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Tätigkeitsbericht Datenschutzbeauftragter fordert Zurückhaltung

19.04.2005 ·  Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat mehr Zurückhaltung bei der Speicherung von Daten angemahnt.

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Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat mehr Zurückhaltung bei der Speicherung von Daten angemahnt.

Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen und zunehmender Regeln zum Schutz der inneren Sicherheit äußerte Schaar am Dienstag den Wunsch, „daß der Datenschutz ernster genommen wird.“ Kritik übte er an der vorschnellen Einführung biometrischer Pässe und der Speicherung von Telekom-Daten. Auch bei der Einführung von Gesundheitskarte und Job-Card forderte er Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Skepsis bei biometrischen Pässen

Schaar begrüßte es bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2003-2004 in Berlin, daß das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich respektiert werde. Allerdings forderte er, die nach den Terroranschlägen des 11. September erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden müßten kritisch überprüft werden. „Ich erwarte, daß Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht werden oder die sich nicht bewährt haben, zurückgenommen werden“, erklärte er.

Die für Herbst geplanten Einführung der biometrischen Pässe soll nach dem Willen Schaars auf Sommer nächsten Jahres verschoben werden. „Ich fordere ein Moratorium“, sagte der Datenschutzbeauftragte. So könne die Zeit genutzt werden, an der Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so zuverlässig funktioniere wie angenommen.

Schaar: Aus Providern keine Hilfssheriffs machen

Schaar forderte von der Bundesregierung auch ein Gesetz zur Begrenzung der Telekommunikationsüberwachung. Besonders kritisch bewertete er eine auf EU-Ebene diskutierte Initiative zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für zwölf bis 36 Monate.

„Wir müssen alles vermeiden, den Providern Hilfssheriffssterne ans Revers zu heften“, warnte er. Als Alternative beschrieb er die amerikanische Strafverfolgungspraxis. Auf Ersuchen der Behörden müßten dort die elektronischen Daten von den Dienstanbietern zwar weiter gespeichert werden. Sie könnten aber nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses innerhalb von 90 Tagen herausgegeben werden.

Zu viele Daten bei Hartz IV

Vor einer Einschränkung des Richtervorbehaltes bei der DNA-Analyse von Straftätern, wie sie in der rot-grünen Koalition diskutiert wird, warnte Schaar. Er machte auch keinen Hehl aus seinen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Kontenabfrage zur Fahndung nach Steuerhinterziehern, die die Finanzämter seit 1. April veranlassen können.

Auch bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II seien in den ersten Formularen zu viele Daten erfaßt worden, die noch immer in den Akten vorhanden seien, bemängelte Schaar. Außerdem hätten zu viele Mitarbeiter der Arbeitsagenturen Zugriff auf die Daten. Die Zugriffe würden noch nicht einmal protokolliert.

Polizei weist Kritik zurück

Die FDP-Expertin Gisela Piltz stellte sich hinter die Forderungen Schaars. „Für die FDP ist Datenschutz vor allem Schutz der Bürgerrechte“, betonte sie. Die Grünen-Abgeordnete Silke Stokar kündigte an, daß Rot-Grün - wie von Schaar gefordert - demnächst eine Zertifizierung für datenschutzfreundliche Verfahren beraten werde.

Die Gewerkschaft der Polizei wies die Kritik zurück, die Sicherheitsbehörden würden zu viele Telefone abhören. „Ginge es nach den Wünschen des Bundesdatenschutzbeauftragten, würde die Bekämpfung der Schwerkriminalität stark beeinträchtigt werden“, erklärte GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg.

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