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Teil 6: Gucci Das tödliche Patt in Familienunternehmen

12.09.2007 ·  Fehden, Mord, Denunziation: In der Familie Gucci lief einiges schief. Der Gründer des Luxusunternehmens Guccio Gucci hatte an alles gedacht, nur nicht an geordnete Verhältnisse im Unternehmen nach seinem Tod. Der Preis war hoch.

Von Hans Flick
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Gucci ist eine weltweit etablierte Modemarke, die von einem florierenden Familienunternehmen in drei Generationen aufgebaut wurde, das den Nachnamen seines Gründers Guccio Gucci trägt. Die Familie, die durch öffentlich ausgetragene, bizarre Auseinandersetzungen - wie Mord und Anzeigen bei der Steuerfahndung - auf sich aufmerksam machte, verlor die Macht im Unternehmen infolge mangelhafter Erbregelungen.

Als die Weltwirtschaftskrise Guccios Eltern zur Aufgabe ihres kleinen florentinischen Unternehmens zwang, wanderte Guccio nach England aus und verdingte sich dort im Nobelhotel Savoy als Boy. Dort fiel ihm auf, dass die reichen und berühmten Gäste ihren Wohlstand besonders gern durch ihr Gepäck zur Schau stellten. Das brachte ihn auf die Geschäftsidee, Koffer und Taschen aus Leder zu entwerfen und zu verkaufen. Nach Florenz zurückgekehrt, eignete er sich als Angestellter in Lederfachgeschäften die Materialkenntnisse und das kaufmännische Wissen an. Mit einem kleinen Reparaturbetrieb machte er sich selbständig und verkaufte auch von ihm entworfene, von Handwerksbetrieben im Auftrag hergestellte Koffer und Taschen, die reißenden Absatz bei den in Florenz zahlreichen ausländischen Besuchern fanden.

Sohn Aldo baute das Amerika-Geschäft auf

Schon bald musste er vergrößern und zusätzliches Personal einstellen. Seine Kinder drängte er, von klein auf im Unternehmen mitzuwirken. Bald eröffnete er Filialen in ganz Italien, deren Leitung er seinen Kindern übertrug. Sein in die Vereinigten Staaten entsandter Sohn Aldo betrieb die dortigen Geschäfte für die Familie als Aktiengesellschaft, die unter seiner Leitung schnell expandierte. Von dort aus erschloss er auch in den siebziger Jahren den bedeutenden japanischen Markt. Das Warenangebot wurde nach und nach um Parfüms, Schuhe und Schals erweitert.

Als Guccio starb, hinterließ er ein schnell wachsendes Familienunternehmen. Entsprechend seiner Grundüberzeugung, Frauen keinen unternehmerischen Einfluss zu gewähren, enterbte er seine einzige Tochter. Das Unternehmensvermögen ging an seine Söhne in gemeinschaftlichem Eigentum. Guccio schrieb vor, dass auch in Zukunft nur Familienangehörige Gesellschafter des Unternehmens sein sollten.

Aldo wollte an die Börse, die Brüder nicht

Der dynamische Aldo trieb die Entwicklung von Amerika aus voran. Mit seinen Plänen stieß er jedoch bald an finanzielle Grenzen. Er schlug deshalb seinen Brüdern vor, mit dem amerikanischen Unternehmen an die Börse zu gehen. Diese waren mit dem Erreichten zufrieden und verweigerten ihm ihre Zustimmung. Sie erneuerten das Verbot der Fremdbeteiligung „für die nächsten 100 Jahre“. Nachdem der dritte Bruder aus dem Unternehmen ausgeschieden war, hielten Aldo und Rodolfo je 50 Prozent.

In der Folgezeit kam es immer wieder zu Versuchen, dieses Patt zu beenden. Skurrilerweise misstrauten beide Väter ihren Söhnen. Aldo zog Rodolfos einzigen Sohn, Maurizio, in die amerikanische Unternehmensführung herein. Dieser konnte jedoch keine Beteiligungsquote einbringen, weil sein Vater Rodolfo an seiner unmittelbaren Beteiligung festhielt. Aldo hatte schon früher seinen drei Söhnen je ein Drittel übertragen. Wenn es Rodolfo gelänge, auch nur einen der Söhne Aldos auf seine Seite zu ziehen, verfügte er über die Mehrheit von 53,3 Prozent.

Heute gehört Gucci dem Konzern PPR

Das erschien bei Aldos Sohn Paolo besonders naheliegend, weil sein Vater ihn enterbt und aus der Unternehmensleitung ausgeschlossen hatte. Er wollte unter Nutzung seines eigenen Namens ein eigenes Unternehmen aufbauen, was die Gerichte ihm allerdings wegen wettbewerblicher Bedenken verboten. Der Stamm Rodolfo versuchte - verdeckt mit Hilfe einer Finanzgruppe - die Mehrheit gegenüber Aldo zu erreichen, was ihm letztlich gelang. Das war - entsprechend der allgemeinen Erfahrung - nur der Einstieg dieser Finanzgruppe, die letztlich 100 Prozent des Unternehmens erwarb und die Familie Gucci ausschloss. Heute gehört Gucci dem französischen Luxuskonzern PPR.

Diese Familienfehde um die Macht war im Privaten von stürmischen Auseinandersetzungen begleitet: Ein Sohn fälschte zur Vermeidung der Erbschaftsteuer die Unterschrift seines Vaters. Ein anderer Sohn zeigte seinen Vater bei der Steuerfahndung an, der daraufhin zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde. Und Mauricios Ehefrau ließ ihren Gatten durch gedungene Mörder meucheln.

In der Familie lief einiges schief

Offensichtlich war bei den Erbregelungen in der Familie etwas schiefgelaufen. Möglicherweise hatte man sich auf eine erbrechtliche Vermögensverteilung beschränkt, ohne die Machtverhältnisse nach dem Erbgang zu bedenken. In Kombination mit Gesellschaftsverträgen kann man die Stimmrechte unabhängig von der Kapitalverteilung gewichten. Man kann durch Bedingungen im Testament oder Erbvertrag Streit vermeiden oder unterdrücken. Vor der Gefahr, durch Anzeigen erpresst zu werden, empfiehlt sich eine Selbstanzeige, kombiniert mit einer Gegenanzeige wegen Erpressung. Gegen Mordabsichten gibt es jedoch wenig Schutz.

Geht ein Unternehmen an mehrere Erben, besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Patt kommt, zum Beispiel wenn sich zwei Kinder oder zwei Familienstämme befehden. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen nicht, verspätet oder verwässert fallen. Deshalb sollten die Erbregelungen so getroffen werden, dass ein Patt so gut wie möglich vermieden wird. Dazu sind neben Testamentsregelungen auch gesellschaftsvertragliche Lösungen vorstellbar.

Praktisch ist es nicht möglich, ein florierendes Unternehmen gesellschaftsrechtlich in zwei selbständige Teile zu zerlegen. Als erste Möglichkeit ist die gleichmäßige Kapitalverteilung durch eine abweichende Stimmrechtsgewichtung denkbar. Möglich ist auch, einer neutralen Person (Mutter oder pensionierter Geschäftsführer) den Stichentscheid zuzusprechen. Praktisch wirksam ist die Bestellung eines Beirats (Aufsichtsgremium), der die Streithäufigkeit verringert. Ob man dadurch im Falle Guccis den Mord oder Denunziationen hätte vermeiden können, bleibt allerdings fraglich.

Hans Flick ist Gründer der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Bonn, Berlin und Frankfurt.

Quelle: F.A.Z., 11.09.2007, Nr. 211 / Seite 25
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