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„Stuttgart 21“ Bedenken gegen Volksabstimmung

 ·  Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg wird nun wieder über eine Volksabstimmung zum Bahnprojekt „Stuttgart 21“ diskutiert. Dabei geht es nicht nur darum, ob ein Plebiszit rechtmäßig ist. Es könnte auch vorab am festgelegten Quorum scheitern.

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Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg steht nun wieder eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ zur Debatte. Sobald die Fakten auf dem Tisch lägen, wollten beide Parteien das Volk zu diesem Projekt befragen, hieß es am Dienstag. Dabei hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung auf dem Höhepunkt des Protests im vergangenen Jahr schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob ein solches Plebiszit in dieser Frage überhaupt zulässig ist, nachdem die SPD dies nachdrücklich gefordert hatte. Im Oktober sind die beiden Verfassungsrechtler Paul Kirchhof und Klaus-Peter Dolde zum Schluss gekommen: Ein Plebiszit wäre nicht zulässig.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Kirchhof betonte, dass der Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Eisenbahnschienen nicht in die Zuständigkeit des Landes, sondern ausschließlich in die des Bundes fallen würde. „Über den Bau eines Teilstücks der europäischen Magistrale von Paris nach Bratislava kann also weder der Landtag noch das Volk als Landesgesetzgeber entscheiden“, stellte er klar. Deshalb habe ein Beschluss des Landes oder eine Volksabstimmung des baden-württembergischen Staatsvolkes keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Bundes. Der Stuttgarter Verwaltungsrechtler Klaus-Peter Dolde argumentierte zudem, dass ein Ausstiegsgesetz auf die Änderung des Haushaltsplans ziele. Daher könne es nach der Landesverfassung nicht Gegenstand einer Volksabstimmung sein.

Allerdings gibt es noch ein weiteres Problem: Das Quorum für eine Volksabstimmung ist in Baden-Württemberg laut Landesverfassung mit 33 Prozent der Wählerstimmen vergleichsweise hoch, es hat bisher auch noch nie eine Volksabstimmung im Land gegeben. Die SPD hatte sich auf die Einschätzung der Staatsrechtler Joachim Wieland sowie Georg Hermes gestützt, wonach eine Volksabstimmung im Fall eines Konflikts zwischen Landtag und Regierung möglich sei. In diesem Fall sei eine Einhaltung des 33-Prozent-Quorums nicht notwendig, meinte die SPD.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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