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Tariftreuegesetz Die Hintertür ist zu

04.04.2008 ·  Den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhielt ein Betrieb bisher nicht für das günstigste Angebot, sondern weil er Tarifverträge einhält, die er nie unterschrieben hat. Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis zum Glück ein Ende gemacht.

Von Melanie Amann
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Will der Staat eine Schule bauen oder einen Park anlegen, hat er die Wahl zwischen privaten Auftragnehmern. Wer den Zuschlag bekommt, entscheidet das Vergaberecht. Im Interesse der Steuerzahler sollte das günstigste Angebot gewinnen.

Seit einiger Zeit haben aber einige Bundesländer diese Vorschriften "reformiert", um durch die Hintertür Sozialpolitik zu betreiben. Den Zuschlag erhält ein Betrieb nicht für das günstigste Angebot, sondern weil er Tarifverträge einhält, die er nie unterschrieben hat. In Berlin hat der Staat gleich selbst das Gehalt der Mitarbeiter festgelegt. Nicht nur in Niedersachsen haften die Bieter auch für Zulieferer und Subunternehmer, auf deren Lohnpolitik sie keinen Einfluss haben. Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis zum Glück ein Ende gemacht, zumindest für Fälle, in denen europäische Bieter oder Subunternehmer involviert sind. Ausländische Bauunternehmer müssen sich an das Entsendegesetz halten, aber nicht an örtliche Tarifverträge. Die Richter verbieten keinen allgemeinen Mindestlohn, sie erinnern aber daran, dass es dafür andere Instrumente gibt. Die beste Lehre wäre freilich, der Staat ließe derartige verzerrende Eingriffe ganz.

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