Korruption kostet Geld - nicht nur im Gesundheitswesen. Dort ist sie besonders heikel, weil sie nicht nur den Wettbewerb verzerrt, sondern auch das Wohl von Patienten gefährdet: Überdiagnose, Übertherapie oder Überweisung nur zum zweitbesten Spezialisten drohen.
Gut daher, dass es Ärzten schon jetzt verboten ist, sich durch Zuwendungen leiten zu lasen - egal ob die Rückvergütungen nun von Apothekern oder Optikern fließen, von Sanitätshäusern und Physiotherapeuten, Radiologen oder Hörgeräteakustikern. Das Berufsrecht verbietet die Annahme solcher Schmiergelder ebenso wie das Sozialgesetzbuch.
Die Furcht vor dem Strafrichter wirkt am besten
Unter Strafe steht sie aber nur in besonderen Konstellationen. Der Bundesgerichtshof hat das in einem Grundsatzurteil bekräftigt, aber deutlich gemacht, dass er eine Änderung durch den Gesetzgeber für angebracht hielte.
Wenn die Ärzteorganisationen nicht mit konkreten Verbesserungsvorschlägen den Ball aufnehmen, sollte der Bundestag eingreifen. Den Spezialermittlern von Staatsanwaltschaften und Kassen würde dies mehr Möglichkeiten zum Einschreiten bieten. Die Furcht vor dem Strafrichter bewirkt gerade bei Wirtschaftskriminalität im Zweifel eben doch am meisten.
Für dumm verkaufter Patient
hans müller (kerzenlicht)
- 02.01.2013, 17:50 Uhr
Weiterbildung zum Wohle der Patienten!
Herr Müller (Huckeltown)
- 02.01.2013, 17:49 Uhr
An die eigene Politikernase fassen – sofern der Arm lang genug ist
Florian Adler (Florianadler)
- 02.01.2013, 17:31 Uhr
Ein ernstes Thema, aber ich kann es nicht mehr hören!!!
Stefan Schaller (hnosteve)
- 02.01.2013, 17:07 Uhr
Ganz schön scheinheilig....
Michael Muscholl (Muscholl)
- 02.01.2013, 15:19 Uhr