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Streit um Ölkatastrophe BP muss Rückschlag hinnehmen

27.01.2012 ·  Ein amerikanisches Gericht entscheidet, dass der Ölriese Schadenersatzforderungen nicht auf ein anderes beteiligtes Unternehmen abwälzen kann. Nun wird über einen außergerichtlichen Vergleich spekuliert.

Von Marcus Theurer, London
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BP kann die exorbitanten Kosten der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko nicht auf den ebenfalls beteiligten Schweizer Dienstleister Transocean abwälzen. Das entschied ein Bezirksgericht im amerikanischen New Orleans. Vor der Kammer soll in einem Monat ein Mammutprozess zur Klärung der Schuldfrage des Unglücks beginnen. Der zuständige Bezirksrichter Carl Barbier stellte jetzt vorab allerdings auch klar, dass Transocean dennoch für eventuelle Strafzahlungen und Bußgelder selbst geradestehen müsse. In dem Gerichtsverfahren geht es um enorme Summen. Allein Strafzahlungen und Bußgelder könnten bis zu 20 Milliarden Dollar erreichen.

BP hat für die schwerste Ölpest der amerikanischen Geschichte bisher Schadensrückstellungen von 42 Milliarden Dollar vorgenommen. Falls dem Ölriesen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden sollte, könnten die Kosten aber noch höher ausfallen. Das britische Unternehmen ist der zweitgrößte europäische Öl- und Gaskonzern und mit seiner Tankstellenkette Aral Marktführer in Deutschland.

Fast 800 Millionen Liter Rohöl flossen ins Meer

Analysten spekulieren, dass BP einen außergerichtlichen Vergleich schließen könnte, um einen langwierigen Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Dieser dürfte BP nach Schätzung der Investmentbank Morgan Stanley aber weitere 8 bis 13 Milliarden Dollar zusätzlich zu den bisherigen Rückstellungen kosten. BP-Chef Bob Dudley hat wiederholt gesagt, sein Unternehmen sei offen für einen Vergleich, aber nicht um jeden Preis.

Der BP-Aktienkurs fiel am Freitag im Handelsverlauf in London um 2,6 Prozent auf 464 Pence. Die Notierung von Transocean stieg dagegen in Zürich um 6,4 Prozent auf 46,22 Franken. Gleichwohl teilten beide Unternehmen mit, die Entscheidung des Gerichts bestätige ihre eigene rechtliche Position. BP und Transocean streiten seit vielen Monaten über die Verantwortung für den Unfall. Bei einer Explosion auf der von Transocean im Auftrag von BP betriebenen Bohrplattform „Deepwater Horizon“ waren im April 2010 elf Arbeiter ums Leben gekommen.

Nach Behördenschätzungen flossen in den folgenden drei Monaten fast 800 Millionen Liter Rohöl ins Meer, die zu starken Verschmutzungen an der amerikanischen Golfküste führten. BP sieht sich deshalb mit einer Welle von Schadenersatzforderungen konfrontiert, die in dem Prozess in New Orleans gebündelt werden. Die Briten wiederum wollen Transocean und das amerikanische Unternehmen Halliburton gerichtlich zwingen, sich an den Kosten zu beteiligen (F.A.Z. vom 4. Januar). Halliburton soll bei wichtigen Betonarbeiten an dem Bohrloch gepfuscht haben. Andere beteiligte Unternehmen haben sich im vergangenen Jahr im Rahmen von Vergleichsvereinbarungen bereit erklärt, BP einen kleinen Teil der Kosten abzunehmen. Die Ungewissheit über den Ausgang des bevorstehenden Gerichtsprozesses in New Orleans macht die BP-Aktionäre zunehmend nervös. Die Kosten, um die Aktie des Konzerns mit Optionsgeschäften gegen Kursverluste abzusichern, sind auf einen Rekordwert gestiegen.

BP wird an der Börse noch immer rund 33 Milliarden Pfund niedriger bewertet als vor dem Unglück, obwohl der Ölpreis und damit die Profitabilität des operativen Geschäfts seither stark gestiegen sind. Das Gerichtsverfahren gegen BP, Transocean, Halliburton und andere Unternehmen gilt als größter Rechtsstreit in den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten. In dem Prozess werden die Forderungen von mehr als 120000 Klägern zusammengefasst, die von örtlichen Fischern bis zur amerikanischen Regierung reichen.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in London.

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