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Teil 5: Remedios Varo Künstler sollten auch ein Testament signieren

12.09.2007 ·  Die Malerin Remedios Varo erlangte rasch Anerkennung, als sie surrealistisch zu malen begann. Dazu hatte ihr Lebensgefährte Walter Grün entscheidend beigetragen. Doch sie hatte ihn nie rechtsgültig geheiratet - und das machte nach ihrem Tod die vorbildliche Werkpflege durch Grün zunichte.

Von Hans Flick und Frank Hannes
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Männer dominieren die kunsthistorische Liste der weltbesten Maler. Malerinnen sind dort in einer hoffnungslosen Minderheit. Die surrealistische Malerin Remedios Varo aus Mexiko hätte eine echte Chance gehabt, dank der Förderung ihres Lebensgefährten Walter Grün, dorthin vorzurücken. Gescheitert sind die beiden wahrscheinlich, weil sie - zeitgemäß und in Künstlerkreisen besonders en vogue - zivilrechtliche Formen mit Verachtung straften. Das blieb lebzeitig ohne negative Folgen, wirkte sich aber nach dem Tod der Künstlerin fatal aus: Grün musste jahrzehntelang um seinen Besitz von Varo-Bildern kämpfen. Gerichtliche Entscheidungen hinderten ihn daran, über diese Bilder so zu verfügen, wie es für eine planmäßige Vermarktung erforderlich gewesen wäre.

Ein fehlendes Testament, ein nicht vorhandener Trauschein, unvollständige Kaufquittungen zwangen Grün zu einer 20 Jahre dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung über seinen Bilderbesitz. Der Staat und eine entfernte Verwandte, eine Nichte, die die Varo kaum gekannt hatte, haben ihm die Bilder streitig gemacht. Der Staat wollte die Bilder im Lande behalten, die Nichte pochte auf ihr Verwandtenerbrecht. Heute - 45 Jahre nach dem Tod der Varo - sieht es so aus, als ob die juristische Position für den schon über 90 Jahre alten Grün aussichtslos ist.

Flucht vor den Nazis nach Mexiko

Die Varo wurde am 16. Dezember 1908 in Spanien geboren. Ihr Vater nahm seine ganze Familie in den Jahren 1913 bis 1916 auf seine Auslandseinsätze als Hydraulik-Ingenieur mit und ließ sich letztlich in Madrid nieder. 1924 nahm die Tochter ihr Malstudium dort an der klassischen Akademie San Fernando auf. 1930 heiratete sie den Maler Lizárraga und zog mit ihm nach Paris, um dort die Quelle der surrealistischen Avantgarde zu finden. Schon zwei Jahre später kehrte sie zurück nach Barcelona und trennte sich von Lizárraga. Dort traf sie ihren späteren, zweiten Ehemann, den französischen surrealistischen Dichter, Benjamin Péret, mit dem sie 1937, auf der Flucht vor dem Spanischen Bürgerkrieg, zunächst nach Paris und 1941, vor den Deutschen fliehend, über Marseille nach Mexiko zog. 1947 trennten sie sich, ohne sich jedoch formell scheiden zu lassen. Sie ging 1952 eine Lebenspartnerschaft mit Walter Grün ein, in dessen Armen sie 1963 verstarb, ohne ein Testament zu hinterlassen.

Ungeklärt ist, ob die Varo und Grün - zumindest nach eigener Überzeugung - wirksam heirateten oder letztlich der Ansicht waren, man könne auch ohne Trauschein glücklich miteinander leben. Jedenfalls erschien es ihnen überflüssig, dass die Varo sich vorher noch von ihrem zweiten Ehegatten Péret formell durch Scheidung verabschiedete; sie hatte ihn schon lange vorher verlassen und fast vergessen. Auch ein Testament hielt sie nicht für nötig, erinnert es doch unangenehm an die menschliche Sterblichkeit.

Ein Leben zwischen Surrealisten

Mexiko, zunächst nur als Zwischenstation auf ihrer Flucht aus Europa gedacht, wurde ihr Heimatland, mit seiner alten Kultur, seiner vulkanischen Landschaft, seinem absurden Humor, einer starken Gruppe einheimischer und zugewanderter Surrealisten.

Grün, ein Exilant aus Österreich, den sie schon seit den vierzigen Jahren kannte, hatte in Mexiko erfolgreich ein Geschäft für klassische Musik aufgebaut. Er glaubte an ihre malerischen Fähigkeiten und ermunterte sie, sich ausschließlich der Malerei zu widmen. Sie selbst hatte das Malen und die Vollendung ihres Stiles fast aufgegeben und bis dahin von der Hand in den Mund gelebt. Er förderte ihr Werk planmäßig, organisierte Sammelausstellungen und Einzelpräsentationen, die sie und ihre Bilder bekannt machten. Ihre Ausstellung im mexikanischen Museum für moderne Kunst zog die höchste Besucherzahl für dieses Museum an.

Der Durchbruch kam rasch

Sie entwickelte ihren Stil, verbesserte ihre Maltechnik, studierte mystische Philosophien. Sie malte Bilder wie „Die vegetarischen Vampire“ oder „Die vier Jahreszeiten“. Die Nachfrage nach ihren Bildern war so groß, dass sie auf Bestellung malen musste. Auch heute noch sind ihre Werke durchaus gefragt. Ihr Bild „Tres destinos“ wurde auf der Christie's-Versteigerung Lateinamerikanischer Kunst in New York am 19. November 2001 für 556.000 Dollar zugeschlagen. Der Durchbruch in Mexiko, Südamerika und den Vereinigten Staaten war geschafft. Jetzt galt es, Europa und den Rest der Welt zu erobern.

Fest steht für uns: Hätte die Varo sich von ihrem zweiten Ehemann scheiden lassen und mit Grün eine rechtswirksame Ehe geschlossen, wäre der Streit sicherlich vermieden worden. Und selbst ohne wirksame Eheschließung hätte sich der Streit mit entfernten Verwandten wahrscheinlich vermeiden lassen, wenn sie zumindest ein gültiges Testament errichtet und ihren Lebensgefährten entsprechend bedacht hätte. Dass die Künstler-Avantgarde alle zivilrechtlichen Formen ablehnt, ist fesch, benachteiligt aber automatisch den Partner nach dem Tode des Anderen. Die vorbildliche Werkpflege durch Grün für die Bilder der Varo wäre erfolgreicher gewesen, und er hätte sich viel Ärger erspart.

Ein Testament hätte die Anerkennung gebracht

Dieser Ärger, besonders durch das langwierige Gerichtsverfahren, könnte insoweit mit ein Grund gewesen sein, warum der Varo letztlich die weltweite Anerkennung versagt blieb. Da ist es auch nur ein kleiner Trost, wenn Rechtsgelehrte, etwa von der Rechtsfakultät der Universität Mexiko, in ganzseitigen Zeitungsanzeigen den mexikanischen Gerichten vorwarfen, im konkreten Fall das Recht falsch angewendet zu haben. Auch darüber hinaus sind viele davon überzeugt, dass Grün zumindest in moralischer Hinsicht angesichts seiner Verdienste um das Werk der Varo bitter Unrecht getan wurde.

Andererseits wird man aber auch zugeben müssen, dass der Gesetzgeber in aller Welt - in Mexiko genauso wie in Deutschland - gezwungen ist, als Auffangnetz für alle untestierten Erbfälle eine gesetzliche Erbfolge zu definieren. Diese Definition muss zwangsläufig wegen der Rechtssicherheit abstrakt gefasst sein. Sie muss in ihren Anknüpfungspunkten eindeutig und leicht nachweisbar sein. Sie kann also keine Rücksicht auf Moral, Verdienst oder Bedarf nehmen. Wo das Gesetz eine Lebenspartnerschaft als Grundlage für die gesetzliche Erbfolge vorsieht, muss es diese eindeutig definieren. In Deutschland zählt insoweit nur der Trauschein. Eine langjährige Verbindung zählt ebenso wenig dazu wie ein tödlicher Unfall kurz vor der Heirat.

Gesetzliche Erbfolge hat viele Nachteile

Darüber hinaus hat die gesetzliche Erbfolge auch oft nachteilige Folgen bei der Nachlassabwicklung. Sind mehrere gesetzliche Erben vorhanden, so sind diese in einer Erbengemeinschaft gebunden. Sie müssen bis zur Auseinandersetzung das Ererbte gemeinsam verwalten, und wenn ihnen keine Verteilung des Nachlassvermögens im Einvernehmen gelingt, kann es zur Teilungsversteigerung kommen. Gerade bei erhaltenswerten Nachlässen kann dies nicht nur für die Erben, sondern auch für die Allgemeinheit fatale Konsequenzen haben.

Diese Erkenntnis lässt die Frage, ob man ein Testament machen muss, in einem ganz anderen Licht erscheinen. Wer kein Testament macht, trifft nicht einfach nur keine Entscheidung, sondern er trifft eine Entscheidung für die gesetzliche Erbfolge - ohne Rücksicht auf Verdienst und Bedarf, aber mit Erschwernissen für die Nachlassverwaltung und die Erbauseinandersetzung. Sie gefährdet das Lebenswerk von Künstlern genauso wie das von Unternehmern: Deshalb ist der Zwang, ein Testament zu machen, für Künstler ebenso groß wie für Unternehmer.

Hans Flick ist Gründer und Frank Hannes Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Bonn, Berlin und Frankfurt.

Quelle: F.A.Z., 04.09.2007, Nr. 205 / Seite 23
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