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Steuerstreit mit der Schweiz Finanzämter lehnen Selbstanzeigen ab

 ·  Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern bei den Finanzämtern steigt. Doch oft kommen sie zu spät und schützen nicht mehr vor Strafe. In Nordrhein-Westfalen akzeptieren Finanzämter in den Schweizer Fällen oft keine Selbstanzeigen mehr.

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Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, beißen bei Finanzämtern mittlerweile auf Granit. „Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat eine ganz harte Linie eingenommen“, sagte ein Steuerstrafverteidiger am Mittwoch der F.A.Z. Mittlerweile gebe es etliche solcher „Rückläufer“. Damit reagierten die Finanzbehörden auf Selbstanzeigen von Bürgern, die im Juli durch die Aufdeckung von rund 4000 fragwürdigen Lebensversicherungsmänteln der Credit Suisse auf den Bahamas aufgeschreckt worden waren. Ein solcher Brief des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Wuppertal liegt der F.A.Z. vor. „Die Selbstanzeige wurde nicht rechtzeitig erstattet, weil zuvor die Tat ganz oder zum Teil entdeckt worden ist und dies bekannt war“, heißt es darin.

Derweil verzeichnen die Finanzämter bundesweit einen Anstieg der Selbstanzeigen. So sind in Baden-Württemberg in den vergangenen zwei Jahren rund 9300 solcher Schreiben eingegangen, davon etwa 300 in den letzten Wochen. „Das wird mit den angekauften Datenträgern in Nordrhein-Westfalen zusammenhängen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage: „Spektakulär ist das aber nicht.“

Auch Nordrhein-Westfalen beobachtet zwar einen Zuwachs. Insgesamt gingen dort im vergangenen Monat 135 Selbstbezichtigungen von Steuerkriminellen ein – gegenüber 93 im Juli und nur 15 im Juni. Schon in den beiden vergangenen Jahren hatte es einen deutlichen Anstieg gegeben, dann aber zunächst einen spürbaren Abschwung im ersten Halbjahr dieses Jahres. Der Düsseldorfer Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) führt den aktuellen Anstieg darauf zurück, dass immer deutlicher werde, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz wohl nicht zustande kommen werde. Dies erhöhe den Druck auf die dortigen Schwarzgeldbesitzer.

Sperrwirkung tritt schnell ein

Das Bundesfinanzministerium führt hingegen keine Statistik. Ein Sprecher begründete dies damit, dass die Definitionen und Zählweisen in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich seien. Mit dem „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“, das die schwarz-gelb Koalition vor einem Jahr verabschiedet hatte, wurde überdies die Erstattung einer Selbstanzeige erschwert. Seither führt diese nur noch zur Straffreiheit, wenn Steuerhinterzieher einen vollständig „reinen Tisch“ machen. Schon mit der Ankündigung einer Betriebsprüfung tritt jetzt eine Sperrwirkung ein. Wurden mehr als 50.000 Euro hinterzogen, wird außerdem mittlerweile – neben der nachträglichen Steuer nebst Zinsen von 0,5 Prozent monatlich – auch noch ein Strafzuschlag von 5 Prozent fällig.

In Nordrhein-Westfalen akzeptieren die Finanzämter nun in den Schweizer Fällen vielfach keine Selbstanzeigen mehr. Die Behörde beruft sich in einem Antwortschreiben darauf, dass der betreffende Steuerhinterzieher auf einer Liste mit Lebensversicherungsmänteln der Credit Suisse Life Bermuda Ltd. aufgeführt sei. Diese liege seit dem vergangenen Jahr in Wuppertal vor. „Spätestens seit der Medienberichterstattung über diese Liste am 11. Juli 2012 war Ihnen die Tatentdeckung bekannt beziehungsweise mussten Sie bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung rechnen.“ In der „Mitteilung der Einleitung/Erweiterung eines Verfahrens“ an einen Steuerhinterzieher heißt es sodann lakonisch: „Straffreiheit kann daher nicht eintreten.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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