Home
http://www.faz.net/-gqe-77mn1
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Teure Mahnschreiben Gesetz soll „Abzocke“ im Internet bremsen

 ·  Verbraucher sollen künftig besser vor „Abzocke“ am Telefon und im Internet geschützt werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Höhe der ersten Abmahnungen beim illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet auf 155,30 Euro gedeckelt wird.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (22)

Verbraucher und Kleingewerbetreibende sollen stärker vor „Abzocke“ im Internet und durch Inkassounternehmen geschützt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen „unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet. Das Vorhaben war zuvor noch einmal ins Stocken geraten, als Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte, die Rechte der Urheber zu vernachlässigen.

Zu den nun beschlossenen Regelungen gehört eine Deckelung der Gebühren für Massenabmahnungen. Wenn eine Privatperson erstmals unbefugt ein Foto, einen Film oder ein Musikstück aus dem Internet herunterlädt, kann ein Anwalt höchstens 155,30Euro für sein Mahnschreiben verlangen. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro.

Verbraucher sollen zudem nicht mehr mit Werbeanrufen überrumpelt werden: Das Bußgeld für unerlaubte Anrufe wird auf 300.000 Euro versechsfacht. Ein am Telefon abgeschlossener Vertrag über ein Gewinnspiel tritt künftig erst in Kraft, wenn er schriftlich bestätigt wird. Vorbei sein soll es außerdem mit „nebulösen Forderungsschreiben“ von Inkassounternehmen. Aus den Rechnungen muss dem Gesetzentwurf zufolge eindeutig hervorgehen, für wen die Inkassofirma arbeitet und warum sie einen bestimmten Betrag verlangt. Für die zu erstattenden Kosten werden Regelsätze eingeführt. Aufsichtsbehörden sollen strenger gegen unredliche Anbieter auch im Ausland vorgehen können.

Schließlich werden Abmahnungen auch im Wettbewerbsrecht stärker gedeckelt. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann sich die Kosten seiner eigenen Verteidigung erstatten lassen. Wird der Verstoß im Internet begangen, kann sich der Kläger künftig für seine Klage nicht mehr das Gericht aussuchen, das ihm am günstigsten erscheint: Anders als im Presserecht wird im Wettbewerbsrecht der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bedauerte, die Regierung habe das Gesetz „verwässert“. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnte hingegen, es gefährde die Existenz seriöser Dienstleister.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

Jüngste Beiträge

Mütter der (Solar-)Subvention

Von Lisa Nienhaus

Wieso regen wir uns auf über billige chinesische Solarmodule? Eigentlich sollten wir uns einfach bedanken und freuen, dass die Energiewende so etwas günstiger vonstatten geht. Mehr 2 5

Umfrage

Gentests machen Aussagen über das Risiko künftiger Krankheiten. Wollen Sie Ihr Risiko kennen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

Wichtigste Werte
Name Wert Änderung
  F.A.Z.-Index --  --
  Dax --  --
  Dow Jones --  --
  Euro in Dollar --  --
  F.A.Z.-Anleih… --  --
  Gold --  --
  Rohöl Brent --  --
  Bund Future --  --