12.09.2007 · Die Brüder Jules und Edmond de Goncourt lebten ganz für die Literatur. Nach ihrem Tod sollte eine Stiftung, die Académie Goncourt, mit einem jährlichen Preis Schriftsteller fördern. Dass es den Preis doch noch gab, lag am Geschick des Rechtsanwalts Poincaré. Er wurde später Staatsmann.
Von Hans Flick und Frank HannesViele dürften die Académie Goncourt als jene Institution kennen, die alljährlich den bedeutendsten französischen Literaturpreis vergibt: den Prix Goncourt, zu dessen Preisträgern unter anderen Marcel Proust, Simone de Beauvoir und Marguerite Duras zählten. Weniger bekannt sein dürften jedoch die juristischen Streitigkeiten, die sich um die Entstehung der Académie rankten und die deren Wirken um mehr als ein halbes Jahrzehnt verzögert haben.
Die Streitigkeiten begannen am 16. Juli 1896 mit dem Tod des Académie-Gründers, des französischen Schriftstellers Edmond de Goncourt. Er und sein im Jahr 1870 vorverstorbener Bruder Jules waren Söhne eines wohlhabenden napoleonischen Offiziers. Die beiden Brüder hinterließen weder Kinder noch Ehefrauen. Zu ihren gesetzlichen Erben zählten nur Cousins und Cousinen, die jedoch nie die Brüder getroffen und zu denen diese auch keinerlei emotionale Bindung hatten.
Die beiden Brüder lebten für die Literatur
Ihr Leben widmeten Jules und Edmond de Goncourt ganz der eigenen schriftstellerischen Tätigkeit und der Förderung anderer Literaten. In ihrem Haus in Auteuil am westlichen Stadtrand von Paris trafen sich seit 1868 regelmäßig Schriftsteller und Literaturkritiker, um literarische Entwicklungen zu diskutieren und junge Autoren vorzustellen. Auch die eigenen finanziellen Interessen ließen sie nicht aus den Augen, wussten sie doch das Vermögen ihres Vaters zu erhalten und zu mehren. Neben ihrem Haus und erheblichen Barmitteln gehörte hierzu besonders eine respektable Sammlung von Kunstgegenständen des 18. Jahrhunderts.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich sowohl Edmond als auch Jules de Goncourt mit dem Gedanken beschäftigten, an wen ihr Vermögen nach ihrem Ableben fallen würde. Beide hegten den Wunsch, es möge auch nach ihrem Tod der Förderung der Literatur und des literarischen Nachwuchses dienen. Bereits im Jahr 1884 setzte Edmond de Goncourt daher testamentarisch seinen engen Freund und Schriftsteller Alphonse Daudet („Briefe aus meiner Mühle“, „Die wundersamen Abenteuer des Tartarin von Tarascon“) zum Alleinerben ein, belastete ihn aber zugleich mit der Auflage, nach dem Tod Goncourts eine Stiftung mit dem Namen „Société littéraire de Goncourt“ zu errichten. Deren Zweck solle die Vergabe eines jährlichen Preises für ein hervorragendes Prosawerk sein.
Es fehlte ein juristischer Beistand
Unglücklicherweise war Goncourt zu diesem Zeitpunkt nicht juristisch beraten. Sein Gespür für juristische Fallstricke schien dennoch ausgeprägt zu sein, überkamen ihn doch bei der Aufsetzung des Testaments Zweifel an der Wirksamkeit seiner Verfügung. Tatsächlich wollte er ja, dass sein Vermögen nicht Daudet, sondern der zu gründenden Stiftung zugutekam. Welche Funktion hatte also Daudet? Unsicher in der Formulierung, tauschte Goncourt den im ersten Testamentsentwurf verwendeten Begriff des „Erben“ durch das Wort „Vermächtnisnehmer“ aus. Dem folgte ein erneuter Begriffswechsel hin zum „Testamentsvollstrecker“, um schließlich doch wieder die Bezeichnung „Erbe“ zu verwenden.
Im Jahr 1892 wandte er sich dann an einen Notar und übergab diesem das Testament einschließlich zwischenzeitlich verfügter Testamentszusätze. Das Papierkonvolut bestand aus mehreren durchnummerierten Blättern, die ihrerseits in einem Doppelblatt lagen, auf dessen Frontseite Goncourt die Worte „Testament mai 1892“ geschrieben hatte. Im Jahr 1893 fügte Goncourt dem Papierkonvolut ein ergänzendes Testament hinzu, wonach er neben Daudet den Dramatiker und Romancier Léon Hennique als Erben einsetzte und beiden die Stiftungserrichtung zur Auflage machte.
Die Verwandtschaft klagte prompt
Es kam, wie es kommen musste. Nach dem Tode Goncourts klagten die Cousins und Cousinen vor dem Tribunal Civil de la Seine auf Herausgabe des Nachlasses kraft gesetzlichen Verwandtenerbrechts. Sie stützten ihre Klage auf zwei Gründe: Zunächst sei das Testament allein schon formnichtig. Dem äußeren Umschlag zufolge datiere das Testament aus dem Jahr 1892. Tatsächlich aber sei das ursprüngliche Testament im Jahr 1884 und die Testamentszusätze zwischen 1884 und 1892 verfügt worden. Da ein falsch datiertes Testament nichtig sei, sei die Erbeinsetzung unwirksam.
Zum andern war das Testament nach Auffassung der gesetzlichen Erben aber auch aus materiellen Gründen nichtig. Es widerspreche nämlich dem Grundsatz, dass eine zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht existente Person nicht Erbe sein könne. Daudet und Hennique seien zwar als Erben bezeichnet, tatsächlich aber bloße Testamentsvollstrecker, da ihnen der Nachlass im Ergebnis nicht zugutekommen solle. Erbin sei vielmehr die „Académie“, die zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht bestand, sondern erst durch die „Erben“ errichtet werden solle. Eine Verfügung zugunsten einer nichtexistenten Person sei aber nichtig. Die von Goncourt gewählte Konstruktion - Übertragung seines Vermögens auf Daudet und Hennique mit der Auflage zur Weitergabe an die Académie - sei daher als Gesetzesumgehung („fraude à la loi“) nichtig.
Poincaré boxte die Sache vor Gericht durch
Besorgt um die Verwirklichung des letzten Willens von Goncourt, beauftragten Daudet und Hennique den jungen Anwalt Raymond Poincaré mit der Prozessvertretung. Poincaré war ein brillanter Jurist und geborener Staatsmann. Im Laufe seiner politischen Karriere sollte er nicht nur verschiedene Ministerämter bis hin zum Amt des Ministerpräsidenten, sondern schließlich auch von 1913 bis 1920 das Amt des Präsidenten der Französischen Republik einnehmen.
Auch in der Sache Goncourt wusste Poincaré zu brillieren und das Gericht von der Wirksamkeit der Erbeinsetzung zu überzeugen. Der Umschlag aus dem Jahr 1892 mit dem Testament aus dem Jahr 1884 sei letztlich ein einziges Testament aus dem Jahr 1892 mit dem Inhalt, dass die früheren Testamente und Testamentszusätze unter diesem Datum erneut verfügt werden sollten. Tatsächlich habe daher keine falsche Datierung stattgefunden. Auch der Vorwurf der „fraude à la loi“ entbehre jeder Grundlage. Es gäbe kein Gesetz, das die Vorgehensweise Goncourts verbiete. Dieser Argumentation folgend, wies das Tribunal Civil de la Seine mit Urteil vom 5. August 1897 die Klage ab. Das Urteil wurde am 1. März 1900 durch den Cour d'Appel de Paris bestätigt. Die Académie Goncourt wurde schließlich am 19. Januar 1903 offiziell anerkannt und vergab noch in jenem Jahr den ersten Literaturpreis - mehr als sechs Jahre nach Goncourts Tod.
Die Fehler hätten sich vermeiden lassen
Der Fall Goncourt zeigt beispielhaft, wie wichtig die qualifizierte juristische Betreuung bei der Abfassung und Aufbewahrung des Testaments ist. Hätte Goncourt bereits im Jahr 1884 juristischen Beistand in Anspruch genommen und das Testament bei seinem Notar deponiert, wären die späteren Änderungen wohl in einer nicht angreifbaren Form entstanden, und die Kläger hätten im Hinblick auf die Formnichtigkeit keinen Ansatzpunkt zum Streit gehabt.
Zudem zeigt der Fall Goncourt - wie schon der im ersten Teil dieser Serie geschilderte Fall Städel -, dass eine erst von Todes wegen zu errichtende Stiftung erhebliche Rechtsunsicherheiten und mehrjährig offene Rechtsverhältnisse auslösen kann. Einmal mehr gilt daher die Empfehlung, die Stiftung schon vor dem Todesfall zu gründen und testamentarisch nur noch den Vermögensübergang vom Erblasser auf die Stiftung zu verfügen.
Der Fall Goncourt hat das Gesetz geändert
Ein Letztes lehrt der Fall Goncourt: den Einfluss der Gerichtspraxis auf die Gesetzgebung. Im Jahr 1884 bestand in Frankreich kein Anspruch auf Gründung einer Stiftung. Vielmehr stand ihre Anerkennung als juristische Person im Ermessen des Staates. Aus diesem Grunde sah sich Goncourt gezwungen, zunächst Daudet und Hennique als Erben einzusetzen und diese mit der Gründung der Académie zu beauftragen, um so sicherzustellen, dass bei Ablehnung des Gründungsantrages der Nachlass nicht an seine Cousins und Cousinen fallen würde.
Der französische Gesetzgeber hat diese Gesetzeslage vor dem Hintergrund des Rechtsstreits um den Nachlass von Goncourt im Jahr 1901 geändert. Heute könnte Goncourt die Académie schon zu Lebzeiten gründen und sie dann testamentarisch als Erbin bedenken. Der von ihm damals gewählten Konstruktion bedürfte es nicht mehr - eine heute durch Stiftung gegründete Académie könnte ihre Arbeit sofort aufnehmen, zum Wohle der Literaten und ihrer Leser.