23.06.2004 · Der „Deutsche Corporate Governance Kodex“ wurde im Auftrag der Bundesregierung von einer Expertenkommission unter Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme erarbeitet.
Der „Deutsche Corporate Governance Kodex“ wurde im Auftrag der Bundesregierung von einer Expertenkommission unter Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme erarbeitet.
Die im Februar 2002 veröffentlichten Leitlinien sollen „das Vertrauen in die Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften fördern“. Der Katalog faßt einschlägige Gesetzesvorgaben zusammen und formuliert „Empfehlungen“ sowie „Anregungen“. Unternehmen müssen jährlich offen legen, inwieweit sie den „Empfehlungen“ nachkommen.
Demnach soll die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte einzeln und mit variablen Teilen aufgelistet werden. Alle Bestandteile müssen „für sich und insgesamt angemessen sein“. Vorstände sollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten alle Nebentätigkeiten - besonders externe Aufsichtsratsmandate - vom eigenen Aufsichtsrat genehmigen lassen. Für Topmanager sollen Altersgrenzen festgelegt werden.
Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf auch ohne den Vorstand tagen. Dem Gremium sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstände angehören. Wegen der größeren Anforderungen soll der Aufsichtsratsvorsitzende auch eine herausgehobene Vergütung bekommen. Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluß sollen offen legen, inwiefern sie auch beratend für das Unternehmen tätig sind.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,29 $ | −0,52% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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