18.09.2007 · Thomas Johann Heinrich Mann verfasste sein Testament im Angesicht einer Krankheit und starb kurze Zeit später daran. Seine Erben waren sehr jung und genossen nicht das Vertrauen des Vaters. Also verfügte er, dass das Familienunternehmen verkauft werden sollte.
Von Hans Flick und Frank HannesNach Lektüre des Schlusskapitels des Romans „Die Buddenbrooks“ wird man wohl annehmen dürfen, dass sein Verfasser Thomas Mann die Nachfolgeregelung seines Vaters eher misslungen fand. Dieser hatte sich in seinem Testament ausdrücklich gegen eine familieninterne Unternehmensnachfolge entschieden und stattdessen angeordnet, dass nach seinem Tode die Firma innerhalb Jahresfrist liquidiert und das Wohnhaus der Familie verkauft werden solle.
Dabei hatte die vom Großvater 1790 gegründete Firma Joh. Siegm. Mann, Commissions- und Speditionsgeschäfte, die Thomas Johann Heinrich Mann schon 1862 von seinem Vater übernommen hatte, gerade ihr hundertjähriges Firmenjubiläum gefeiert. Der mit fünfzig Jahren noch im besten Alter stehende Senator hatte sein Testament mehr vorsorglich, anlässlich einer bevorstehenden Blasenoperation errichtet, bei welcher jedoch ein Blasenkrebs diagnostiziert wurde, der bereits drei Monate später zum Tod führte. Thomas Johann Heinrich Mann starb am 13. Oktober 1891 im Alter von 51 Jahren und hinterließ Frau und fünf Kinder.
„Natürliche Erbfolger“
Auch Thomas Buddenbrook traf die letztwillige Bestimmung, dass die Firma liquidiert werden sollte, und zwar binnen eines Jahres. Dass er damit über seinen „einzigen Erben hinweggegangen war, dass er für ihn nicht hatte die Firma am Leben erhalten wollen“, schmerzt im Roman die Schwester des Senators. Und Thomas Mann lässt sie darüber weinen, dass man sich des „ehrwürdigen Firmenschildes, dieses durch vier Generationen überlieferten Kleinods entäußern, dass man seine Geschichte abschließen sollte, während doch ein natürlicher Erbfolger vorhanden war“.
Auch Thomas Johann Heinrich Mann hatte „natürliche Erbfolger“, sogar gleich fünf. Doch sie waren alle noch recht jung. Der älteste, Heinrich, war gerade mal 20 und keineswegs nach dem Wunsche des Vaters geraten, weshalb er in seinem Testament den Vormündern aufgab, den literarischen Neigungen des Sohnes entgegenzutreten, als deren Hintergrund er „träumerisches Sichgehenlassen und Rücksichtslosigkeit gegen andere“ ausmachte. Dem sechzehnjährigen Thomas attestierte er zwar ein gutes Gemüt, traute ihm aber wohl ebenfalls keine Nachfolge ins Unternehmen zu, sondern hoffte, dass er „seiner Mutter eine gute Stütze sein“ werde.
Die Töchter Julia und Carla werden nach den Vorstellungen des neunzehnten Jahrhunderts ohnehin nicht als Unternehmer in Betracht gekommen sein, und der jüngste Sohn, Victor, war gerade einmal eineinhalb Jahre alt. Der Senator stand also bei der Abfassung seines Testaments vor einem Problem, mit dem jeder Familienunternehmer in der Mitte seines Lebens konfrontiert wird, wenn seine Kinder entweder noch zu jung oder (noch) nicht qualifiziert sind. Wenn dann, zwei Tage vor einer Operation und an die Endlichkeit des Lebens erinnert, in Eile ein Nottestament errichtet werden muss, ist guter Rat teuer.
Zeitliche Begrenzung ist fatal
Die Entscheidung, das Unternehmen im Erbfall kurzfristig verkaufen zu lassen, muss dann nicht die falscheste Entscheidung sein. Wichtig dabei ist aber, die Abwicklung des Verkaufs in branchenkundige, qualifizierte und vertrauensvolle Hände zu geben. Eine Frist zum Verkauf zu setzen ist hingegen fatal. Der günstigste Verkaufszeitpunkt ist bei der Abfassung des Testaments nie vorauszusehen, weshalb die Entscheidung hierüber dem wohl ausgewählten Testamentsvollstrecker überlassen werden sollte. Außerdem ist es unerlässlich, an eine qualifizierte Führung des Unternehmens in der Übergangszeit zu denken.
Auch bei den Buddenbrooks hatte sich die vom Senator angeordnete Jahresfrist für den Verkauf nicht zum Vorteil der Erben ausgewirkt. Vielmehr nahm die Abwicklung der Geschäfte durch die Testamentsvollstrecker einen „außerordentlich kläglichen Verlauf“. Die viel zu kurze Frist sollte mit Genauigkeit eingehalten werden, weshalb schwebende Angelegenheiten in übereilter und ungünstiger Weise erledigt wurden und ein überstürzter und unvorteilhafter Verkauf dem anderen folgte. Das Lager und die Speicher „wurden mit großem Schaden zu Gelde gemacht“.
Unter Wert verkauft
Aber auch an dem Testamentsvollstrecker, der nicht nur Verwalter des Buddenbrookschen Vermögens, sondern auch Vormund des kleinen Sohnes Johann war, wird zumindest im Roman kein gutes Haar gelassen. Ironisch heißt es, dass er die Ämter in Ehren hielt und dass sie ihm eine höchst wichtige Tätigkeit verschafften, ihn berechtigten, an „der Börse mit allen Anzeichen der Überarbeitung sein Haupthaar zu streichen und zu versichern, dass er sich aufreibe ... nicht zu vergessen, dass er für seine Mühewaltung mit großer Pünktlichkeit zwei Prozent der Revenuen bezog“. Thomas Buddenbrook hatte bei seinem Tode noch auf dem Papier ein Vermögen von sechsmal hundertfünfzigtausend Mark hinterlassen, doch es sollte sich herausstellen, dass mit dieser Summe nicht im Entferntesten zu rechnen war.
Die Liquidation des Mannschen Nachlasses soll vierhunderttausend Mark erbracht haben, was wohl ebenfalls deutlich unter dem Wert des Unternehmens und des übrigen versilberten Vermögens lag. Thomas und Heinrich Mann partizipierten an den Zinserträgen und erhielten monatliche Zahlungen von 180 Mark.
Nicht die einzige Option
Neben der unnötigen Fristsetzung für den Verkauf und der möglicherweise schlechten Wahl der Testamentsvollstrecker aber wird man den Hauptfehler der Mannschen Nachfolgeplanung aber darin sehen müssen, dass ihm offenbar erst die anstehende Operation Anlass zur Regelung seiner Erbfolge war. Für ein sorgfältiges Überlegen und Abwägen verschiedener Gestaltungen, für die Inanspruchnahme fachmännischen Rats war sicherlich keine Zeit. Die Nachfolge gerade in ein Unternehmen aber muss langfristig und deshalb auch frühzeitig vorbereitet werden. Auch damit der kurzfristige Verkauf des traditionsreichen Familienunternehmens nicht die einzige Option bleibt.
Vielmehr kann versucht werden, für die Übergangszeit, bis die eigenen Kinder alt genug und zur Unternehmensführung geeignet sind, eine interimsweise Geschäftsführung durch Externe zu installieren. Dies aber muss schon zu Lebzeiten erprobt, das Unternehmen von der eigenen Person unabhängiger gemacht und es müssen qualifizierte, vertrauensvolle Personen gesucht und aufgebaut werden. Eine Testamentsvollstreckung kann durchaus ein geeignetes Instrument hierbei sein, bei größeren Unternehmen empfiehlt sich sogar, trotz der damit verbundenen Kosten, ein Testamentsvollstreckergremium.
Entmündigende Testamentsvollstreckung
Im Übrigen verletzt die vom Senator im Testament vorgenommene negative Benotung seiner Kinder das Gebot der Fairness. Wie bei einer Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung - auch entmündigende Testamentsvollstreckung genannt - wird ein subjektives Augenblicksurteil ohne Nachbesserungsmöglichkeit zur lebenslänglichen Belastung der Kinder. Sie beeinflusst auf Dauer das Gedenken der Kinder gegenüber dem Vater. Wegen der Unabänderbarkeit wirkt sie auf die Kinder demotivierend.
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