Home
http://www.faz.net/-gqe-71q1n
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Streit um Einspeisegebühren Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

 ·  Der Kabelnetzbetreiber will Einspeisegebühren von den Öffentlich-Rechtlichen und zieht nach Informationen der F.A.Z. jetzt vor Gericht. Kommt es zu keiner Einigung, wird Kabel Deutschland die Programme von ARD und ZDF ab Januar nicht mehr ausstrahlen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (29)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 31.07.2012 13:25 Uhr

"Einspeisegebühr":Eine verdeckte Subvention der Kabelnetzanbieter zu Lasten der Gebührenzahler

Die Zahlung einer "Einspeisegebühr" von ARD/ZDF an Kabelnetzbetreiber war eine verdeckte Subvention des Netzaufbaus - zu Lasten der Gebührenzahler.
Angesichts der mittlerweile erreichten Netz-Ausbaustufen ist eine solche Anschubfinanzierung tatsächlich nicht mehr zeitgemäß.
So ist es nur folgerichtig, dass mittlerweile 160 Kabelnetzbetreiber keinerlei Anspruch auf die "Einspeisesubvention" haben.
Allerdings haben es sich 3 Alt-Anbieter in ihrer Subventionswelt bequem eingerichtet. Jahr für Jahr fordern sie rund 60 Mio.Euro.
Man kann es nur als Akt der Desinformation bezeichen, wenn die Kabelnetzbetreiber dabei auf SAT-Betreiber verweisen, die als technische Anbieter von den Anstalten enlohnt werden.
Es ist offensichtlich, dass die SAT-Betreiber in ihrer Rolle als technischer Deinstleister eben keine eigenen Entgelte beim Zuschauer einfordern, wie es die Kabelnetzbetreiber tun.

Empfehlen
Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 31.07.2012 08:56 Uhr

160 Kabelnetzbetreiber versorgen 5 Mio.dt.Haushalte ohne Anspruch auf ARD/ZDF-Einspeisegebühren

Es existieren in Deutschland nur noch 3 Anbieter, die sich anmaßen, bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ( und damit beim Gebührenzahler ) rund 60 Mio. Euro jährlich abzugreifen.
Es ist wirklich an der Zeit, diesen merkwürdigen Brauch, bei dem Zuschauer zweimal für das gleiche Programm bezahlen, zu unterbinden

Empfehlen
Closed via SSO
Sebastian Kramer (Krakz) - 31.07.2012 08:00 Uhr

KLärung der Rechtspositionen

Für den Kunden ziemlich egal. Die öff rechtl greiefen eine alte Regelung an, ijn der Hoffnung sich zu verbessern. Kabel wird sich wehren - Gerichte entscheiden.
Letzten Endes werden die Kabelnetze nie auf die GEZ-.Sender verzichten können. Ich kann nur sagen, selbst die Blockade der HD-Öff-Rechtl. wird mich zum nervigen Wechsel auf Sat veranlassen, wenn sie denn andauert

Empfehlen
Thomas Synowietz

GEZ!?

Sollte dies nicht zur Kündigung bei der GEZ berechtigen? Denn wenn man nicht in der Lage ist ARD & Co. zu empfangen...
oder wird dann die Argumentation angeführt man könne sich ja eine Sat-Anlage kaufen...
Mit sicherheit wird es der Diskussion über die Zwangsgebühr neuen Aufwind geben.

Empfehlen
Georg Schneider

Vorteil Kabel Deutschland

Wenn Kabel Deutschland keine ÖR Programme mehr sendet wäre das für mich ein Grund sofort bei Kabel Deutschland einen Vertrag abzuschließen. Allein schon weil ich diese staatlichen Propagandasender boykottieren möchte.

Empfehlen
Peter Nicol
Peter Nicol (pnicol) - 31.07.2012 03:07 Uhr

Die GEZ kassiert wie ein Finanzamt

ab nächstes Jahr von jedem Haushalt. Dann bezahle ich auch für ein Fernsehen, daß ich überhaupt nicht empfange weil mir die abgewogenen Sprechblasen unserer Politiker auf den Keks gehen.

"Logisch," daß dann nichts mehr für die Verbreitung gezahlt wird.

In Mainz ist das ZDF für seine fürstlichen Gehälter bekannt.
Logisch, daß man da sparen muß.

Empfehlen
Mario Becker

Deutscher Weg ...

Die GEZ kann man natürlich nicht einfach streichen, denn er Empfang ist keine Vorraussetzung mehr ...

Aber zurück zum Thema ...

Die Kabelgebühren sind nicht mehr zeitgemäß, denn mit diesen Gebühren sollte der Flächendeckende Netzausbau finanziert werden und hier gibt es in den letzten Jahren null Bewgung, der Internetausbau gehört nicht dazu.
Aus deisem Grund ist hierzulande üblich, dass die KNB sowohl vom Kunden als auch vom Privatmann Geld kassieren. Es müsste umgekehrt sein, die KNB müssen zahlen, um ein attraktives Angebot zu haben ...
Wenn ARD/ZDF die Gebühren weiterhin zu bezahlen, folgt aus dem Umkehrschluss, dass diese freiempfangbar ohne Gebühren sein müssten ...
Es hätte micha uch gewundert, wenn das Gutachten zu einem anderen Ergebnisgekommen wäre.
Fakt ist, dass ARD+ZDF+Drittes+KIKA+Phoenix+3Sat und arte Must carry sind, der Rest ist Zugabe, aber trotzdem können sich die KNB es sich nicht leisten diese auszuspeisen. Die Vermieter werden sich freuen + es gibt ja noch DVB-T

Empfehlen
Alex Merck
Alex Merck (AlexM3) - 30.07.2012 21:58 Uhr

Entweder die ÖR zahlen oder sie senden halt anders - eine kostenlose

Verbreitung ist absolut nicht angemessen. Für die Ausstrahlung auf Satelliten und terrestrisch zahlen sie selbstverständlich auch bzw. haben entsprechende Kosten. (Im Radiobereich zahlen sie für die Ausstrahlungstechnik inkl. Betrieb mehr als an GEMA und GVL für die verwendete Musik!)

Empfehlen
Hermann Rampf

und ich vverlange...

...die sofortige Abschaffung der Zwangsabgabe.
Ansatt der verordneten Versorgungspflicht - wie ich das verstanden habe - nachzukommen, unterhalten die ÖR hundertete von teuren TV und Radiosendern und versuchen damit, den Privaten Kunden abzunehmen. Die horrenden Kosten machen einen Erfolg des Pay TV unmöglich.

Empfehlen
Max Mahlheim
Max Mahlheim (Akkin) - 30.07.2012 19:00 Uhr

Wo kann man ARD und ZDF nicht per Schüssel empfangen ?

damit wäre die Problematik ja geklärt!

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.07.2012 08:34 Uhr
Stefan Scholz
Stefan Scholz (krips) - 31.07.2012 08:34 Uhr

Mieter

Wie es ihnen baurechtlich nicht gestattet wird oder der Vermieter es untersagt.

Empfehlen
Hans ertzwerk

Dort, wo keine Schüsseln angebracht werden dürfen

z.B. in vielen Mietwohnungen /- häusern oder denkmalgeschützen Gebäuden.

Empfehlen
Franz Holzinger

ARD und ZDF Zwangsbeiträge gehören endlich abgeschafft!

Ich schlage vor, dass die ARD und ZDF Zwangsbeiträge endlich abgeschafft werden. Nur wer deren Programme ansieht, soll auch entsprechend bezahlen.

In meinem Haus in Köln ist ARD und ZDF nur über Kabelfernsehen zu empfangen. Das ist bisher die ideale Lösung gewesen. Das terrestrische Fernsehen ist wegen der umliegenden Häuser nicht zu empfangen. Das Gesetz zwingt den Vermieter, dass ARD und ZDF empfangbar sein müssen. Bedeutet der Ausstieg von ARD und ZDF nun, dass der Hauseigentümer zum Betrieb einer eigenen Satellitenschüssel gezwungen werden soll? Und ich als Nichtseher müsste mit höheren Betriebskosten der Wohnung rechnen. Dann kämen zu den 200 Euro Zwangsgebühren ab 2013 noch ca. 100 Euro extra als Nichtseherkosten dazu. Ich habe kein Interesse an den Sendungen von ARD und ZDF. Auch über das Internet empfange ich kein ARD, ZDF & Co., weil die Verbindung einer Sendung laufend abbricht, und es so keinen Spaß macht, wenn ich die Übertragung dann wieder extra starten muss.

Empfehlen
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.07.2012 09:40 Uhr
Franz Holzinger

@Nils Kuhs: Nichtempfang und horrende Gebührensteigerungen

Durch den Nichtempfang von ARD und ZDF für viele Kabelnutzer und die hohen nicht gerechtfertigten Gebührensteigerungen für Nichtseher sind neue Bedingungen entstanden.
Außerdem ist es über die Digitalisierung möglich geworden, das Fernsehprogramm verschlüsselt und an die bezahlenden Nutzer zu senden.
Warum soll ein vor Jahrzehnten gefällter Gerichtsbeschluss noch heute aktuell sein? Damals hat es den analog gesendeten Rundfunk gegeben, was heute aber nicht mehr der Fall ist.

Empfehlen
Nils Kuhs

Es gibt ja mittlerweile genug Urteile,

Kommentare,.... Mittlerweile sollte doch wirklich jedem klar sein, dass es auf die persönlichen Wünsche nicht ankommt.
Nachdem dieser Punkt in den letzten Jahrzehnten wirklich unzählig oft erklärt wurde, ist es mir ein Rätsel, weshalb Sie dies immer noch fordern.

Empfehlen
Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 30.07.2012 20:25 Uhr

Keine Sorge. Die von Ihnen behauptete Vermieterpflicht, Empfangsanlagen anzubieten, existiert nicht

... auch nicht in der Narrenhochburg Köln.
Allenfalls besteht für Vermieter eine Duldungspflicht für (fachmännisch errichete) Anlagen des Mieters, die einen Zugang zu Informations- und Rundfunkangeboten ermöglichen.
Die Duldungspflicht kann eingeschränkt werden, wenn der Vermieter selbst einen ausreichenden Zugangsweg zur Verfügung stellt.

Empfehlen
Herbert Sax
Herbert Sax (H.Sax) - 30.07.2012 18:53 Uhr

Kabelempfang auf Satellit umstellen

Kabelempfang ist mit Digitalempfang sowieso zum Stressfaktor geworden. Wer die Privatsender digital empfangen will braucht eine Kryptokarte und zahlt nochmals 2 € zusätzlich und das für jeden Fernseher. Auf Sat-Empfang umstellen rechnet sich schon nach einem Jahr und man empfängt wesentlich mehr HD-Sender.

Empfehlen
Otto Klapfenberger

Ach,

ZDF-Intendant Bellut begründete die Vertragskündigung kürzlich mit dem Hinweis, es sei heute nicht mehr gerechtfertigt, „dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen.

Und eine Zwangsabgabe jedes Haushaltes (Rundfunkgebühren) ist etwa zeitgemäß?
Nicht wirklich, oder?

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.07.2012 00:55 Uhr
Wilhelm Knigge
Wilhelm Knigge (pcleopa) - 31.07.2012 00:55 Uhr

grenzenlos dumm

sind nicht nur gewisse Privatsender...Beispiel gefällig???ZDF Freitagsabends eine total hirnrissige Sendung namens "Nicht nachmachen" mit einem gewissen Wigald Boning und einem Elton glaub ich. Dass man sehen darf, wie man Sahne mit Aussenbordmotor anrührt oder mit Mehl eine Bude in die Luft jagt, wasserbetten bis zum Platzen füllt und dabei dämlich lacht...Naja man hat die Typen wohl bei was weiss ich RTL??? abgeworben und ist auch noch stolz drauf...Auf sowas kann ich erst recht verzichten, Bin froh, dass ich Pay-TV hab...da gibt´s jede Menge DOKUkanäle . Auf die öffentlich rechtlichen kann ich verzichten.

Empfehlen
Joseph Löffel

Qualität

Ich bin schon froh, daß es nicht nur noch die "zeitgemäßen" (das haben Sie schön gesagt) aber grenzenlos dummen Privatprogramme gibt. Dafür bin ich bereit, zu zahlen. Viele anspruchsvolle Themenbereiche, die von den Öffentlich Rechtlichen abgedeckt werden, lassen sich nicht durch Werbung finanzieren. Die ""-Abgaben fließen übrigens zum Teil auch an die Landesanstalten für Privaten Rundfunk und Neue Medien.

Problematisch ist aber, daß ARD und ZDF einerseits über Abgaben finanziert werden, andererseits zusätzlich noch Werbung und Sponsoring betreiben dürfen. Das müßte dringend reformiert werden.

Empfehlen
Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 30.07.2012 18:16 Uhr

Angenommen, jemand baut ein Datennetz auf, in dem er Programminhalte wie Spielfilme verbreitet..

Der Datennetzanbieter wird früher oder später Anwaltspost von den Rechteinhabern der Programminhalte erhalten. Darin wird eine wirtschaftliche Gegenleistung verlangt werden für die Nutzung der Programminhalte.
Die Sichtweise, dass es die Kabelnetzbetreiber sind, die an die Programmanbieter Nutzungsentgelte zu zahlen haben, gilt in den Vereinigten Staaten als selbstverständlich.
Sie beruht auf der Einsicht, dass Kabelnetze ohne Programminhalte nicht vermarktbar sind.
In Deutschland jedoch wird zu Lasten der Gebührenzahler eine andere Variante gespielt. Dort bitten Kabelnetzbetreiber die Programmanbieter dafür zur Kasse, kostenfrei übernommene Programminhalte gebührenpflichtig in die Haushalte zu tragen.
Ein interessanter Spass.



Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.07.2012 21:55 Uhr
Alex Merck
Alex Merck (AlexM3) - 30.07.2012 21:55 Uhr

Das ist nicht ganz übertragbar..

Ich kenne das US-System aus eigener Erfahrung sehr gut und dort würde kein Kabelnetzbetreiber die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos in seinen Übertragungsweg nehmen, da er keine bezahlte Nachfrage dafür hätte. Auch die kostenlosen werbefinanzierten Programme sowie NPR (das US-Gegenstück zu den ÖR, aber per verfassung steuerfinanziert, da ein Staatsapparat, wenn er glaubt, ein eigenes Programm machen zu müssen, dieses gefälligst aus Steuern und Spenden zu finanzieren hat) zahlen dafür, ins Kabel zu kommen, während wertvolle Payprogramme selbstverständlich Geld vom Kabelbetreiber bekommen, da dieser daran Geld verdienen kann. Durch unser Zwangs-Pay-TV ist das allerdings hier alles ganz anders..

Empfehlen
fridolin hinterhuber

Privat.

Jetzt ahmt Deutschland auch hier eine amerikanische (Un-)Sitte nach,nämlich die,ständig vor Gericht zu ziehen.Unverschämt von Kabel Deutschland,diese Klage gegen ARD und ZDF.Die Kabelverlger sollten doch intelligent genug sein zu wissen,dass sie ihre Kabel nur an den Abonnenten bringen können,wenn sie genug "Content" haben.Vielleicht überlegen sie es sich ja nochmals,ob sie künftig nur noch die privaten Sonderschulprogramme verbreiten wollen.

Empfehlen
Joseph Löffel

Alles Schau

Das sind belanglose Drohgebärden. Kabel Deutschland wird nicht ernsthaft riskieren wollen, daß der größte Teil der Kunden auf Satellit oder IPTV umsteigt. Sie wären dann unwiederbringlich verloren.

@Christian Stark: die GEZ wird es ab nächstem Jahr nicht mehr geben. Stattdessen wird eine Haushaltsabgabe eingeführt. Die müssen Sie selbst dann zahlen, wenn Sie weder TV- noch Radiogeräte im Haus haben.

Empfehlen
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.07.2012 20:53 Uhr
Harald Sulzmann

BBC US-Sender?

Sie wollen doch wohl nicht, dass sich die deutsche Bevoelkerung ihre Informationen auch aus der Sicht anderer Laender einholt. Das wuerde doch die derzeit herrschende politische Klasse schwaechen wo sie sich doch volkspaedagogisch so viel Muehe geben? (Achtung Ironie)

Empfehlen
Franz Holzinger

Verlust für Kabelanbieter durch ARD und ZDF

Die Kabelanbieter erleiden einen Verlust durch ARD und ZDF, weil die Kunden des Kabelfernsehens Gebühren an ARD und ZDF bezahlen müssen. Es wäre wünschenswert, dass die Kabel-Kunden von den GEZ Gebühren befreit werden, wenn kein ARD und ZDF mehr über das Kabel zu empfangen ist. Mit 10 Euro im Monat Fernsehgebühr ohne GEZ Pflicht wäre das Kabelfernsehen wieder interessant. Dann könnten die Kabelanbieter mehr fremdsprachige Sender, z.B. die BBC und US-Sendungen ins Netz einspeisen. Das wäre auch für das Erlernen der wichtigen englischen Sprache sehr nützlich.

Viele Menschen, die in Städten wohnen, dürfen in den Wohnhäusern keine Satellitenschüsseln auf den Balkonen aufstellen bzw. an den Außenwänden montieren. Und wenn der Empfang über DVBT nicht möglich ist, bleiben nur noch das Kabelfernsehen und das Internet als Möglichkeit des Fernsehempfangs übrig.
Es sollte jedem freigestellt werden, ob er ARD und ZDF empfängt und somit GEZ Gebühren bezahlt, oder ob er lieber private sieht.

Empfehlen
Nils Kuhs

Das wird ja wohl die eigentliche Frage sein

Die Kabelanbieter werden nicht auf die ÖR verzichten können. So wie es aber aussieht, müssen Sie ja sogar die ÖR senden.
Jetzt ist das Argument der Kabelanbieter ja richtig, für die Pflicht wollen Sie eine entsprechende Entlohnung, quasi eine Schadensersatz. Hingegen werden die ÖR mit dem "Gewinn" den die Kabelanbieter durch die ÖR machen argumentieren.
Würde es also tatsächlich um "Schadensersatz" gehen, müsste der tatsächliche Schaden entsprechend nachgewiesen werden.
Wäre es aber eine Pflicht, dann stellt sich ja die Frage, ob man aufgrund dieser Pflicht (auch wenn man dadurch ev. Gewinne macht) einen Anspruch hat. Es gibt ja unzählige Pflichten, die keinen Anspruch auslösen....

Empfehlen
Christian Stark

GEZ einsparbar

Das fände ich gut.
Ich bin Kunde bei Kabel Eins. Wenn ich das ARD und ZDF nicht mehr zwangsweise empfangen muss, werde ich sofort die Zwangszahlungen an die GEZ einstellen.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.07.2012 21:17 Uhr
Nils Kuhs

Denkanstoß

ich sage nur "Haushaltsabgabe" und dazu den Rückschluss zum Inhalt des Artikels "mit Wirkung zum 31. Dezember gekündigt"....
Kennen Sie den den Sachverhalt der Haushaltsabgabe und die aktuelle Regelung? Also, selbst ohne diese Haushaltsabgabe würde Sie nach geltenden Recht von der GEZ dann befreit werden?

Empfehlen
Weitersagen

Jahrgang 1968, Wirtschaftskorrespondent in München.

Jüngste Beiträge

Einblick für Zwangsgeld

Von Joachim Jahn, Berlin

Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, was Intendanten und Moderatoren öffentlich-rechtlicher Fernsehsender verdienen. Schließlich müssen sie für beide zahlen - auch wenn sie gar nicht fernsehen. Mehr 5

Umfrage

Gentests machen Aussagen über das Risiko künftiger Krankheiten. Wollen Sie Ihr Risiko kennen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

Umfrage

Sollen Ein- und Zwei-Cent-Münzen abgeschafft werden?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

Wichtigste Werte
Name Wert Änderung
  F.A.Z.-Index --  --
  Dax --  --
  Dow Jones --  --
  Euro in Dollar --  --
  F.A.Z.-Anleih… --  --
  Gold --  --
  Rohöl Brent --  --
  Bund Future --  --
Umfrage

Soll die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher abgeschafft werden?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.