25.08.2004 · Die Bauwirtschaft verfolgt die Diskussion über gesetzliche Mindestlöhne mit klaren Vorstellungen: Bauarbeitgeber und Gewerkschaft IG Bau lehnen gesetzliche Vorgaben einvernehmlich ab.
Die Bauwirtschaft verfolgt die Diskussion über gesetzliche Mindestlöhne mit klaren Vorstellungen: Bauarbeitgeber und Gewerkschaft IG Bau lehnen gesetzliche Vorgaben einvernehmlich ab. Sie haben sich - als einzige Branche in Deutschland - schon 1996 für tarifliche Mindestlöhne entschieden. Die Tarifpartner haben damals auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes festgelegt, daß allen Bauarbeitern auf deutschen Baustellen der tarifliche Mindestlohn zu zahlen ist. Anspruch haben auch die Arbeitnehmer, die der tariflichen Entlohnung sonst nicht unterliegen. Die "Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe" vom Dezember 2003 regelt die aktuellen Standards: Von September an bekommt ein ungelernter Arbeiter im Westen 10,36 Euro je Stunde, im Osten 8,95 Euro. Der Facharbeiter im Westen verdient 12,47 Euro, im Osten 9,65 Euro. In einem Jahr steigen die Löhne noch einmal leicht. Erst Mitte 2006 muß über neue Mindestlöhne verhandelt werden.
Verfassungsrechtliche Klagen gegen die Mindestlohnregelung blieben ohne Erfolg. Die Kläger hatten angeführt, sie seien in ihrer Koalitionsfreiheit verletzt. Außerdem gefährde die Festschreibung von Mindestlöhnen ihre Existenz. Das Bundesverfassungsgericht erkannte keine Grundrechtsverletzung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied überdies im Fall eines portugiesischen Bauunternehmens, das sich gegen die deutsche Regelung wehrte, ein Mitgliedstaat dürfe einem Bauunternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sei und seine Arbeitnehmer entsende, einen Mindestlohn vorschreiben. Allerdings müßten dadurch tatsächlich die Arbeitnehmer geschützt werden. Wirtschaftspolitische Ziele wie der Schutz einheimischer Unternehmen rechtfertigten die Verpflichtung zum Mindestlohn nicht.
Nach Auffassung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat sich die Mindestlohnregelung bewährt. Die Erfahrungen seien positiv, die Löhne hätten sich stabilisiert, betonen die Sprecher beider Verbände. Die Zahl der Bauarbeiter sei seit 1995 von 1,5 Millionen auf heute knapp 800 000 gesunken. Durch die Mindestlöhne sei ein völliger Zusammenbruch des gewerblichen Baus in Deutschland aber verhindert worden. Den Anteil der ausländischen Beschäftigten beziffert HDB-Sprecher Heiko Stiepelmann schätzungsweise auf ein Viertel. Statistisch zu belegen sei dies nicht. Klar sei aber, daß der Anteil der Ausländer ohne Mindestlöhne deutlich höher läge. Die Kunden hätten unter der Regelung nicht gelitten, denn die Baupreise seien seit Mitte der neunziger Jahre gesunken. Dennoch sei nicht auszuschließen, daß der Anreiz zur Schwarzarbeit gestiegen sei. Die Verbände räumen zudem ein, daß es schwierig sei, die Einhaltung der Mindestlohnregelung zu kontrollieren. Stiepelmann betonte, es gebe "schwarze Schafe", die Vorgaben - beispielsweise durch niedrigere Löhne oder verlängerte Arbeitszeiten - umgingen. Die Kontrollen würden aber verschärft. Derzeit bereitete die Bauwirtschaft mit dem Bundesfinanzministerium eine Kampagne zur Abwehr der illegalen Beschäftigung vor.
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