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Terroranschläge Versicherer könnten Luftfahrt lähmen

 ·  Die Versicherungen könnten im extremsten Fall die Fluggesellschaften am Boden halten. Streitpunkt ist die Deckung von Drittschäden bei Anschlägen oder im Kriegsfall.

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Die Versicherungen könnten im extremsten Fall die Fluggesellschaften am Boden halten. Streitpunkt ist die Deckung von Drittschäden bei Anschlägen oder im Kriegsfall.

Mit der so genannten Dritthaftpflicht sind im Fall eines Terroranschlags alle Schäden abgedeckt, die nicht direkt die Passagiere oder den eigentlichen Wert eines Flugzeugs betreffen. Dabei geht es auch um Schäden, die durch den gewaltsam erzwungenen Absturz eines Flugzeugs entstehen. Die Deckungssumme lag vor den Anschlägen in New York und Washington bei einer bis zwei Milliarden Dollar.

Versicherungen wollen Deckungssumme senken

Nun haben die Versicherungen die gültigen Verträge mit einer bis zum Montag laufenden Frist gekündigt und bieten als Deckungssumme nur noch 50 Millionen Dollar an. Mit dieser Deckungssumme würden die Flugzeuge allerdings von den Flughäfen keine Landerechte mehr bekommen. Mindestens 100 Millionen Dollar sei als Deckungsbeitrag notwendig, um die meisten Flughäfen anzusteuern, heißt es vom Versicherungsbereich der Deutschen Lufthansa, dem Albatros Versicherungsdienst.

Regierungen sollen einspringen

Als weiteres Problem kommt die Leasingfrage hinzu. Etwa 70 bis 80 Prozent einer Flotte besteht aus geleasten Flugzeugen, schätzt Karl-Heinz Neumeister vom europäischen Luftfahrtverband AEA. In den Leasingverträgen sei eine Deckungssumme von 750 Millionen Dollar vorgesehen. Die Fluggesellschaften wollen nun erreichen, dass die Regierungen die Haftungsklausel im Kriegsfall übernehmen. „Wir brauchen eine Erklärung der Bundesregierung, dass sie für eine begrenzte Zeit diese Schäden übernehmen würde“, sagt Detlef Winter von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Luftfahrtunternehmen (ADL). Die Fluggesellschaften führen derzeit Verhandlungen mit ihren jeweiligen Regierungen .

Keine direkten Finanzspritzen

Wichtig ist den Fluggesellschaften eine europaweit einheitliche Regelung „Der EU-Kommission liegt ein entsprechendes Papier vor, die Regierungen sind eingeschaltet“, so Neumeister. Auch nach dem Golf-Krieg hat es laut AEA-Generalsekretär Neumeister ähnliche Regelungen mit den Regierungen gegeben. Sowohl Bundeswirtschaftsminister Werner Müller als auch die EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio stellten am Freitag die Möglichkeit in Aussicht, den Fluggesellschaften Hilfen zu gewähren. Direkte finanzielle Hilfen wie in den USA wird es in Europa vermutlich nicht geben.

Die Verkehrskommissarin lehnte diese Möglichkeit ab, bekräftigte allerdings, dass man darüber nachdenke, die Risikoprämien zu übernehmen. Die Bundesregierung will jetzt die Gewährleistung für die deutschen Flugzeuge übernehmen. Zuvor hatte das Bundesverkehrsministerium dem Wirtschaftsministerium die Haftung über den Betrag von 20 Milliarden Dollar in den nächsten vier Wochen für erforderlich vorgeschlagen. An diesem Wochenende befassen sich die verschiedenen EU-Räte mit diesem Thema. Auch beim Sondergipfel der Regierungschefs sowie einer Sitzung der EU-Finanzminister geht es darum, einen Flugstopp zu verhindern.

Verschiedene Fluggesellschaften haben angekündigt, ihre Flugzeuge ab Montag 0 Uhr am Boden zu halten, sollte es nicht zu einer Einigung kommen. Sprecher von Lufthansa, British Airways und Swissair rechneten jedoch mit einem positiven Ergebnis der Verhandlungen. Auch der Deutsche Luftpool, der unter Führung der Allianz mehr als 70 Versicherer und Rückversicherer vertritt, zeigte sich zuversichtlich, dass es im Laufe der nächsten Tage Lösungen geben werde. In Branchenkreise gilt ein Mittelweg als denkbar, wonach die Versicherer den Deckungsbeitrag wieder erhöhen und die Regierungen zumindest einen Teil der Dritthaftung übernehmen.

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