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Telekom-Prozeß Die Deutsche Telekom vor Gericht

23.11.2004 ·  Die Telekom steht wegen Bilanzbetrug und Prospektschwindelei vor Gericht. Ein Vergleichsangebot ist eher unwahrscheinlich, da dies als Eingeständnis zumindest einer Teilschuld gewertet würde.

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Rein finanziell betrachtet, braucht sich die Deutsche Telekom AG über den Ausgang des Mammutverfahrens keine größeren Sorgen zu machen. Jedenfalls auf den ersten Blick. Die Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro, über die das Landgericht Frankfurt von diesem Dienstag an verhandelt, sind zwar keine Kleinigkeit. Doch bei einem für dieses Jahr erwarteten Überschuß von etwa 3,2 Milliarden Euro fallen sie nicht wirklich ins Gewicht.

Viele Anleger spekulieren deshalb darauf, daß sich die Telekom doch noch auf einen Vergleich einlassen könnte, um sich von den Vorwürfen und rufschädigenden Negativschlagzeilen freizukaufen. In der Bonner Konzernzentrale weist man solche Überlegungen zurück. Eine Rolle spielt dabei, daß ein Abfindungsangebot sicherlich als Eingeständnis zumindest einer Teilschuld gewertet würde. Wenn sich das Unternehmen von dem Makel des Anlegerbetrugs reinwaschen will, braucht es einen eindeutigen Erfolg vor Gericht.

Abfindungsangebot an die Kläger

Ein Vergleich könnte am Ende jedoch auch die Kosten in die Höhe treiben. Hinter den 15.000 Einzelklägern in Frankfurt warten allein in Deutschland bis zu 17.000 weitere Anleger auf ihre Chance. Sie haben Güteanträge bei der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Hamburg eingereicht, deren Forderungen sich auf schätzungsweise noch einmal 100 Millionen Euro belaufen. Ganz andere Summen stehen möglicherweise in den Vereinigten Staaten auf dem Spiel. Der Ausgang der dortigen Sammelklagen ("Class Actions") ist finanziell völlig unkalkulierbar; die Bereitschaft amerikanischer Gerichte, immense Schadensersatzansprüche zuzusprechen, könnte die Telekom-Bilanz tatsächlich nachhaltig trüben.

Jedes auch nur indirekte Schuldeingeständnis würden die "Class-Action-Anwälte" begeistert aufgreifen. Ein Abfindungsangebot an die Kläger könnte das Unternehmen auch gegenüber der schweigenden Mehrheit seiner Aktionäre in die Bredouille bringen. Sie würden dem Vorstand spätestens bei der nächsten Hauptversammlung die Quittung hierfür präsentieren, wenn er auf der Grundlage gerichtlich nicht erwiesener Ansprüche ihre Dividende schmälert. Sogar eine Veruntreuungsklage sei dann denkbar, sagte ein Jurist. Dem Bonner Konzern wird also kaum etwas anderes übrigbleiben, als das Verfahren bis zum Ende durchzufechten.

Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug

Parallel zu den Zivilklagen ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer und weitere frühere Verantwortliche. Falschbilanzierung des Immobilienvermögens und Kapitalanlagebetrug lauten die Vorwürfe, in Frankfurt wie in Bonn. Nach fast vierjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft aber einige Anklagepunkte fallenlassen wie den Vorwurf der Falschbewertung des technischen Anlagevermögens und von Falschangaben über den Kauf des britischen Mobilfunkanbieters One2One und der amerikanischen Voicestream.

Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz wird das Frankfurter Landgericht jedoch nicht an der Frage vorbeikommen, ob die Telekom wissentlich Risiken durch den Erwerb dieser beiden Unternehmen verschwiegen hat. Den Kauf von Voicestream für 50 Milliarden Euro, der den Aktienkurs der Telekom massiv abrutschen ließ, hatte sie wenige Tage nach dem dritten Börsengang im Juni 2000 bekanntgegeben. Im Verkaufsprospekt war davon keine Rede. Dort beschränkte sich die Telekom auf allgemeine Hinweise zur weiteren "Internationalisierung ihres Geschäfts" und auf den "Ausbau ihrer Position in den Vereinigten Staaten".

Verzwickte Rechtslage

Die meisten Klagen konzentrieren sich auf die angeblich falsche Immobilienbewertung. Die Anfang 2001 vorgenommene Abschreibung von 2 Milliarden Euro hatte die Klagewelle ins Rollen gebracht. Ende des Jahres folgte dann eine zweite Wertberichtung um 460 Millionen Euro. Wenige Monate später mußte Ron Sommer seinen Hut nehmen, und die geschockten T-Anleger sahen im Juni 2002 das historische Kurstief von nur noch rund 8 Euro. Die Aktie kostet derzeit wieder etwa 16 Euro.

Die Rechtslage ist verzwickt. Die Telekom hatte ihren Immobilienbesitz 1995 zum Verkehrswert in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die insgesamt 72.000 Posten waren dabei nicht, wie nach dem Handelsgesetzbuch eigentlich vorgeschrieben, einzeln bewertet worden, sondern in Gruppen eingeteilt und pauschal geschätzt worden. Gegenüber dem letzten Abschluß der Bundespost Telekom, der öffentlich-rechtlichen Vorläufergesellschaft, stieg der Wert um umgerechnet rund 6,7 Milliarden Euro an. Die Wahrheit kam zutage, als der Konzern einen Teil der Immobilien zur Schuldentilgung verkaufen wollte und dafür Einzelbewertungen durchführte.

Den Abschreibungen standen zum Teil höhere Verkehrswerte gegenüber. Diese Zugewinne durften allerdings wegen des Niederstwertprinzips nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Die so entstandene stille Reserve von rund 1,4 Milliarden Euro könnte nun den Prozeß mitentscheiden: Denn die "netto" entsprechend geringere Wertberichtigung stützt die These der Telekom-Anwälte, daß die anfangs angesetzten Immobilienwerte im Bereich der üblichen und zulässigen Bewertungsunschärfe lagen. Aber selbst wenn sich der Vorwurf der Falschbewertung bestätigten sollte, hätten die Anleger den Schadensersatz noch nicht in der Tasche, sagte ein Anwalt. Dafür müsse ihnen auch der Nachweis gelingen, daß der Telekom-Wert und der Kursverfall "wesentlich" von den Falschangaben beeinflußt worden sei.

Quelle: bü., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.2004, Nr. 274 / Seite 23
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