12.09.2007 · Der ehemalige französische Kaiser musste sich bei der Verteilung seines Erbes in der Verbannung auf sein Gedächtnis verlassen. Später stellte sich heraus, dass sein Vermögen bei weitem nicht reichte, um die zahlreichen großzügig von ihm angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen.
Von Hans Flick und Frank HannesWer ein Testament errichten will, sollte sich zunächst einen Überblick über sein Vermögen verschaffen. Es empfiehlt sich sowohl die Erstellung einer Übersicht als auch eine Überprüfung derselben. Napoleon Bonaparte wäre dieser Empfehlung sicher gern gefolgt - hätte er nicht weit von der Heimat entfernt auf der kleinen Südatlantikinsel St. Helena festgesessen, wohin es ihn nach seiner Abdankung und späteren Gefangennahme durch die Engländer verschlagen hatte.
Der ehemalige französische Kaiser konnte sich also bei der Frage, was er denn überhaupt zu vererben hatte, abgesehen von dem wenigen Hab und Gut, welches er auf der Insel hatte, nur auf sein Gedächtnis verlassen. Und weil ihm immer neue Vermögenswerte einfielen, welche ihm gehören könnten, folgten seinem am 15. April 1821 errichteten Testament in den darauffolgenden Tagen noch insgesamt acht Ergänzungen, in denen er weiteres Vermögen verteilte.
Neffe lässt Ehrenschulden auszahlen
Nach dem Erbfall stellte sich jedoch heraus, dass das Vermögen bei weitem nicht reichte, um die zahlreichen großzügig von ihm angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen. Man einigte sich zunächst auf einen Kompromiss. Die Vermächtnisse wurden erheblich gekürzt und nur anteilig erfüllt. Erst der Neffe des Kaisers, Louis Napoleon, der im Dezember 1852 nach fast vierjähriger Präsidentschaft in der Zweiten Republik als Napoleon III. den Kaiserthron bestieg und der die Vermächtnisanordnungen seines Onkels als Ehrenschulden ansah, sorgte für weitere Auszahlungen. Endgültig konnte die Nachlassabwicklung erst 1859 abgeschlossen werden.
Auf St. Helena festzusitzen war nicht die einzige Schwierigkeit, der sich Napoleon bei der Ermittlung seines Nachlasses ausgesetzt sah. Hinzu kam ein Problem, mit dem freilich der Normalbürger nur selten konfrontiert werden dürfte: Was gehört noch einem Kaiser und Feldherrn nach endgültig verlorener Schlacht. Napoleon beanspruchte nach wie vor seinen Privatbesitz - und sein Recht, hierüber letztwillig verfügen zu können. Drei Testamentsvollstrecker ernannte er, die sich um die Erfüllung der zahlreichen von ihm angeordneten Vermächtnisse kümmern sollten: den Grafen Montholon, den Oberhofmarschall Graf Bertrand und seinen Kammerdiener Marchant.
Der Sohn als Spiegel der Nachwelt
In Weisungen an seine Testamentsvollstrecker, die er Marchant kurz nach der Errichtung seines Testaments diktiert hatte, bemerkt er vorausschauend, dass nach seinem Tode die Frage seines Privatbesitzes viele Debatten hervorrufen werde. Er gibt den Testamentsvollstreckern deshalb noch besondere Hinweise und Ratschläge, wo und bei wem noch Vermögen von ihm zu finden sein könnte und mit welcher Begründung dieses zu beanspruchen sei. Dabei geht es ihm nicht nur um die Sicherung von Gegenständen mit einem gewissen materiellen Wert, sondern auch und besonders um persönliche Gegenstände, die nahezu allesamt sein ebenfalls Napoleon getaufter Sohn erhalten soll. Wie es in den Instruktionen an die Testamentsvollstrecker heißt, solle des Vaters Andenken der Ruhm seines Lebens werden.
Der Sohn ist ihm, so scheint es, auch Spiegel der Nachwelt. Wenn er wünscht, dass die Testamentsvollstrecker eine Sammlung von Stichen, Bildern und Büchern anlegen, die seinem Sohn die richtige Vorstellung geben und „die falschen zerstören, die die ausländische Politik ihm möglicherweise einprägen will, damit er in der Lage ist, die Dinge so zu sehen, wie sie gewesen sind“, so wird es ihm dabei auch um uns gegangen sein - um das Bild, das die Nachwelt von ihm zeichnen sollte.
Vermächtnis für die Dienerschaft
Das Vermögen, über welches Napoleon in seinem Testament und den nachfolgenden Kodizillen verfügt, lässt sich, seinen Anordnungen folgend, im Wesentlichen in drei Gruppen einteilen: ein bei seiner Abreise von Paris 1815 bei dem Bankier Lafitte hinterlegter Geldbetrag von etwa 6 Millionen Franken, über den im Rahmen der Nachlassabwicklung prozessiert werden musste, was schließlich zur Kürzung der Vermächtnisse führte; sein weit verstreuter Privatbesitz in dem von ihm selbst geschätzten Wert von 200 Millionen Franken, der aber auch seine in Frankreich und Europa zurückgelassenen persönlichen Gegenstände umfasste; schließlich noch sein Vermögen auf St. Helena. Hinzu kam dann weiteres erst in den späteren Kodizillen erwähntes und sogleich verteiltes Vermögen - so beispielsweise Forderungen von jeweils 2 Millionen Franken gegen seinen Adoptivsohn Eugène Napoleon und seine Ehefrau, die Kaiserin Marie-Louise, sowie fünf Krondiamanten im Wert von 600.000 Franken, die er zu seinem Privatbesitz zählt, und 200.000 bis 300.000 Franken in Wechselbriefen aus seinen Einkünften in Elba.
Über das auf St. Helena vorhandene Vermögen verfügt Napoleon gesondert in einer Ergänzung zum Testament: das erste der acht Kodizille, die er schon am 16. April 1821 eigenhändig niederschrieb. Hierin vermacht er alles, was ihm auf St. Helena gehört, den drei dort anwesenden Testamentsvollstreckern. Der Grund hierfür wird in dem zweiten, noch am gleichen Tag errichteten Kodizill offenbar, in dem er seine ursprüngliche Anordnung dahingehend modifiziert, dass noch weitere, vor allem mit ihm auf St. Helena lebende Personen - insbesondere seine weitere Dienerschaft - Vermächtnisse erhalten. Er trifft diese gesonderten Verfügungen, wie er selbst schreibt, „um die Engländer aus dem Prozess auszuschließen“. Sein eigentliches Testament, welches sein übriges, nicht auf St. Helena und damit nicht auf englischem Territorium liegendes Vermögen betraf, sollte laut ausdrücklicher Anordnung in Europa geöffnet werden. Für die Engländer war nur das erste und zweite Kodizill bestimmt.
An erster Stelle Feldherr
Bei der Verteilung des übrigen Vermögens, insbesondere des bei Lafitte hinterlegten Geldes, zeigt sich vor allem zweierlei: im Allgemeinen, dass der Inhalt eines Testaments sehr vom Augenblick bestimmt ist und der Mensch dazu neigt, vor allem diejenigen zu begünstigen, die ihm in seinen letzten Jahren besonders nahestanden; im Besonderen, dass Napoleon an erster Stelle Feldherr und erst danach Kaiser, Vater, Ehemann, Sohn oder Bruder war. Von den 6 Millionen Franken erhält Montholon 2 Millionen Franken - für die Fürsorge, wie es im Testament heißt, „mit der er mich seit sechs Jahren wie ein Sohn umgeben hat, und als Entschädigung für die Verluste, die ihm durch den Aufenthalt auf St. Helena entstanden sind“. Bertrand erhält im Testament 500.000 Franken, Marchant 400.000 Franken, und weitere Bedienstete, wie sein Bibliothekar, sein Küchenmeister, sein Jäger und sein Vorreiter, erhalten ebenfalls stattliche Geldbeträge, die in nachfolgenden Kodizillen noch aufgestockt werden.
Danach folgen Geldvermächtnisse zugunsten von Generälen und sonstigen Offizieren sowie der Kinder verstorbener oder gefallener Offiziere. Die Liste der so namentlich Bedachten wird in den nachfolgenden Kodizillen immer wieder erweitert, vom Leibarzt von Waterloo bis zur Witwe des Flügeladjutanten, „der, als er uns mit seinem Körper deckte, an unserer Seite bei Arcole getötet wurde“. Was von dem bei Lafitte hinterlegten Geldbetrag nach Erfüllung der Vermächtnisse zugunsten der namentlich benannten Getreuen noch übrig bleiben sollte, ist den Verwundeten von Waterloo und den Offizieren und Soldaten des Bataillons von Elba zugedacht - eine Anordnung, deren Erfüllung sicherlich nicht die eingesetzten Testamentsvollstrecker hätten bewältigen können, sondern zu deren Ausführung es eher der Einrichtung einer ganzen Behörde bedurft hätte.
Geld für Soldaten und besetzte Städte
Ähnliches gilt für die Anordnungen zur Verteilung des Privatbesitzes, mit Ausnahme der persönlichen Gegenstände. So sollen eine Hälfte des Privatbesitzes die Offiziere und Soldaten erhalten, die „von 1792 bis 1815 für den Ruhm und die Unabhängigkeit der Nation gekämpft“ hatten, und zwar - auch daran hatte Napoleon gedacht - verteilt entsprechend dem Verhältnis ihrer Aktivbesoldung. Auch dies kein leichtes Unterfangen für zwei Grafen und einen Kammerdiener. Die andere Hälfte soll den „Städten und Landschaften des Elsass, Lothringens, Burgunds, der Franche-Comte, der Ile-de-France, der Champagne, Forez, dem Dauphine, soweit sie durch die eine oder andere Besetzung gelitten“ hatten, zukommen. Die praktische Umsetzung der Verteilung dieser Hälfte lässt das Testament offen. Wer sieht, wie heute die Kommunen über die Teilhabe am Steueraufkommen streiten, kann sich eine Vorstellung davon machen, wie damals die Verteilung von Vermögen im angeblichen Wert von 100 Millionen Franken unter den Städten und Landschaften verlaufen wäre.
Der Degen von Austerlitz
Die persönlichen Gegenstände des Privatbesitzes vermacht Napoleon überwiegend seinem Sohn - darunter durchaus Stücke, die Erinnerungen an ruhmreiche Tage wecken und auch heute noch von historischem Wert sein dürften. Beispiele sind der Degen, den er in Austerlitz trug; der Wecker, den er, wie er mitteilt, Friedrich II. in Potsdam genommen hat; oder der Hut Henris IV. Die Belesenheit des Kaisers kommt zum Ausdruck in dem Vermächtnis von vierhundert Bänden aus seiner Bibliothek, die aus denen ausgewählt werden sollen, die er am meisten benutzt hat. Alles soll dem Sohn ausgehändigt werden, wenn er sein sechzehntes Lebensjahr vollendet.
Persönliches und Politisches, aus erbrechtlichem Blickwinkel freilich weniger Bedeutendes, findet sich in der Einleitung des Testaments. So soll sein Sohn nicht vergessen, dass er als Prinz geboren wurde, und sich niemals als Werkzeug der Triumvirn, die die Völker Europas unterdrücken, gebrauchen lassen. Stattdessen solle er seinen Wahlspruch annehmen: „Alles für das französische Volk.“ Talleyrand und den anderen verzeiht er die Treuebrüche, durch die der unglückliche Ausgang der beiden Besetzungen Frankreichs verschuldet worden sei, relativiert die Verzeihung aber, indem er hinzusetzt: „Möge Ihnen das französische Volk verzeihen können wie ich.“ Seine Liebe zum französischen Volk, das so zahlreiche Opfer bringen musste, kommt schließlich auch in seiner Beisetzungsanweisung zum Ausdruck, die erst Louis-Philippe 1840, also fast zwanzig Jahre nach seinem Tod am 5. Mai 1821, erfüllen wird: „Ich wünsche, dass meine Asche an den Ufern der Seine ruht, inmitten des französischen Volkes, das ich so sehr geliebt habe.“
orakel
rio ghert (orant)
- 01.09.2007, 20:27 Uhr
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