aufgabe der Internetdomain „aidu.de“ käme einem Existenzverlust gleich, schreiben die Anwälte des Unternehmens in ihrer Klageerwiderung. Thomas Wagner, der Gründer und Geschäftsführende Gesellschafter der Leipziger Unister GmbH, zu der Aidu gehört, erwartet für den Fall einer Niederlage schwere Rückschläge für das Gesamtunternehmen. Rund 70 der 110 Mitarbeiter seien von Aidu abhängig. Man habe 30 Millionen Euro in den Markenaufbau, in Online-Werbung und Marketing gesteckt. „Wenn man uns Aidu nimmt, müssten wir von vorn anfangen und noch einmal so viel investieren“, sagte Wagner. „Es ist fraglich, ob wir das schaffen.“ Man werde den Instanzenweg ausschöpfen. „Notfalls ziehen wir vor den Bundesgerichtshof.“

Der erst 28 Jahre alte BWL-Student Wagner bezeichnete Aidu als profitabel, nannte aber keine Ertragszahlen. Schätzungen zufolge setzt Unister rund 130 Millionen Euro um. Neben Aidu betreibt das 2002 gegründete Unternehmen die Portale „geld.de“ und „preisvergleich.de“.

Widerspruch gegen Anmeldung der Marke „Aidu“

Der in Rostock ansässige deutsche Zweig von Aida Cruises bestätigte, dass man mit Aidu im Rechtsstreit liege. Ein Sprecher wollte angesichts des schwebenden Verfahrens aber keine Einzelheiten nennen. Der Veranstalter ist deutlich älter und größer als der Prozessgegner. 1996 gegründet, erwirtschaftete Aida Cruises zuletzt einen Umsatz von rund 375 Millionen Euro und versteht sich als Marktführer unter den deutschen Kreuzfahrtanbietern.

Aida sieht sich laut Klageschrift zu der Klage gezwungen, weil man außergerichtlich nicht weitergekommen sei. Gegen die Anmeldung der Marke „Aidu“ beim Deutschen Patentamt habe man 2005 Widerspruch eingelegt. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Auf einen gütlichen Vorstoß, „über die bedenkliche Kennzeichnungsnähe hinwegzusehen“, wenn Aidu wenigstens in der Farbgestaltung seines Auftritts von Aida abrücke, hätten die Leipziger zunächst nicht reagiert. Später hätten sie es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung zu den strittigen Kennzeichen abzugeben.

„Ei-Du“

Die Leipziger argumentieren, sie seien sehr wohl bereit gewesen, das Logo farblich zu verändern. Die Rostocker hätten sich damit aber nicht mehr zufriedengegeben und stattdessen auf Löschung der gesamten Marke geklagt. Offenbar gehe es den Klägern jetzt um die Übernahme der Domain „aidu.de“, die wesentlich mehr Seitenaufrufe aufweise als die eigene Homepage. Im Mai etwa hätten 753.000 Nutzer das Reiseportal genutzt, nur 121.000 die Kreuzfahrtseite.

Die Klage sei unbegründet, da keine Verwechslungsgefahr bestehe. Das gelte schon für die unterschiedliche Aussprache. Aidu werde „Ei-Du“ ausgesprochen, der erste Laut also - im Gegensatz zu „A-I-Da“. Die Geschäftsfelder könnten ebenso wenig verwechselt werden, da nur 1 Prozent der Aidu-Angebote Kreuzfahrten seien.

Quelle: itz. / F.A.Z., 11.01.2007, Nr. 9 / Seite 12
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 21 38

30.05.2012 14:43 Uhr
  Vortag
Dax 6.316,20 −1,26%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.376,51 −1,27%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2443 −0,36%
Rohöl Brent Crude 104,77 $ −1,95%
Gold 1.579,50 $ 0,00%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.