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Steuersünder-CDs Düsseldorf: Wir kaufen weiterhin Daten

 ·  Am Wochenende ist bekannt geworden, dass die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen wieder Kontodaten aus der Schweiz gekauft haben. Niedersachsen verurteilt das als „völlig falsch“ - doch Nordrhein-Westfalen will den Kauf weiterer Daten nicht ausschließen.

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Nordrhein-Westfalen schließt den Kauf weiterer Daten von Kunden Schweizer Banken nicht aus, um Steuerhinterzieher aufspüren zu können. „Unsere Steuerfahnder sind schon von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen – auch die auf Daten-CDs“, sagte Staatssekretär Rüdiger Messal. „Daran würde selbst ein Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz nichts ändern.“

Am Wochenende war berichtet geworden, dass das Land einen Datenträger für 3,5 Millionen Euro erworben haben soll. Ein Schweizer Regierungsvertreter betonte, beide Länder seien an das Abkommen gebunden, auch wenn die Ratifizierung noch laufe. Wenn eine Steuer-CD gekauft worden sei, widerspreche das dem Abkommen.

Der CD-Kauf sei „im Wesentlichen“ von Nordrhein-Westfalen betrieben und gehandhabt worden, sagte der Sprecher von Wolfgang Schäuble (CDU). „Wir haben davon erfahren.“ Auf die Frage, ob sich der Bund wie sonst in derartigen Fällen finanziell am Kauf beteilige, sagte er nur, er habe seine Formulierung mit Bedacht gewählt. Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) bezog dagegen eindeutig Position: Der Kauf bringe „gar nichts“ und sei „völlig falsch“. Niedersachsen werde sich nicht beteiligen. Vielmehr rechne man mit insgesamt 9 Milliarden Euro aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz. „Da könnte man 100 Jahre CDs kaufen, auch dann wird das nicht zusammenkommen.“ Doch werde man gegen Steuersünder ermitteln, wenn man Informationen erhalte.

Wie Schäubles Sprecher hervorhob, erübrigen sich Steuerankäufe, wenn das Abkommen in Kraft tritt. Danach werden unversteuerte Vermögen von Deutschen in der Schweiz mit 21 bis 41 Prozent belastet. Schäuble selbst sagte der „Bild“-Zeitung: „Zufällige CD-Käufe können immer nur eine Behelfskrücke sein, sie bieten keinen umfassenden Ansatz zur befriedigenden Besteuerung.“ Wie das Ministerium in Düsseldorf hervorhebt, hat die Bundesregierung nur zugesagt, „dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden“. Die Finanzbehörden des Landes prüften nur Datensätze, die ihnen angeboten würden; sie selbst ergriffen keine Initiative. „Wenn es zu einem Erwerb kommt, sind regelmäßig Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden beteiligt“, hob Staatssekretär Messal hervor. Inwieweit der Bund in diesem Fall eingebunden war, ließ er offen.

Eine bloße Entgegennahme einer Daten-CD verstieße wohl nicht gegen die Erklärung der Bundesregierung, sagte der Göttinger Staatsrechtler Frank Schorkopf dieser Zeitung; eine Bezahlung und die damit verbundene Anreizwirkung dagegen vermutlich schon. Das Abkommen sei zwar noch nicht in Kraft, unterstrich Schorkopf, und der Bundesrat sei auch nicht zur Zustimmung verpflichtet. Doch bis zur Abstimmung in der Länderkammer entfalte dieses eine „Vorwirkung“.

Wenn durch den Kauf gegen den Geist der Vereinbarung verstoßen werde und dadurch die Chancen seines Zustandekommens geschmälert würden, verstoße das gegen das „Vereitelungsverbot“ der Wiener Vertragsrechtskonvention und sei ein „unfreundlicher Akt“. Dies gelte auch für Handlungen der Bundesländer, weil diese nach außen hin vom Bund vertreten würden. Die Erklärung selbst hat laut Schorkopf allerdings vor allem eine interpretierende Bedeutung: „So etwas ist in der Praxis meist eine bloße Verlustliste dessen, was eine Seite in den Verhandlungen nicht verbindlich durchsetzen konnte.“

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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