15.07.2007 · Zwar hat sich die Lokführer-Gewerkschaft das Recht für weitere Warnstreiks erstritten, doch davon will die GDL zunächst keinen Gebrauch machen. In der kommenden Woche dürfte es ruhig an der Streikfront bleiben.
Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) darf ihre Mitglieder wieder zu bundesweiten Warnstreiks im Regional-, Fern- und Güterverkehr aufrufen. Das Arbeitsgericht Mainz hat am Samstag auf Widerspruch der GDL anders lautende Einstweilige Verfügungen aufgehoben. Bis voraussichtlich Montag, den 23. Juli sind aber keine Streiks zu erwarten: An diesem Donnerstag treffen sich Vertreter der GDL und der Deutschen Bahn wieder zu Gesprächen, und an Wochenenden wird nicht gestreikt, hat die Gewerkschaft schon angekündigt.
Das Arbeitsgericht hob die Verfügungen gegen die GDL auf, da diese ihre Tarifforderungen „maßgeblich eingeschränkt“ habe. Vorher hatten die Lokführer einen umfassenden Tarifvertrag für das Fahrpersonal gefordert, der auch Details über Zulagen und betriebliche Altersversorgung enthalten sollte. Diesbezüglich galt für die GDL aber noch die Friedenspflicht, weshalb das Gericht die Warnstreiks untersagt hatte. Vor dem Arbeitsgericht reduzierte die GDL ihre Forderung nun auf drei Elemente: Einen eigenständigen Tarifvertrag für ihre Mitglieder, ein höheres Grundgehalt und kürzere Arbeitszeit. Dieser Sachverhalt biete keinen Anlass mehr für ein Streikverbot, so das Gericht.
Bahn: „Nebulöse“ Tarifforderungen
Die Kernfrage der Beteiligten blieb in Mainz aber unbeantwortet, nämlich ob der Lokführer-Streik überhaupt zulässig ist, wenn die Bahn bereits einen anderen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der Konzern will, dass sich die GDL wie in vergangenen Jahren dem Tarifvertrag mit Transnet und der GDBA anschließt. Dabei stützt sich der Konzern auf höchstrichterliche Urteile, wonach in Betrieben Tarifeinheit herrschen soll in Gestalt von einem Vertrag für alle. Gebe es doch mehrere, gelte derjenige, der allen Beschäftigten gerecht werde. Wegen dieser Rechtsprechung hält die Bahn den Lokführer-Streik für rechtswidrig, zudem seien die Tarifforderungen der GDL „nebulös“.
Ein Kollisionsfall liege hier gar nicht vor, erwiderte der Anwalt der GDL, Ulrich Fischer, vor Gericht. Zur Empörung der Gegenseite zweifelte er die Wirksamkeit des ersten Tarifvertrags an: Niemand kenne dieses „Geheimpapier“. Solange die Bahn den Tarifvertrag nicht veröffentliche, sehe er kein Kollisionsproblem. Überhaupt sei die Rechtsprechung zur Tarifeinheit überholt, unterinstanzliche Gerichte hätten wiederholt Arbeitskämpfe kleiner Gewerkschaften zugelassen. Alles andere wäre „Tarifzensur“, die eine „marktwirtschaftliche Konkurrenz“ zwischen Gewerkschaften im Keim ersticke.
Hermann Bayreuther, Verhandlungsführer der Bahn, verwies auf die praktischen Folgen mehrerer Tarife. Die Verträge der Mitarbeiter verwiesen stets auf „den gültigen Tarifvertrag“. Für den Konzern sei nicht erkennbar, wer wo organisiert sei und er dürfe die Mitarbeiter nicht zur Auskunft zwingen. „Die werden sich schon melden“, kündigte Anwalt Fischer an.
Alternativer Lösungsweg?
Am Montag werden der Hauptvorstand und die Tarifkommission der GDL ihre weitere Strategie festlegen. Bei den Gesprächen in Frankfurt am Freitag hatte sich auch ein alternativer Lösungsweg abgezeichnet. So erwägt die Bahn offenbar, die Lokführer im bestehenden Tarifsystem in eine höhere Lohngruppe einzustufen.
Derzeit gehören sie zur Tarifgruppe E8, die Forderung der GDL entspräche einer Vergütung nach E10. Dazu müsste die GDL jedoch von ihrer Forderung nach einem eigenen Tarifvertrag abrücken. Dies wäre nicht nur nach dem Urteil vom Wochenende ein Rückschritt. Es würde zudem die Grenzen des Mandats der GDL-Verhandlungsführer überschreiten, sagte ein Gewerkschaftssprecher am Freitag.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.728,19 | −0,15% |
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